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   FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10   

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FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10 (https://dejure.org/2011,9365)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2011 - 3 K 447/10 (https://dejure.org/2011,9365)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2011 - 3 K 447/10 (https://dejure.org/2011,9365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG; § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
    Höhe des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuerfreibetrag und Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abfärberegelung: Gewerbesteuermessbeträge 2007 und 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung der Abfärberegelung bei gewerblichen Einkünften

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerfreibetrag und Abfärberegelung des § 15 Abs. 3Nr. 1 EStG

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Anwendung der Abfärberegelung bei gewerblichen Einkünften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2838
  • EFG 2012, 625
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Die Beklagte sah die Voraussetzungen der sog. Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gegeben an, da die in dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. August 1999 ( XI R 12/98 , BStBl. II 2000, 229) genannte Geringfügigkeitsgrenze von 1, 25% überschritten war.

    Vielmehr soll sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einem "äußerst geringen Anteil" originär gewerblicher Tätigkeit keine Anwendung finden (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1999 - XI R 12/98 , BFHE 189, 419, BStBl. II 2000, 299).

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11. August 1999 ( XI R 12/98 , BFHE 189, 419, BStBl. II 2000, 299) entschieden, dass jedenfalls bei einem Anteil von 1, 25% der originären gewerblichen Tätigkeit die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht eingreift.

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Sie ist der Auffassung, der Anteil der gewerblichen Einnahmen am Gesamterlös sei als nur geringfügig einzuordnen, und verweist auf die von dem Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 ( 8 K 4272/06 G , EFG 2008, 1975) genannte Grenze von 5%.

    Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 19. Juni 2008 - 8 K 4272/06 G , EFG 2008, 1975) lehnt die Heranziehung des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG ausdrücklich ab und sieht einen Anteil der originär gewerblichen Einkünfte von 5% als geringfügig an.

    Zwar führt das FG Münster in seinem Urteil (vom 19. Juni 2008 - 8 K 4272 G, EFG 2008, 1975) zutreffend aus, dass der Freibetrag nicht den Zweck hat, Klein- und Kleinstgewerbetreibende gewerbesteuerlich freizustellen, sondern im Hinblick auf eine rechtsformneutrale Ausgestaltung der Gewerbesteuer bei Personenunternehmen einen fiktiven Unternehmerlohn berücksichtigen soll.

  • FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08

    Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Das FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08 , EFG 2011, 1167) stellt dagegen auf die Verhältnismäßigkeit der steuerlichen Auswirkung im Einzelfall ab.

    Das Gericht ist - im Anschluss an die Ausführungen des FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08 , EFG 2011, 1167) - der Auffassung, dass hierdurch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt würde.

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Abfärberegelung gerade auch im Hinblick auf ihre restriktive Interpretation durch die Fachgerichte als "verfassungsrechtlich vertretbar" bewertet ( Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 , BVerfGE 120, 1).

    Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein Gewerbeertrag in Höhe dieses Betrages - bei Anwendung der von dem Bundesverfassungsgericht (im Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 , BVerfGE 120, 1) nahegelegten "Gestaltungsoption", nämlich der Gründung einer zweiten personenidentischen Schwestergesellschaft - gewerbesteuerlich nicht belastet würde.

  • BFH, 30.08.2001 - IV R 43/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Sinn und Zweck der Abfärberegelung soll es sein, "die erheblichen Schwierigkeiten zu vermeiden, mit denen die Ermittlung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten ein und derselben Gesellschaft verbunden wäre" (BFH-Urteil vom 30. August 2001 - VI R 43/00, BStBl. II 2002, 152).
  • BFH, 26.01.2005 - VI R 43/00

    Erfindervergütung - keine Tarifbegünstigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    Sinn und Zweck der Abfärberegelung soll es sein, "die erheblichen Schwierigkeiten zu vermeiden, mit denen die Ermittlung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten ein und derselben Gesellschaft verbunden wäre" (BFH-Urteil vom 30. August 2001 - VI R 43/00, BStBl. II 2002, 152).
  • BFH, 08.03.2004 - IV B 212/03

    Abfärberegelung - geringfügige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10
    In einem Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 8. März 2004 ( IV B 212/03 , BFH/NV 2004, 954) hat er einen Anteil von 2, 81% als unschädlich angesehen.
  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/11

    Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer

    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 625 veröffentlichten Urteil vom 14. September 2011  3 K 447/10 hat das Finanzgericht (FG) der Klage stattgegeben.
  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 1556/11

    Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit

    Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Höhe des gewerbesteuerlichen Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für eine geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.9.2011 3 K 447/10 EFG 2012, 625; Revision anhängig unter dem Az. VIII R 41/11).

    Nach Auffassung des Senats muss der Gewerbesteuerfreibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht kumulativ für die Abfärbung überschritten werden, sondern begründet im umgekehrten Fall bei einem äußerst geringen Umsatzanteil (unter 2-3 %) die Abfärbung, wenn der Grenzbetrag überschritten wird (aA FG Niedersachsen, Urteil vom 14.9.2011 3 K 447/10, EFG 2012, 625).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2011 - 2 K 412/08

    Keine gewerbliche Prägung bei nur geringer gewerblicher Tätigkeit trotz

    Ob diese Bagatellgrenze - dafür sprechen die beiden vorgenannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - bei einem Umsatzanteil von 2 bis 3 vom Hundert und absoluten Einnahmen nicht höher als der Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG zu setzen ist (so wohl Wacker in Schmidt, 30. Auflage, § 15 Rn. 188), oder ob neben der absoluten Grenze des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG auch noch ein Umsatzanteil von 5 vom Hundert unschädlich ist (vgl. dazu Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. September 2011, 3 K 447/10, juris, vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. August 2011, 5 K 38/08, juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
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