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   FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95   

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FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95 (https://dejure.org/2003,6586)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2003 - 3 K 289/95 (https://dejure.org/2003,6586)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 3 K 289/95 (https://dejure.org/2003,6586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen möglichen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip i.S.v. Art 20 Abs. 3 GG durch § 3 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 5 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgabenrechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken und durch § 7 ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Troncabgabe auf Grundlage des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 25. Juli 1973 - Troncabgabe; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Verfassungswidrigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Troncabgabe auf Grundlage des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 25. Juli 1973

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Die Erhebung einer Troncabgabe ist aufgrund ihres Abschöpfungszwecks verfassungsgemäß (BVerfG Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197; 215 f. sowie Beschluss vom 21. Juni 1988 a.a.O.).

    Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der Troncabgabe bzw. der von der Klägerin aus eigenen Mitteln geleisteten Zuschüsse zu den Personalausgaben die Wirtschaftlichkeit bzw. der wirtschaftliche Bestand des Spielbankbetriebs der Klägerin gefährdet war (vgl. BVerfG Beschluss vom 19. Juli 2000 a.a.O. BVerfGE 102, 197, 217) , sind nicht ersichtlich oder vorgetragen.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 BVerfGE 28, 119, 148; Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96) ist der Betrieb einer Spielbank eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Das BVerfG (Beschluss vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 BVerfGE 28, 119, 146; Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 a.a.O.) sieht jedoch den für die Zulassung von Spielbanken "maßgeblichen Grundgedanken" in der Abschöpfung des Aufkommens der Spielbanken und seiner Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

    Dementsprechend weist auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 19. Juli 2000 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hin, dass dem Gesetzgeber zur Erreichung des Maßes der von ihm angestrebten Abschöpfung und Verteilungsgerechtigkeit ein Regelungs- und Gestaltungsspielraum zusteht.

    Das Betreiben einer öffentlichen Spielbank ist, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, Ausübung eines Berufs i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 92, 302).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O.) verfolgt allerdings der Gesetzgeber bei dem Ziel einer Abschöpfung der beim Spielbankunternehmer anfallenden Gewinne bis zur Grenze der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Gemeinwohlbelang, so dass - in den Grenzen der verfassungsrechtlich unbedenklichen Verwirklichung dieses Belangs - eine Verletzung des Spielbankunternehmers in seinen Grundrechten aus Art. 12 oder 14 GG ausscheidet.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Danach ist ein rückwirkendes belastendes Steuergesetz jedenfalls dann nicht verfassungswidrig, wenn das Vertrauen des Bürgers auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt ist (BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 271).

    Insbesondere kann der Gesetzgeber eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzen (BverfG-Beschluss vom 19. Dezember 1971 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272).

    Dass der Gesetzgeber ein ihm unterlaufenes Versehen bei der Gesetzesfassung berichtigen will, berechtigt ihn noch nicht, dies für einen vergangenen Veranlagungszeitraum zu tun (BVerfG Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 273).

    Nur wenn das Verhalten des Gesetzgebers zu erheblichen Unklarheiten oder zu objektiven Lücken in der ursprünglichen Regelung geführt hat, ist eine Rückwirkung ausnahmsweise zulässig (BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - a.a.O.).

    Der Gesetzgeber kann daher eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzen oder ein unklar geratenes Gesetz verdeutlichen (BVerfG Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvR 6/59 - BVerfGE 13, 261, 271).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Gesetzes, das abgeschlossene Tatbestände erfasst, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) herzuleiten (BVerfG Beschluss vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 78).

    Dabei unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 79).

    Liegt in diesem Sinne ein Grund vor, der es von Verfassungs wegen rechtfertigt, das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot zu durchbrechen, so darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhaltes verletzen, der von dem Eingriff betroffen ist (BVerfG Beschluss vom 03. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 83).

    Allerdings ist das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig, wenn dieses im Hinblick auf eine bestimmte Rechtslage nicht schutzwürdig ist, so z.B. wenn er mit dieser Regelung rechnen musste (BVerfG Beschluss vom 03. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 79).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz wäre zu bejahen, wenn aus dem BVerfG-Beschluss vom 18. März 1970 2 BvO 1/65 (BVerfGE 28, 119) abzuleiten sein sollte, dass die Spielbankabgabe untrennbar zum Spielbankenrecht insgesamt gehörte.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 BVerfGE 28, 119, 148; Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96) ist der Betrieb einer Spielbank eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Diese für den Spielbankenbetrieb geltenden Besonderheiten betreffen auch den Gewinn der Spielbank, der nicht - wie der Gewinn eines Gewerbetreibenden - das Ergebnis der Tätigkeit des Unternehmens, sondern das Zufallsprodukt des wechselnden Spielverlaufs und der im Spiel besseren Chance der Spielbank gegenüber der Gesamtheit der Spieler ist (BVerfG - Beschluss vom 18. März 1970 a.a.O.).

    Das BVerfG (Beschluss vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 BVerfGE 28, 119, 146; Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 a.a.O.) sieht jedoch den für die Zulassung von Spielbanken "maßgeblichen Grundgedanken" in der Abschöpfung des Aufkommens der Spielbanken und seiner Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerten Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit ist im Bereich des Abgabenwesens zu fordern, dass steuerbegründende Tatbestände nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind (BVerfG Beschluss vom 10. Oktober 1961 2 BvL 1/59 BVerfGE 13, 153, 160).

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verlangt eine inhaltlich normierte, näher begrenzte und bestimmte Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte (BVerfG Beschluss vom 10. Oktober 1961 a.a.O. S. 160).

    Ist der Steuertatbestand im Gesetz nicht vollständig bestimmt, so kann der Richter die Anwendung der Norm durch die Verwaltung nicht nachprüfen (BVerfG Beschluss vom 10. Oktober 1961 a.a.O. S. 161).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereiches normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - Bundesverfassungsgerichtsentscheidung - BVerfGE - 72, 200, 241).

    Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (BVerfG Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, 258; BVerfG Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 11/94 - BVerfGE 101, 239, 263).

    Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (BVerfG Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvR 2/83 - BVerfGE 72, 200, 258).

  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 599/90

    Mitarbeiter in Spielbank - Abführung des Trinkgeldes - Aufsicht im Automatensaal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Die Verwendung des Tronc für das Spielbankpersonal - wie in § 6 Abs. 2 und § 7 S. 2 NSpielbG vorausgesetzt bzw. angeordnet - ist ein grundlegendes Kennzeichen der gesetzlichen Regelungen über das Troncaufkommen (Lauer S. 79; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90-, NZA 1992, 308 m.w.N.).

    An dieser für die Verwendung und Verteilung des Troncaufkommens allein relevanten Größe hat sich auch nichts dadurch geändert, dass der niedersächsische Gesetzgeber im Zuge der Beratungen zum NSpielbG 1989 - entgegen dem vorstehenden Vorbringen der Klägerin bzw. des Tronc- und Gehaltstarifvertrags vom 16. Mai 1988 - davon ausgegangen ist, dass einzelne für den Betrieb der Automaten eingesetzte Mitarbeiter zum spieltechnischen Personal i.S.d. § 6 Abs. 1 NSpielbG 1973 gezählt wurden (LT-Drs. 11/3661 S. 10; vgl. auch BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 -, NZA 1992, 308).

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Ein Gesetz, das eine Steuer einführt und es dem Verordnungsgeber überlässt, das für sie wesentliche zu bestimmen, verstößt gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG-Urteil vom 5. März 1958 - 2 BvL 18/56 BVerfGE 7, 282, 302).

    An die inhaltliche Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm in Eingriffsgesetzen sind besonders strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG Urteil vom 5. März 1958 - 2 BvL 18/56 - BVerfGE 7, 282, 302).

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 69/99

    Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte seine gesetzlich eingeräumte Befugnis über lange Zeit nicht ausgeübt hat und zudem andere Umstände hinzutreten, die es aufgrund einer wertenden Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lassen, die nunmehrige Rechtsausübung als illoyal anzusehen (BFH-Urteil vom 31. August 1993 VII R 69/99, BStBl II 1995, 846/850; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 4 Rz. 67, jew. m.w.N.).

    Für die Verwirkung kann nicht allein auf den Zeitablauf abgestellt werden (BFH-Urteil vom 31. August 1993, a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O. § 4 Rz. 67 b m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95
    Der Steuertatbestand muss so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann (BVerfG Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 BvL 7, 8/84 - BVerfGE 73, 388, 400 m.w.N.).

    Die in Art. 80 Abs. 1 GG ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfG Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 BvL 7, 8/84 - BVerfGE 73, 388, 400).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 4/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Troncabgabe nach SpielbkG

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen -

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BFH, 23.10.1958 - IV 199/57 U
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der

  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 3 K 264/95

    Vereinbarkeit des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 363/98

    Verwendung des Spielbank-Tronc für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer

  • BFH, 08.03.1995 - II R 59/93
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