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   FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11   

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https://dejure.org/2013,10687
FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11 (https://dejure.org/2013,10687)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2013 - 4 K 212/11 (https://dejure.org/2013,10687)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 4 K 212/11 (https://dejure.org/2013,10687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 160 AO; § 164 Abs. 1 AO; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Möglichkeit zur Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 AO nach Nichterfüllung eines behördlichen Benennungsverlangens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 160; AO § 162
    Empfängerbenennung nach § 160 AO - Benennungsverlangen als neue Tatsache i. S. des § 173 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Empfängerbenennung nach § 160 AO - Benennungsverlangen als neue Tatsache i. S. des § 173 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit zur Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 AO nach Nichterfüllung eines behördlichen Benennungsverlangens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Selbst im Einzelfall bestehe daher nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kein berechtigter Anspruch auf Nichtanwendung (BFH-Urteil vom 10. März 1999, XI R 10/98, BStBl II 1999, 434).

    Ein Benennungsverlangen ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung nahe liegt, dass der Empfänger einer Zahlung den Bezug zu Unrecht nicht versteuert hat, wobei hiervon regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn feststeht, dass die Angaben über den Empfänger einer Zahlung in der Buchung unzutreffend oder unvollständig sind (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 1988, 280 , BStBl II 1999, 434).

    Identitätsangaben und -prüfungen sind nicht bereits wegen der Vielzahl der zu erfassenden Geschäftsvorfälle unzumutbar, sondern nur dann, wenn wegen kaum zu bewältigender tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten eine Ermittlung dem Steuerpflichtigen billigerweise nicht zugemutet werden könne (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 1988, 280, BStBl II 1999, 434 m.w.N.).

    Soweit der Kläger vorträgt, die Maßnahme sei wegen der Gefahr möglicher Wettbewerbsnachteile und Umsatzeinbußen unverhältnismäßig, begründen diese Einwendungen nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, keinen Anspruch auf eine von diesem Grundsatz abweichende Ausnahmeregelung (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 1988, 280, BStBl II 1999, 434 m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als der BFH im Urteil von 10. März 1999 (XI R 10/98, BFHE 1988, 280, BStBl II 1999, 434) außerdem die Verpflichtung zur Überprüfung der Identität eines Lieferanten zumindest dann für sachgerecht gehalten hat, wenn die Summe der von dem jeweiligen Lieferanten bezogenen Lieferungen den Betrag von ca. 800 EUR übersteigt.

  • BFH, 30.03.1983 - I R 228/78

    Benennung des Zahlungsempfängers - Mehrsteuer - Ausgaben des Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Ungewissheiten, die sich daraus ergeben, dass die einzelnen Zahlungsempfänger und deren Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind, gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; in BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995), in diesem Fall zu Lasten des Klägers.

    Der Finanzbehörde kommt dabei ein Ermessen zu, von dem sie in doppelter Weise Gebrauch macht, in dem sie erstens über die Zumutbarkeit des Benennungsverlangens an sich und zweitens über die Hinzurechnung bzw. die steuerliche Nichtberücksichtigung dem Grund und der Höhe nach entscheidet (Klein/Rüsken, AO Kommentar 11. Auflage, § 160 Rz. 2; BFH-Urteile vom 30. März 1983 I R 228/78, BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; vom 12. September 1985 VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891 und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Die Regelung des § 160 AO ist auch anwendbar, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO geschätzt hat; in diesem Fall hat sie nach Schätzung der Betriebsausgaben zu prüfen, ob und inwieweit die fehlende Benennung der Zahlungsempfänger dem Abzug der Ausgaben entgegensteht (Cöster in Pahlke/Koenig, AO Kommentar 2. Aufl. (P/K), § 160 Rz 10; BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).

    Der Finanzbehörde kommt dabei ein Ermessen zu, von dem sie in doppelter Weise Gebrauch macht, in dem sie erstens über die Zumutbarkeit des Benennungsverlangens an sich und zweitens über die Hinzurechnung bzw. die steuerliche Nichtberücksichtigung dem Grund und der Höhe nach entscheidet (Klein/Rüsken, AO Kommentar 11. Auflage, § 160 Rz. 2; BFH-Urteile vom 30. März 1983 I R 228/78, BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; vom 12. September 1985 VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891 und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85

    Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Die dem öffentlichen Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung zuwiderlaufende Folge, dass der Zahlungsempfänger steuerlich nicht überprüft und erfasst werden könne, dürfe nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen (BFH Urteil vom 9. April 1987 IV R 142/85, BFH/NV 1987, 689).
  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 371/83

    Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern kein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Der Finanzbehörde kommt dabei ein Ermessen zu, von dem sie in doppelter Weise Gebrauch macht, in dem sie erstens über die Zumutbarkeit des Benennungsverlangens an sich und zweitens über die Hinzurechnung bzw. die steuerliche Nichtberücksichtigung dem Grund und der Höhe nach entscheidet (Klein/Rüsken, AO Kommentar 11. Auflage, § 160 Rz. 2; BFH-Urteile vom 30. März 1983 I R 228/78, BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; vom 12. September 1985 VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891 und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Ungewissheiten, die sich daraus ergeben, dass die einzelnen Zahlungsempfänger und deren Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind, gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; in BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995), in diesem Fall zu Lasten des Klägers.
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Der Steuerpflichtige muss dabei in Kauf nehmen, dass er evtl. über das Maß seiner eigentlichen Steuerschuld hinaus bis zur oberen Grenze des Schätzungsrahmens belastet wird (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Der Finanzbehörde kommt dabei ein Ermessen zu, von dem sie in doppelter Weise Gebrauch macht, in dem sie erstens über die Zumutbarkeit des Benennungsverlangens an sich und zweitens über die Hinzurechnung bzw. die steuerliche Nichtberücksichtigung dem Grund und der Höhe nach entscheidet (Klein/Rüsken, AO Kommentar 11. Auflage, § 160 Rz. 2; BFH-Urteile vom 30. März 1983 I R 228/78, BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654; vom 12. September 1985 VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891 und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Tatsachen oder Beweismittel werden nachträglich bekannt im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (st. Rspr., vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998, IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458).
  • BFH, 23.11.2006 - V R 28/05

    Berichtigung nach § 175 AO; Änderung der rechtlichen Beurteilung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 212/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH muss ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in der Weise in die Vergangenheit wirken, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (BFH-Urteil vom 23. November 2006, V R 28/05, BFH/NV 2007, 872 m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2016 - X R 9/13

    Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Januar 2013  4 K 212/11, soweit es die Einkommensteuerfestsetzung 2006 betrifft, aufgehoben.
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

    Zwar ist in dem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren über das Urteil des FG Niedersachsen vom 16. Januar 2013 4 K 212/11 (juris-Dokument) u.a. die Frage streitig, ob die Verweigerung der Empfängerbenennung aufgrund eines nach Eintritt der Bestandskraft von Bescheiden an den Steuerpflichtigen gerichteten Benennungsverlangens die Änderung der Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen kann.
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