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   FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12   

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https://dejure.org/2013,24449
FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12 (https://dejure.org/2013,24449)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2013 - 2 K 172/12 (https://dejure.org/2013,24449)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2013 - 2 K 172/12 (https://dejure.org/2013,24449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4a EStG; § 6 Abs. 3 EStG; § 163 AO
    Beanstandung einer aufgrund einer nicht zu berücksichtigenden Zwangseinlage entstehenden Überentnahme im Verfahren zur gesonderten Feststellung der vortragsfähigen Verluste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingeschränkter betrieblicher Schuldzinsenabzug; Betriebsfortführung in Zusammenhang mit Zwangseinlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eingeschränkter betrieblicher Schuldzinsenabzug; Betriebsfortführung in Zusammenhang mit Zwangseinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beanstandung einer aufgrund einer nicht zu berücksichtigenden Zwangseinlage entstehenden Überentnahme im Verfahren zur gesonderten Feststellung der vortragsfähigen Verluste

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Schuldzinsen bei Betriebsfortführung im Zusammenhang mit einer Zwangseinlage

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1825
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Angesichts der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 2. August 2012, IV R 41/11, BFHE 238, 135, HFR 2012, 1235) sei hiervon aber selbst dann auszugehen, wenn es sich bei dem zurückbehaltenen Grundstück um eine wesentliche Betriebsgrundlage gehandelt habe, zumal dieses dem Kläger mietweise überlassen worden war.

    Inwieweit an dieser Rechtsprechung noch festzuhalten ist, hat der BFH jüngst offengelassen (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 2012, IV R 41/11, BFHE 238, 135, HFR 2012, 1235 unter B.I.3.g) der Gründe).

    cc) Der Senat gelangt aber bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Streitfalls sowie unter Zugrundelegung der Überlegungen im BFH-Urteil vom 2. August 2012 (IV R 41/11, BFHE 238, 135, HFR 2012, 1235) zu der Auffassung, dass die Zurückbehaltung des Grundstücks unter gleichzeitiger Vermietung an den Kläger einer Buchwertübertragung im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegensteht.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH-Urteile vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; und vom 26. Oktober 1994, X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Solche liegen vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1972, I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271) oder wenn angenommen werden kann, dass die Einbeziehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 28/04

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Im Rahmen der Vollverzinsung nach § 233a AO konnte es in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der Regelung für Steueransprüche, die nach dem 31. Dezember 1988 entstanden sind, zu unbilligen Ergebnissen in Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen kommen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 69/97, BFHE 187, 198, HFR 1999, 81; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 2005, X R 28/04, HFR 2006, 341).

    Denn auch in den geschilderten Fällen sind die zu erlassenden Zinsen auf der Grundlage zu berechnen, die sich ergäbe, wenn die Vollverzinsung schon vorher anwendbar gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005, X R 28/04, HFR 2006, 341).

  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Solche liegen vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1972, I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271) oder wenn angenommen werden kann, dass die Einbeziehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Regelmäßig prüft das Gericht nur, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind (Ermessensüberschreitung), ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (Ermessensfehlgebrauch) oder ob gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden sind (Ermessensnichtgebrauch) (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1976, I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 128).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung durch das FA setzt demnach voraus, dass die Entscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen worden ist (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990, VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH-Urteile vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; und vom 26. Oktober 1994, X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Dagegen rechtfertigen Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines gesetzlichen Tatbestands einer steuerrechtlichen Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, keinen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Im Rahmen der Vollverzinsung nach § 233a AO konnte es in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der Regelung für Steueransprüche, die nach dem 31. Dezember 1988 entstanden sind, zu unbilligen Ergebnissen in Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen kommen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 69/97, BFHE 187, 198, HFR 1999, 81; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 2005, X R 28/04, HFR 2006, 341).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
    Demzufolge ist das Finanzgericht im Ermessensbereich weder zu eigenen Tatsachenermittlungen noch zur eigenen Ermessensausübung befugt, weil es damit letztlich seine Erwägungen an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessenserwägungen der Verwaltung setzen würde (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000, X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 26/05

    Überentnahmen; Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

  • BFH, 23.03.2011 - X R 33/05

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 48/09

    Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen unterfallen nicht

  • FG Köln, 10.02.2009 - 8 K 4048/06

    Ausschluss des Schuldzinsenabzugs nach Maßgabe des § 4 Abs. 4a

  • FG München, 08.10.2009 - 15 K 1779/06

    Hinterziehungszinsen auf geschätzte Besteuerungsgrundlagen

  • FG Münster, 16.10.2003 - 8 K 2448/02

    Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

  • FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen i.R.d. Tätigung von Überentnahmen; Zwangsentnahme

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 21.09.2005 - X R 47/03

    Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs.

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05

    Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08

    Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung

  • BFH, 21.05.1992 - X R 77/90

    Einkommensteuer; Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe beim Verbleib einer

  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Das Finanzgericht -FG- Niedersachsen hat in einem Urteil (vom 16.08.2013 2 K 172/12, juris, rkr.) unter Verweis auf Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 EStG entschieden, dass auch die taggleiche Entnahme der Anwendbarkeit der Norm nicht entgegenstehe (obwohl im Streitfall wohl keine Taggleichheit vorlag; vgl. aber auch FG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.2014 1 K 10294/13, juris, wonach § 6 Abs. 3 EStG bei taggleicher Veräußerung nicht anwendbar sei (Rev. beim BFH unter IV R 12/15: dort nicht entscheidungserheblich, da im Streitfall keine taggleiche Übertragung gegeben war).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Auch die Rechtsprechung zur parallelen Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG (BFH-Urteil vom 2. August 2012, IV R 41/11, BFHE 238, 135 ) führt nach Auffassung des Senats zu keinem anderen Ergebnis (anderer Ansicht FG Niedersachsen, Urteil vom 16. August 2013, 2 K 172/12, EFG 2013, 1825 ).
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