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   FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11   

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FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11 (https://dejure.org/2011,17753)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2 V 2/11 (https://dejure.org/2011,17753)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2 V 2/11 (https://dejure.org/2011,17753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Ernstliche Zweifel bei einer auf § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Änderung des Einkommensteuerbescheids zulasten des Gesellschafters, wenn tatsächlich der Körperschaftsteuerbescheid der GmbH nicht geändert wurde - Bekanntgabe von Änderungsbescheiden an den in den ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32a Abs. 1 S. 1, 2 KStG; § 122 Abs. 1 S. 3 AO; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 6 S. 2 FGO
    Änderung eines Einkommensteuerbescheids zulasten eines Gesellschafters ist bei fehlender tatsächlicher Änderung des Körperschaftsteuerbescheids der GmbH nicht rechtmäßig; Änderung eines Einkommensteuerbescheids gem. § 32a Abs. 1 S. 1 KStG zulasten eines Gesellschafters bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung des Einkommensteuerbescheids ohne Änderung des Körperschaftsteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 22. September 2004, III R 9/03, BStBl. II 2005, 160 m.w.N.).

    Die Annahme einer vGA setzt vielmehr voraus, dass die Kalkulationsdifferenzen auf nicht vollständig erklärten Betriebseinnahmen der Kapitalgesellschaft beruhen und zum anderen, dass die nicht erklärten Betriebseinnahmen nicht betrieblich verwendet worden, sondern einem oder allen Gesellschaftern zugeflossen sind (BFH-Urteil vom 22. September 2004, III R 9/03, a.a.O.).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach es der Mitwirkungspflicht aus § 90 AO entspricht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und die in der Sphäre und im Wissen der Gesellschafter liegenden Umstände offen zu legen (BFH-Urteil vom 22. September 2004, III R 9/03, a.a.O.).

  • BFH, 19.11.2003 - I S 7/03

    AdV-Antrag, Stellung beim BFH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996, I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003, I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006, IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991, IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).

    Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 516).

  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996, I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003, I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006, IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991, IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 16.09.2004 - VII B 20/04

    Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass die Unwirksamkeit durch fehlende Bekanntgabe auch im Wege der Anfechtung des Steuerbescheids geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 16. September 2004, VII B 20/04, BFH/NV 2005, 231).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 36/96

    Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Tatsache in diesem Sinne ist, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996, XI R 36/96, BStBl. II 1997, 264).
  • BFH, 16.10.2006 - IV S 8/06

    Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996, I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003, I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006, IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991, IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994, IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08

    Voraussetzungen für erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim BFH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
    Sie sind deshalb nicht geeignet, die Statthaftigkeit eines wiederholten Antrags auf gerichtliche Aufhebung der Vollziehung zu begründen (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008, VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 42/95

    Verschulden des Steuerberaters durch verspätetes Vorbringen innerhalb der

  • BFH, 20.03.2009 - VIII B 170/08

    Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

  • BFH, 24.04.1985 - I S 1/85

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
  • BFH, 22.07.1987 - I R 180/84
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

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