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   FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08   

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FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08 (https://dejure.org/2011,20994)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2011 - 14 K 12044/08 (https://dejure.org/2011,20994)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2011 - 14 K 12044/08 (https://dejure.org/2011,20994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Finanzierungskosten für private Rentenversicherungen keine Werbungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Absetzung der für die Rentenversicherung angefallenen Finanzierungskosten als Werbungskosten nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 EStG; Notwendigkeit einer Einkünfteerzielungsabsicht für den Abzug von Finanzierungskosten als Werbungskosten; Vorliegen von Überschüssen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 22
    Private Rentenversicherungsverträge mit Abschluss vor Inkrafttreten des AltEinkG, aber nach Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum AltEinkG: Berücksichtigung des Ertraganteils gemäß AltEinkG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Rentenversicherungsverträge mit Abschluss vor Inkrafttreten des AltEinkG, aber nach Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum AltEinkG: Berücksichtigung des Ertraganteils gemäß AltEinkG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl. II 2006, 228) müssten spätere gesetzliche Änderungen bereits dann berücksichtigt werden, wenn sich das Gesetz zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befinde, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss aber zu rechnen sei.

    Die rückwirkende Anwendung der neuen Ertragsanteile nach dem AltEinkG könne auch nicht auf das BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 gestützt werden.

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des BFH vom 16. September 2004 X R 25/01.

    Dies gilt auch für Einkünfte aus Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 a. bb EStG oder sonstige wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2006 VIII R 15/05, BFH-NV 2007, 704; BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl. II 2006, 228).

    Die bei der Überschussprognose zu beachtenden Grundsätze hat der BFH in seinem Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 (BStBl. II 2006, 228) dargestellt.

    Spätere Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits verkündet war oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden hat, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen war (BFH-Urteil in BStBl. II 2006, 228, 231).

    Die vom BFH in seinem Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 entwickelten Voraussetzungen für die Berücksichtigung zukünftiger Ertragsanteile liegen vor.

    Dies gilt insbesondere für die im Entwurf geplante Absenkung der Ertragsanteile, bei der es sich im Sinne der Rechtsprechung des BFH eher um eine "technische Änderung" handelte, die im politischen Raum nicht umstritten war (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 in BStBl. II 2006, 228, 232).

  • BFH, 20.06.2006 - X R 3/06

    Besteuerung der sich aus einer "Grundrente" und einer Überschussbeteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Selbst wenn man die Bardividende in die Überschussprognose einzubeziehen hätte, müsste sie nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BStBl. II 2006, 870) mit dem für die Garantierente maßgeblichen Ertragsanteil berücksichtigt werden.

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des BFH, wonach bei Rentenversicherungsverträgen, in denen der Steuerpflichtige neben einer "garantierten Grundrente" eine nicht garantierte "Bonusrente aus der Überschussbeteiligung" bezieht, beide Bestandteile der wiederkehrenden Bezüge einheitlich beurteilt und mit dem Ertrags- bzw. Zinsanteil der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen sind (BFH-Urteil vom 20. Juni 2006 X R3/06, BStBl II 2006, 870).

    Dass sie wegen der fehlenden Gleichmäßigkeit steuerlich nicht als Renten zu beurteilen sind, steht ihrer Gleichbehandlung mit den ausdrücklich vereinbarten Leibrenten nicht entgegen (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 870, 872).

    Diese "wirtschaftliche Betrachtung" (so BFH-Urteil in BStBl. II 2006, 870, 872) steht einer rechtlichen "Aufsplittung" der Gegenleistungen entgegen.

    33 (3) Im Ergebnis ist daher die Rente sowie - aus Vereinfachungsgründen in entsprechender Anwendung des § 22 Nr. 1 Satz 3 a. bb EStG - auch die jährlich wiederkehrend auszuzahlende Überschussbeteiligung lediglich mit dem Ertragsanteil zu erfassen (vgl. zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ermittlung des in den einheitlich zu beurteilenden wiederkehrenden Leistungen enthaltenen Zinsanteils BFH-Urteil in BStBl. II 2006, 870, 873 zum Fall der sog. Bonusrente).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Insoweit nimmt das FA auf den Beschluss des BVerfG vom 7. Juli 2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06 und 2 BvL 58/06 Bezug.

    Damit war die durch das AltEinkG geplante Gesetzesänderung öffentlich geworden (Beschluss des BVerfG vom 7. Juli 2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, NJW 2010, 3638).

    Da es sich bei den Rentenversicherungsanträgen des Klägers um eingeleitete Vertragsabschlüsse von einigem wirtschaftlichen Gewicht handelte, war es dem Kläger auch zuzumuten, sich unter Inanspruchnahme steuerlicher Beratung über den Inhalt der geplanten Gesetzesänderung und deren steuerliche Folgen zu informieren (vgl. auch BVerfG-Beschluss in NJW 2010, 3638; juris Rn. 74).

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Dass diese bei der Überschussprognose heranzuziehen seien, entspreche der Rechtsprechung des BFH und der allgemeinen Verwaltungsauffassung (Hinweis u.a. auf BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; OFD Hannover, Erlass vom 16. April 2002 - S 2212-3-StO 223/S 2255 - 342 - StH 215).

    Zu diesen Aufwendungen gehören Kosten, die der Refinanzierung einer Einmalzahlung für einen Rentenversicherungsbeitrag dienen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl. II 2000, 267).

    Ob die innere Tatsache der Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, ist anhand objektivierbarer äußerer Umstände festzustellen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl. II 2000, 267).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 2/07

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Hierfür ist das im Wege einer Prognose zu ermittelnde Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzung auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse maßgebend (BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251).

    (1) Zunächst ist nicht erkennbar, dass die in der Prognoserechnung erfassten Überschussbeteiligungen auf tragfähiger Grundlage ermittelt und dementsprechend als ausreichend gewiss prognostiziert werden konnten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251).

  • BFH, 15.06.2005 - X R 64/01

    Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung - Zinsen aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Insoweit ist maßgebend, dass die Gegenleistung der Versicherung (Rente und Überschussbeteiligung) durch die Zahlung des Einmalbetrages "erkauft" worden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juni 2005 X R 64/61, BStBl. II 2006, 245, 247).

    Bei kaufähnlichen Vorgängen sind wiederkehrend geschuldete Gegenleistungen schon wegen der zeitlichen Streckung dieser Leistungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 245, 247; vgl. auch Littmann - Lüsch, EStG, § 22 EStG, Rn. 264).

  • BFH, 29.12.2006 - VIII R 15/05

    Sicherheits-Kompakt-Rente; vorweggenommene WK

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Dies gilt auch für Einkünfte aus Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 a. bb EStG oder sonstige wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2006 VIII R 15/05, BFH-NV 2007, 704; BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl. II 2006, 228).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei der Frage der Einkünfteerzielungsabsicht auf die Sicht eines an den objektiven Gegebenheiten orientierten Steuerpflichtigen abzustellen (so schon BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl. II 1986, 289, 291).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Aufgrund der Vorgabe des BVerfG im Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) war allerdings eine Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge zwingend geboten und damit eine Neuregelung hinreichend wahrscheinlich.
  • BFH, 14.06.2000 - X B 38/00

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
    Danach sind auch Aufwendungen, die vorab für den Erwerb von wiederkehrenden Leistungen, insbesondere von Rentenzahlungen, getätigt werden, dem Grunde nach als Werbungskosten abzugsfähig (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH-NV 2001, 45).
  • BFH, 14.06.1991 - VI R 185/87

    Keine Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses bei einer Tätigkeit in der

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