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   FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94   

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https://dejure.org/1996,17278
FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94 (https://dejure.org/1996,17278)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.1996 - XI 479/94 (https://dejure.org/1996,17278)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 1996 - XI 479/94 (https://dejure.org/1996,17278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei möglicher Teilnahme an einer verbilligten Gemeinschaftsverpflegung; Einstufung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Gewährung einer unentgeltlichen Verpflegung durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei möglicher Teilnahme an einer verbilligten Gemeinschaftsverpflegung; Einstufung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Gewährung einer unentgeltlichen Verpflegung durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 67/88

    Zur Anwendung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Sie sind der Ansicht, daß die von dem FA unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 18. Mai 1990 VI R 67/88 (Bundessteuerblatt II 1990, 909) vorgenommene Kürzung der Pauschbeträge auf 25 v. H. der in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Beträge zu Unrecht erfolgt sei.

    Da es der Finanzverwaltung und den Steuergerichten in der Regel unmöglich ist, hinreichend zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Steuerpflichtige die Gemeinschaftsverpflegung tatsächlich genutzt hat, genügt es für die Inanspruchnahme der vollen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand auch nicht, daß er geltend macht, aus besonderen Gründen - z.B. dienstlich bedingter Abwesenheit vom Beschäftigungsort - an einer kostenlosen Gemeinschaftsverpflegung nicht teilgenommen zu haben (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 909, 912).

    Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Richtliniengeber mit dem gekürzten Pauschbetrag auch die teilweise Entgeltlichkeit der dargebotenen Verpflegung mit abgegolten hat (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 909, 912 f.),.

  • BFH, 09.03.1982 - VIII R 160/81

    Sparkassenbrief - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zinsen - Laufzeit eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Hierzu gehören auch Verpflegungsmehraufwendungen, die durch eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung entstehen (BFH, Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl II 1982, 2, und vom 23. April 1982 VI R 30/80, BStBl II 1982, 50).

    Diese Pauschbeträge sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch von den Steuergerichten als Tatsachengrundlage zu beachten, solange die Beträge nicht wegen der Eigenart des Einzelfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BStBl II 1972, 27, sowie in BStBl II 1982, 50).

  • BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Beträge nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Diese Pauschbeträge sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch von den Steuergerichten als Tatsachengrundlage zu beachten, solange die Beträge nicht wegen der Eigenart des Einzelfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BStBl II 1972, 27, sowie in BStBl II 1982, 50).
  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Hierzu gehören auch Verpflegungsmehraufwendungen, die durch eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung entstehen (BFH, Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl II 1982, 2, und vom 23. April 1982 VI R 30/80, BStBl II 1982, 50).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (BFH, Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 38).
  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Hierzu gehören auch Verpflegungsmehraufwendungen, die durch eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung entstehen (BFH, Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl II 1982, 2, und vom 23. April 1982 VI R 30/80, BStBl II 1982, 50).
  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Hierzu gehören auch Verpflegungsmehraufwendungen, die durch eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung entstehen (BFH, Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl II 1982, 2, und vom 23. April 1982 VI R 30/80, BStBl II 1982, 50).
  • BFH, 02.10.1980 - IV R 235/75

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Abschreibungsgesellschaft - Verlustbetrag -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (BFH, Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 38).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 273 veröffentlicht.
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 42/04

    Unterhaltsleistung an Ehegatten; Realsplitting

    c) Zu den als Sonderausgaben abziehbaren verbrauchsunabhängigen Kosten gehören nach dem Senatsurteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130 die Schuldzinsen unabhängig davon, wer Eigentümer der zum Zwecke des Unterhalts überlassenen Wohnung ist; die Vorinstanz hierzu, das FG Köln, hatte in ihrem Urteil vom 18. Juni 1996 8 K 3245/95 (EFG 1997, 273) als Sonderausgaben u.a. auch die vom Unterhaltsverpflichteten übernommenen Darlehenszinsen zum Abzug zugelassen, soweit das Einfamilienhaus im Eigentum der Ehefrau stand, weil der Unterhaltsleistende jedenfalls insoweit nicht als Eigentümer verpflichtet sei, die Aufwendungen zu tragen.
  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3935/00

    Quasisplitting; Zinstilgungen; Darlehenstilgungen; Unterhaltsleistung;

    Dass die freie Verfügung des Empfängers über die Unterhaltszahlungen keine Voraussetzung für die Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein könne, ergebe sich auch aus der Anerkennung einer unentgeltlichen Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung (Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.02.1996, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 273).
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