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   FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98   

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FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98 (https://dejure.org/1999,13163)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.1999 - 2 K 775/98 (https://dejure.org/1999,13163)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 1999 - 2 K 775/98 (https://dejure.org/1999,13163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.03.1988 - VII R 8/84

    Verbrauchsteuerbescheid - Günstige Einspruchsentscheidung - Nachteilige Änderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98
    a) Im Urteil des Finanzgerichts Sachen-Anhalt (a.a.O.) wird die Analogie damit begründet, der geregelte Fall des Antrags auf schlichte Änderung ohne Einspruch und der - nach der dort vertretenen Auffassung - ungeregelte Fall des Antrags nach Einspruch und vor Ablauf der Klagefrist seien deshalb rechts-ähnlich, weil Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen gleichermaßen Verwaltungsakte und als solche hinsichtlich der Bestandskraft identisch seien, weil sie eben die Wirkungen lediglich eines Verwaltungsaktes im Gegensatz zu denen eines Gerichtsurteils entfalteten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 22.03.1988 VII R 8/84 , BFHE 152, 430 , BStBl II 1988, 517 [BFH 22.03.1988 - VII R 8/84] ).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 13/89

    Neuregelung des Kinderfreibetrages 1984 durch das Steueränderungsgesetz 1991 ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98
    Denn mit einer Revision kann ein Kläger - abgesehen davon, daß eine solche ohnehin nur ein engen Grenzen statthaft ist - sein Klagebegehren in der Regel nicht über den Umfang des erstinstanzlichen Klageantrags ( § 96 Abs. 1 S. 2 FGO ) hinaus das Klagebegehren erweitern, weil wegen des hinzukommenden Teils noch keine Entscheidung der Erstinstanz vorliegt, die vom Revisionsgericht rechtlich geprüft werden könnte (ständige Rspr.: z.B. BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 13/89 , BFHE 174/328, BStBl II 1994, 734 [BFH 21.12.1993 - VIII R 13/89] m.w.Nachw.; Gräber, § 123 FGO Rn. 2 m. Rechtsprechungshinweisen).
  • FG Köln, 19.11.1997 - 12 K 908/97

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 2 K 775/98
    Der Senat teilt insofern die Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 19.11.1997 12 K 908/97 - EFG 1989, 345 - Revision durch Rücknahme erledigt), wonach die Entstehungsgeschichte des Grenzpendlergesetzes eher den Schluß zuläßt, daß die Einschränkung der schlichten Änderung durch das Grenzpendlergesetz vom Willen des Gesetzgebers gedeckt ist, wenn auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 12/7427, 38) die Ersetzung des Begriffs "Rechtsbehelfsfrist" durch den Begriff "Einspruchsfrist" nur eine redaktionelle Anpassung des Gesetzeswortlauts als Folge der Zusammenfassung von Einspruch und Beschwerde zu einem einheitlichen Rechtsbehelf darstellen sollte.
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