Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 18.02.2003 - 6 K 19/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Keine Aktivierung der Fertigungsgemeinkosten für Vorarbeiten zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für ein von Dritten herzustellendes Werkzeug bei den Anschaffungskosten des Werkzeugs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 255 HGB ; § 5 Abs. 1 S. 1 EStG
Abgrenzung von Herstellungskosten zu Anschaffungskosten bei Beauftragung eines selbstständigen Werkzeugmachers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anschaffung; Herstellung; Spritzgusswerkzeug; Werkzeugmacher Abgrenzung Herstellungskosten zu Anschaffungskosten bei Beauftragung eines selbstständigen Werkzeugmachers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung von Herstellungskosten zu Anschaffungskosten bei Beauftragung eines selbstständigen Werkzeugmachers
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung von Herstellungs- zu Anschaffungskosten
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung von Herstellungs- zu Anschaffungskosten
Papierfundstellen
- EFG 2003, 835
- EFG 2003, 835 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2003 - 6 K 19/00
Herstellungskosten sind gemäß § 255 II 1 1. Alt HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 833). - BFH, 05.03.1992 - IV B 178/90
Höchstgrenze für Sonderabschreibung nach § 7 g EStG
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2003 - 6 K 19/00
Im Unterschied zur Anschaffung liegt (bilanzrechtlich und bilanzsteuerrechtlich) eine Herstellung immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt oder herstellen lässt und das Herstellungsgeschehen beherrscht (BFH IV B 178/90, BFHE 167, 388; BStBl. II 1992, 725). - BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92
Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2003 - 6 K 19/00
Herstellungskosten sind gemäß § 255 II 1 1. Alt HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 833).