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   FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 189/97   

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https://dejure.org/2002,12725
FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 189/97 (https://dejure.org/2002,12725)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2002 - 5 K 189/97 (https://dejure.org/2002,12725)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2002 - 5 K 189/97 (https://dejure.org/2002,12725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG für die sozialpädagogische Betreuung im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b
    Umsatzsteuerbefreiung; Berufsausbildung; Fortbildung; Umschulung; Sozialpädagogische Betreuungsleistungen - Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.06.1999 - V R 84/98

    Befreiung bei Aus- oder Fortbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 189/97
    Es sind - mit Ausnahme der Lese-, Schreib- und Rechenübungen - keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen gem. § 4 Nr. 21 Buchst b UStG; denn die danach steuerbefreiten Leistungen müssen i h r e r A r t n a c h den Zielen der Berufsaus- und Fortbildung dienen, vgl. das Urteil des BFH vom 10. Juni 1999 V R 84/98, BStBl II 1999, 578 (579).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 189/97
    Schließlich sind § 4 Nr. 21 Buchst b UStG und Art. 13 der 6. EG-Richtlinie als Steuerbefreiungsvorschriften und Ausnahmeregelungen nach allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen, vgl. das Urteil des EuGH v. 5.6.97 - Rs C - 2/95, RiW 97, 705.
  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 189/97
    Diese Bescheinigung entfaltet im vorliegenden Verfahren Tatbestandswirkung, soweit die zuständige Behörde darin festgestellt hat, dass die Klägerin auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet, BFH BStBl II 89, 815.
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