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   FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12   

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https://dejure.org/2013,12945
FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12 (https://dejure.org/2013,12945)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2013 - 6 K 381/12 (https://dejure.org/2013,12945)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2013 - 6 K 381/12 (https://dejure.org/2013,12945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2; StBerG § 48
    Wiederbestellung als Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiederbestellung als Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederbestellung als Steuerberater bei Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen in 23 Fällen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater bei "unbefugter Hilfeleistung" in Steuersachen während der Wohlverhaltensphase

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 1986 (VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497) äußert die Beklagte die Ansicht, die Frage der Resozialisierung des Klägers müsse hinter dem notwendigen Schutz der Allgemeinheit und der Verbraucher vor unzuverlässigen Steuerberatern zurücktreten.

    In Anbetracht dessen, dass mit der Versagung der Bestellung als Steuerberater in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird (vgl, BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BStBl. II 1983, 695; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.), kann nach dem anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur die konkrete Gefahr der Verletzung bedeutender Berufspflichten, welche wichtige Gemeinschaftsgüter vor Schädigungen bewahren sollen, eine Versagung rechtfertigen.

    32 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung eine Versagung der Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf auf Dauer auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten abgelehnt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1971 VII R 55/69, BStBl. 11 1971, 501; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordere eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 40 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 StBerG zu treffenden Entscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, a.a.O.; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

    Zeigt ein Antragsteller aber durch sein Verhalten, dass er die berufsrechtlichen Bestimmungen nicht beachten will, tritt die Beachtung des Zeitablaufs zurück (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.; Kuhls u. a., StB, 2. Auflage 2002, § 40 Rz. 14).

    Die Frage der Resozialisierung muss angesichts der fortgesetzten Pflichtverstöße des Klägers hinter dem notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Steuerberatern zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

  • BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83

    Ermessenserwägung - Steuerberaterprüfung - Zulassungsausschuß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    In Anbetracht dessen, dass mit der Versagung der Bestellung als Steuerberater in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird (vgl, BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BStBl. II 1983, 695; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.), kann nach dem anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur die konkrete Gefahr der Verletzung bedeutender Berufspflichten, welche wichtige Gemeinschaftsgüter vor Schädigungen bewahren sollen, eine Versagung rechtfertigen.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordere eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 40 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 StBerG zu treffenden Entscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, a.a.O.; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03

    Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    Insoweit bezieht sich die Beklagte auf die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 2003 (2 K 1723/03) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2008.

    Dies wird bejaht, wenn der Bewerber schwerwiegend gegen die allgemeine Berufsauffassung von korrekter Berufsausübung verstoßen hat sowie in den Fällen, in denen er wiederholt oder in erheblichem Umfang Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikte begangen hat und deswegen zu einer nicht nur unerheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war; entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholung von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007 2 K 2416/06, juris; vom 11. November 2003 2 K 1723/03, juris; des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 (2), StE 2007, 264; Gehre/von Borste StB, 5. Auflage 2005, § 40 Rz. 18).

  • BFH, 25.05.1971 - VII R 55/69

    Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen - Allgemeinbildung - Nachweis - Klassen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    32 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung eine Versagung der Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf auf Dauer auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten abgelehnt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1971 VII R 55/69, BStBl. 11 1971, 501; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).
  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    Dies wird bejaht, wenn der Bewerber schwerwiegend gegen die allgemeine Berufsauffassung von korrekter Berufsausübung verstoßen hat sowie in den Fällen, in denen er wiederholt oder in erheblichem Umfang Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikte begangen hat und deswegen zu einer nicht nur unerheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war; entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholung von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007 2 K 2416/06, juris; vom 11. November 2003 2 K 1723/03, juris; des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 (2), StE 2007, 264; Gehre/von Borste StB, 5. Auflage 2005, § 40 Rz. 18).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 6 K 277/07

    Wiederbestellung zum Steuerberater bei begründeter Besorgnis betreffend

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    Gegen die Ablehnung des Antrags erhob der Kläger Klage, die das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 6. März 2008 abwies (Az.: 6 K 277/07).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2416/06

    Zur Bestellung eines disziplinarrechtlich "vorbelasteten" ehemaligen Beamten als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12
    Dies wird bejaht, wenn der Bewerber schwerwiegend gegen die allgemeine Berufsauffassung von korrekter Berufsausübung verstoßen hat sowie in den Fällen, in denen er wiederholt oder in erheblichem Umfang Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikte begangen hat und deswegen zu einer nicht nur unerheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war; entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholung von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007 2 K 2416/06, juris; vom 11. November 2003 2 K 1723/03, juris; des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 (2), StE 2007, 264; Gehre/von Borste StB, 5. Auflage 2005, § 40 Rz. 18).
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