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   FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11   

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https://dejure.org/2013,20674
FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11 (https://dejure.org/2013,20674)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2013 - 12 K 334/11 (https://dejure.org/2013,20674)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 12 K 334/11 (https://dejure.org/2013,20674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 EStG; § 13 EStG; § 21 EStG
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer Salzabbaugerechtigkeit ohne Rückfallmöglichkeit oder Rückkaufmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21
    Veräußerung einer Salzabbaugerechtigkeit (SAG) - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung einer Salzabbaugerechtigkeit (SAG) - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer Salzabbaugerechtigkeit ohne Rückfallmöglichkeit oder Rückkaufmöglichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.10.1982 - IV R 19/79

    Pauschalentschädigung - Landwirt - Erdölunternehmen - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 (BStBl. II 1983, 203) erziele der Eigentümer der SAG und der entsprechenden Grundstücke bei Übertragung der SAG an einen Dritten wie bei Einräumung eines Erbbaurechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Das Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO führe im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis, denn dort sei eine bestehende SAG nicht verkauft, sondern dem Errichter und Betreiber einer Kaverne zur Einlagerung von Erdöl erst eingerichtet worden.

    SAG seien nach dem Urteil des BFH vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO als Bodenschatz zu behandeln.

    Auch Volumen der Hohlräume und Abbaumenge bedingen sich gegenseitig (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO mwN).

    Dieselbe Beurteilung muss für die zeitlich nicht begrenzte Überlassung der durch die Aussolung entstehenden behälterlosen Hohlräume gelten, wenn es sich hinsichtlich der Überlassung dieser Hohlräume steuerlich um die Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen im Sinne des § 21 EStG und nicht um die Übertragung von bürgerlich-rechtlichem oder wirtschaftlichem Eigentum an diesen Kavernen handelt (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO; BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 IX R 6/12, juris).

    b) aa) In seinem Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO hatte sich der BFH mit einem gleich gelagerten Fall zu befassen, in dem ebenfalls dem Betreiber eine SAG eingeräumt wurde zum Zweck der Einrichtung eines unterirdischen Erdöllagers.

  • BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75

    Vergütungen - Pauschalentschädigung - Einkommensteuerrechtliche Beurteilung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    a) aa) Der Beschluss vom 11. März 1976 IV B 62/75 (BStBl. 1976, 535) betraf einen Fall, in dem die dortige Antragstellerin (Grundeigentümer) einem Betreiber gestattete, durch Aussolung eines Salzvorkommens behälterlose Hohlräume für die Speicherung von Erdöl anzulegen.

    Er wiederholt die Grundsätze der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO und stellt auch hier für die Annahme eines Veräußerungsgeschäfts entscheidend darauf ab, ob dem Grundeigentümer das ihm an sich zustehende Herrschaftsrecht an den Hohlräumen zumindest wirtschaftlich gesehen als für immer verloren gegangen anzusehen ist.

    bb) Der Sachverhalt der dieser Entscheidung des BFH zugrundeliegenden Falles weicht wie bei der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO insofern von dem Streitfall ab, als der dortige Grundeigentümer dem Berechtigten eine SAG erst eingeräumt hat, während im Streitfall eine solche schon eingetragen und dem Erwerber "endgültig und für immer" veräußert und übertragen worden war.

  • BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12

    Grundbuchverfahren: Eintragung der Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    Sie ist ein grundstücksgleiches Recht, das mit seiner Eintragung in das Grundbuch von dem weiteren rechtlichen Schicksal des Grundstücks, ja selbst von seinem Bestand unabhängig ist (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12, Rechtspfleger 2013, 260).

    Entscheidung vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO herausgehoben hat, auseinander gesetzt.

    c) Die Aussage des BGH in dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO zur rechtlichen Qualifizierung der SAG als ein von der Existenz oder dem rechtlichen Schicksal des Grund und Bodens abgespaltenes grundstücksgleiches Recht rechtfertigt es, von den dargestellten Entscheidungen des BFH abzuweichen.

  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    Der Bodenschatz ist in der Regel von Vornherein nicht dazu bestimmt, für die Zwecke dieses Betriebes verwertet zu werden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 mwN).

    Schließlich berücksichtigt das Gericht, dass ein Verkauf des Grundstücks samt dem Recht auf Salzausbeute (ohne eingetragene SAG) und ohne Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für das Salzvorkommen nach ständiger Rechtsprechung ein nichtsteuerbares Veräußerungsgeschäft ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 zum Kiesvorkommen; vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BStBl. II 1991, 346 zum Erwerb des Grundstücks mit Salzstock, wenn dieser noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist).

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    Schließlich berücksichtigt das Gericht, dass ein Verkauf des Grundstücks samt dem Recht auf Salzausbeute (ohne eingetragene SAG) und ohne Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für das Salzvorkommen nach ständiger Rechtsprechung ein nichtsteuerbares Veräußerungsgeschäft ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 zum Kiesvorkommen; vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BStBl. II 1991, 346 zum Erwerb des Grundstücks mit Salzstock, wenn dieser noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist).
  • BFH, 24.10.2012 - IX R 6/12

    Substanzausbeute, Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, Grundsätzliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
    Dieselbe Beurteilung muss für die zeitlich nicht begrenzte Überlassung der durch die Aussolung entstehenden behälterlosen Hohlräume gelten, wenn es sich hinsichtlich der Überlassung dieser Hohlräume steuerlich um die Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen im Sinne des § 21 EStG und nicht um die Übertragung von bürgerlich-rechtlichem oder wirtschaftlichem Eigentum an diesen Kavernen handelt (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 aaO; BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 IX R 6/12, juris).
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