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   FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98   

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FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98 (https://dejure.org/2002,17755)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2002 - 14 K 117/98 (https://dejure.org/2002,17755)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2002 - 14 K 117/98 (https://dejure.org/2002,17755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altenteilsleistungen aufgrund Hofübergabevertrags an die übergebenden Eltern und die Großmutter des Übernehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG; § 323 ZPO
    Sonderausgabenabzug für Altenteilsleistungen; Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen; Steuerrechtlich beachtliche Änderungsklausel; Rechtsnatur des Übergabevertrages als Versorgungsvertrag; Notwendiger Inhalt des Übergabevertrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Altenteilsvertrag zwischen nahen Angehörigen ersten und zweiten Grades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderausgabenabzug für Altenteilsleistungen; Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen; Steuerrechtlich beachtliche Änderungsklausel; Rechtsnatur des Übergabevertrages als Versorgungsvertrag; Notwendiger Inhalt des Übergabevertrags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    a) In seinem Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847, dort unter C. II. 1. a) hat er die zivil- und steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrages hervorgehoben.

    Die Besonderheit des Übergabevertrages wird darin gesehen, dass er der folgenden Generation unter Vorwegnahme des Erbfalls das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit ermöglicht und gleichzeitig die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil sichert (Beschluss in BFHE 161, 317, 327, BStBl II 1990, 847, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).

    Da die Versorgungsleistungen keine Gegenleistung des Übernehmers sind, müssen sie nicht vorab mit dem Wert des übertragenen Vermögens verrechnet werden (Beschluss in BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob im Einzelfall die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Leibgedinges (Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --EGBGB--) erfüllt sind (BFHE 161, 317, 327 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. b und c).

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    a) Wie der BFH mit Urteil vom 23.01.1997 IV R 45/96, BStBl II 1997, 458 entschieden hat, gehört auch die Großmutter zum Generationennachfolge-Verbund, der gegenüber steuerlich privilegierte Versorgungsleistungen erbracht werden können.
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen und entsprechend durchgeführt werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, 116, BStBl II 1989, 281).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    b) Zur Frage der Vereinbarung und Durchführung des Versorgungsvertrages im besonderen hat der BFH in seinem Urteil vom 15.07.1992 X R 165/90, BStBl II 1992, 1020 Folgendes bemerkt: Mit dem Übergabevertrag gegen Versorgungsleistungen werden typischerweise gegenläufige Interessen von Übergeber und Übernehmer des Vermögens ausgeglichen.
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607 mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98
    b) Mit Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 2. und 3.) hat der Große Senat zur Unterscheidung von Leibrente und dauernder Last entschieden:.
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