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   FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15   

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FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15 (https://dejure.org/2017,57298)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2017 - 5 K 128/15 (https://dejure.org/2017,57298)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 5 K 128/15 (https://dejure.org/2017,57298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2005; Anl. 2 Nr. 33 UStG 2005; § 25 UStG 2005; Pos 2106 KN; Pos 2202 KN
    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Rechtsstreit um die Qualifizierung von Kaffeefahrten als Reiseleistungen im Sinne des § 25 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln in Pos. 2106 der Kombinierten Nomenklatura; Qualifizierung von Kaffeefahrten als Reiseleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07

    Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Die Anwendung des § 25 UStG ist gerade nicht dadurch ausgeschlossen, dass der alleinige Zweck der von einem Verkaufsveranstalter durchgeführten Reiseleistungen darin besteht, den Warenverkauf bei der Verkaufsveranstaltungen zu fördern (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493).

    167 c) Warenlieferungen und Tagesausflüge stellen auch bei Verkaufsfahrten keine unselbständigen Nebenleistungen zur jeweils anderen Leistung dar (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493).

    Daher ist davon auszugehen, dass Vertriebsunternehmen, die Reisen als sog. Kaffeefahrten unentgeltlich durchführen, Reiseleistungen erbringen, für die die Sonderregelungen der Besteuerung nach § 25 UStG einschließlich des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs aus den Reisevorleistungen gelten (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493, ebenso OFD Koblenz vom 08.04.2003, UR 2003, 562 - Ziff. 5 zu unentgeltlichen Gewinnreisen).

    Ist die Summe der für Reisevorleistungen aufgewendeten Beträge höher als die Summe der Umsatzerlöse (negative Marge) hat dies lediglich zur Folge, dass keine Umsatzsteuer anfällt (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493).

    Gerade die private Verwendung durch den Bedachten kann im unternehmerischen Interesse liegen (ebenso FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493).

    Die Zuwendung einer Reise in Gestalt eines Tagesausflugs ist als Sachleistung nicht anders zu beurteilen als die Zuwendung eines Gutscheins für einen von einem Reisebüro durchgeführten Tagesausflug oder die Zuwendung von Geld mit der Auflage, den betreffenden Tagesausflug durchzuführen (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.06.1993 I R 14/93, BStBl II 1993, 806).

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Im Übrigen berufe sich das Finanzamt zu Unrecht auf die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 16.8.2012 VII R 8/11 und vom 30.03.2010 VII R 35/09).

    Die objektive Beschaffenheit als Getränk, insbesondere die unmittelbare Trinkbarkeit, werde aber nicht durch Verzehrempfehlungen aufgehoben (BFH-Urteil vom 30.03.2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26.03.1981, C-114/80, Slg. 1981, 895), der sich der BFH (Urteile vom 16. August 2012 VII R 8/11, BFH/NV 2013, 99; 30. März 2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74) ausdrücklich angeschlossen hat, handelt es sich bei dem Ausdruck "andere Getränke" der Tarifnr.

    In Bezug auf eine in Trinkfläschchen oder Ampullen abgefüllte Flüssigkeit, die aufgrund ihrer Zusammensetzung --evtl. nach einer Verdünnung mit Wasser-- zum menschlichen Verzehr geeignet und bestimmt war, hat der BFH (Urteil vom 16. August 2012 VII R 8/11, BFH/NV 2013, 99; vom 30. März 2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74) ausdrücklich ausgeführt, der Annahme der Trinkbarkeit und der Einreihung in Kap. 22 KN stehe der Umstand nicht entgegen, dass eine Verdünnung der Flüssigkeit vor dem Verbrauch empfehlenswert sei.

    122 mit dem Nahrungsergänzungsmittel überein, über die der BFH mit Urteil vom 30.03.2010 (VII R 35/09, BStBl II 2010, 74) zu entscheiden hatte.

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    aa) Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).

    So beeinflusst z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737).

  • BFH, 16.08.2012 - VII R 8/11

    Tarifierung einer in Tropfen einzunehmenden Flüssigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Im Übrigen berufe sich das Finanzamt zu Unrecht auf die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 16.8.2012 VII R 8/11 und vom 30.03.2010 VII R 35/09).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26.03.1981, C-114/80, Slg. 1981, 895), der sich der BFH (Urteile vom 16. August 2012 VII R 8/11, BFH/NV 2013, 99; 30. März 2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74) ausdrücklich angeschlossen hat, handelt es sich bei dem Ausdruck "andere Getränke" der Tarifnr.

    In Bezug auf eine in Trinkfläschchen oder Ampullen abgefüllte Flüssigkeit, die aufgrund ihrer Zusammensetzung --evtl. nach einer Verdünnung mit Wasser-- zum menschlichen Verzehr geeignet und bestimmt war, hat der BFH (Urteil vom 16. August 2012 VII R 8/11, BFH/NV 2013, 99; vom 30. März 2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74) ausdrücklich ausgeführt, der Annahme der Trinkbarkeit und der Einreihung in Kap. 22 KN stehe der Umstand nicht entgegen, dass eine Verdünnung der Flüssigkeit vor dem Verbrauch empfehlenswert sei.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 (C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973 Rdnr. 31) entschieden hat, ist, wenn "Kunden trotz des einheitlichen Preises aus ihrer Sicht zwei gesonderte Dienstleistungen erwerben, nämlich eine Versicherungsdienstleistung und eine Kartenregistrierungsdienstleistung, ... der Teil des einheitlichen Preises, der sich auf die Versicherungsdienstleistung bezieht und jedenfalls von der Steuer befreit bliebe, herauszurechnen".

    Danach darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung nicht künstlich aufgespaltet werden (z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 66/05, BFH/NV 2008, 716, m.w.N.).

  • BFH, 23.06.1993 - I R 14/93

    Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Die Zuwendung einer Reise in Gestalt eines Tagesausflugs ist als Sachleistung nicht anders zu beurteilen als die Zuwendung eines Gutscheins für einen von einem Reisebüro durchgeführten Tagesausflug oder die Zuwendung von Geld mit der Auflage, den betreffenden Tagesausflug durchzuführen (FG Bremen, Urteil vom 09.07.2008 2 K 220/07, EFG 2008, 1493 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.06.1993 I R 14/93, BStBl II 1993, 806).

    Daran fehlt es, wenn die Zuwendung nur die Aufgabe hat, Geschäftsverbindungen anzuknüpfen, zu sichern oder zu verbessern (BFH-Urteil vom 23.06.1993 I R 14/93, BStBl II 1993, 806).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 66/05

    Umsatzsteuerfreiheit von Marketingleistungen und Werbeleistungen im Zusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Danach darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung nicht künstlich aufgespaltet werden (z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 66/05, BFH/NV 2008, 716, m.w.N.).

    Denn maßgeblich ist nicht die Sicht des Unternehmers, sondern die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (BFH-Urteil vom 06.12.2007 V R 66/05, BStBl II 2008, 638).

  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    So habe der EuGH mit Urteil vom 26.03.1981 (114/80, Slg 1981, 895) entschieden:.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26.03.1981, C-114/80, Slg. 1981, 895), der sich der BFH (Urteile vom 16. August 2012 VII R 8/11, BFH/NV 2013, 99; 30. März 2010 VII R 35/09, BStBl II 2011, 74) ausdrücklich angeschlossen hat, handelt es sich bei dem Ausdruck "andere Getränke" der Tarifnr.

  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Diese Aufteilungsmethode sei "einfachstmöglich" im Sinne des BFH Urteils vom 03.04.2013 (V B 125/12).

    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat (Beschluss vom 03. April 2013, BStBl II 2013, 973), ist ein einheitliches Entgelt, das für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungen entrichtet wird, zum einen aufzuteilen, wobei zum anderen die Aufteilungsmethode zu verwenden ist, die "einfachstmöglich" ist.

  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
  • BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78

    Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4

  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

  • BFH, 24.04.2007 - I R 64/06

    Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine

  • BFH, 09.07.2009 - II R 47/07

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

  • BFH, 24.09.2014 - VII R 54/11

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferung sog. Sondennahrung

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

  • BFH, 19.03.2009 - XI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Margenbesteuerung von Reiseleistungen - Erstattung

  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und

  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • EuGH, 14.07.2011 - C-196/10

    Paderborner Brauerei Haus Cramer - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

  • BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für

  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 772/83

    Rechtliche Einordnung einer für eine Kaffeefahrt gemietete Busfahrt - Abgrenzung

  • EuGH, 28.04.2016 - C-233/15

    Oniors Bio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

  • BFH, 13.12.2018 - V R 54/17

    Umsatzsteuer bei Kaffeefahrten

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Januar 2017 5 K 128/15 aufgehoben.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 303/14

    Nahrungsergänzungsmittel; Reiseleistungen; Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung

    Der entsprechende unmittelbare und direkte Zusammenhang der die vereinnahmten Fahrtgelder überschreitenden Aufwendungen kommt ebenso nicht in Betracht, weil die Klägerin zur Überzeugung des Senats nach Aktenlage jedenfalls im Jahr 2001 auch eine positive Marge aus der Differenz zwischen den vereinnahmten Fahrtgeldern in Höhe von ... EUR (vgl. Anlage 2001 - Ertragsteuerliche Berechnung der Geschenkgrenze zum Schriftsatz der Klägerin vom 30. August 2019 im Verfahren 5 K 128/15) und den hiermit nach den Berechnungen der Klägerin in sachlichen Zusammenhang stehenden Reisevorleistungen in Gestalt der Buskosten in Höhe von ... EUR (vgl. Anlage Aufteilung der Buskosten auf Fahrten ohne und mit Fahrtgeld Jahr 2001 zum Schriftsatz der Klägerin vom 12. März 2020) erzielt hat und hieraus mangels substantiierten Sachvortrags abzuleiten ist, dass die Klägerin die Busreisen in kalkulatorischer Hinsicht kostendeckend beziehungsweise mit einer positiven Marge am Markt angeboten hat.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 307/14

    Nahrungsergänzungsmittel; Reiseleistungen; Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung

    Der entsprechende unmittelbare und direkte Zusammenhang der die vereinnahmten Fahrtgelder überschreitenden Aufwendungen kommt ebenso nicht in Betracht, weil die Klägerin zur Überzeugung des Senats nach Aktenlage jedenfalls im Jahr 2001 auch eine positive Marge aus der Differenz zwischen den vereinnahmten Fahrtgeldern in Höhe von ... EUR (vgl. Anlage 2001 - Ertragsteuerliche Berechnung der Geschenkgrenze zum Schriftsatz der Klägerin vom 30. August 2019 im Verfahren 5 K 128/15) und den hiermit nach den Berechnungen der Klägerin in sachlichen Zusammenhang stehenden Reisevorleistungen in Gestalt der Buskosten in Höhe von ... EUR (vgl. Anlage Aufteilung der Buskosten auf Fahrten ohne und mit Fahrtgeld Jahr 2001 zum Schriftsatz der Klägerin vom 12. März 2020) erzielt hat und hieraus mangels substantiierten Sachvortrags abzuleiten ist, dass die Klägerin die Busreisen in kalkulatorischer Hinsicht kostendeckend beziehungsweise mit einer positiven Marge am Markt angeboten hat.
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