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   FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95   

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https://dejure.org/1996,14525
FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95 (https://dejure.org/1996,14525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.1996 - XV 278/95 (https://dejure.org/1996,14525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 1996 - XV 278/95 (https://dejure.org/1996,14525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung eines Freibetrages im Rahmen der Gewinnermittlung bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebes; Voraussetzungen für eine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit"; Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Erbengemeinschaft ; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Freibetrages im Rahmen der Gewinnermittlung bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebes; Voraussetzungen für eine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit"; Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Erbengemeinschaft ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 821
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
    Über die Höhe des Freibetrages hat es dagegen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1995 IV R 1/95, BStBl II 1995, 893 (895) m.w.N.) keine Entscheidung getroffen.

    Abzustellen ist hierbei auf die Person des veräußernden (Mit-)Erben und nicht auf die des Erblassers (anders bei bereits vor dem Erbfall erfolgten Verkauf, vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1995 IV R 1/95, a.a.O.).

  • BFH, 03.07.1991 - X R 26/90

    Anforderungen an Versteuerung eines Veräußerungsgewinns eines geerbten Betriebes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
    Der Zweck der steuerlichen Entlastung besteht damit letztlich in einer sozialen Komponente (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 697 (902); BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 26/90, BFH/NV 1991, 813 (814); Schmidt, a.a.O., Rz. 575 zu § 16, Jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91

    Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
    Dabei läßt es das Gericht ausdrücklich dahinstehen, ob etwa die dauernde Berufsunfähigkeit eines Steuerpflichtigen aus Rechtsgründen (z.B. Entzug der Approbation, Berufsverbot) grundsätzlich den an die Gewährung eines erhöhten Freibetrages im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. hierzu: Schmidt, Kommentar zum EStG, 14. Aufl. (1995), Rz. 584 zu § 16 sowie BFH-Beschluß vom 25. August 1993 IV R 45/91, BFH/NV 1994, 614 (615), jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
    Der Zweck der steuerlichen Entlastung besteht damit letztlich in einer sozialen Komponente (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 697 (902); BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 26/90, BFH/NV 1991, 813 (814); Schmidt, a.a.O., Rz. 575 zu § 16, Jeweils m.w.N.).
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