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   FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95   

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https://dejure.org/1999,6824
FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95 (https://dejure.org/1999,6824)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.1999 - II 479/95 (https://dejure.org/1999,6824)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - II 479/95 (https://dejure.org/1999,6824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Wirksamkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit (Tätigkeit als Treuhänderin); "Abfärberegelung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit (Tätigkeit als Treuhänderin); "Abfärberegelung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfärberegelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 900
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 99/93

    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Treuhänderleistungen bei Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Dieser Teil ließe sich - eventuell durch Schätzung - aufteilen (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 99/93, BStBl II 1994, 650).

    In solchen Fällen steht die steuerliche Anerkennung eines Bauherrenmodells im Vordergrund, wird diese Anerkennung primär angestrebt und steht dieser Teil der Tätigkeit deshalb in erster Linie mit der Treuhandtätigkeit in Verbindung (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 99/93, BStBl II 1994, 650).

    Da mit dem "Pauschalhonorar" bei wirtschaftlicher Betrachtung Leistungen steuerberatender Art und sonstige (gewerbliche) Leistungen abgegolten wurden, muss das Honoraraufgeteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1994 (a.a.O.)).

  • BFH, 18.05.1993 - VII R 44/92

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und zwar gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften und unabhängig von der Rechtsform der Gesellschafter zu ermitteln (BFH-Urteil vom 5. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745; vom 22. November 1994 VII R 44/92, BStBl II 1995, 900 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88

    Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Eine solche Gestaltung ist zwar zulässig, sie muss aber nach außen erkennbar sein (BFH-Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88, BStBl II 1989, 797; vgl. Schmidt, EStG, § 15 Rn. 193).
  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Auch dort wird eine sachliche Gewerbesteuerpflicht erst ab dem Zeiptunkt - auch innerhalb eines Wirtschaftsjahres - angenommen, ab dem in Fällen einer Betriebsaufspaltung die sachliche und personelle Verflechtung vorliegt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BStBl II 1984, 474).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    b) Eine Umqualifizierung der Einkünfte der Klägerin nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1 EStG in gewerbliche Einkünfte scheidet auch nicht etwa deshalb aus, weil es hinsichtlich der gewerblichen Tätigkeit an einer Gewinnerzielungsabsicht gefehlthätte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718 [Tanzschule]).
  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Ein Steuerberater, der im Rahmen eines Bauherrenmodells Treuhandaufgaben wahrnimmt, zu denen u.a. der Abschluss von Grundstückskaufverträgen, die Kontenführung für die Bauherren, der Abschluss von Finanzierungen einschließlich der Bestellung von Sicherheiten gehören können, ist gewerblich tätig (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1994 I R 133/93, BStBl II 1995, 171 m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und zwar gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften und unabhängig von der Rechtsform der Gesellschafter zu ermitteln (BFH-Urteil vom 5. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745; vom 22. November 1994 VII R 44/92, BStBl II 1995, 900 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
    Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und zwar gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften und unabhängig von der Rechtsform der Gesellschafter zu ermitteln (BFH-Urteil vom 5. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745; vom 22. November 1994 VII R 44/92, BStBl II 1995, 900 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Solange eine GbR nur freiberufliche Tätigkeiten ausübt, ist sie daher nicht gewerbesteuerpflichtig (vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Mai 1999 II 479/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 900, m.w.N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 15 Rdnr. 192; Littmann/Bitz/Hellwig, a.a.O., § 15 EStG Rdnr. 162 S 2084/24; Richter/Markl in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 15 Rdnr. 252).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 2 K 295/08

    Beginn der Abfärbewirkung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Betätigung;

    16 a) Nach der Rechtsprechung kommt es für den Beginn der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. EStG in Zusammenhang mit einer gewerblichen Betätigung darauf an, ob die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478; Senatsurteil vom 19. Mai 1999 II 479/95, EFG 1999, 900).
  • FG Hessen, 08.11.2001 - 8 K 2822/00

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gewerbesteuerpflicht;

    Dies folge aus den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 1999 II 479/95 (EFG 1999, 900 ), des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. August 1999 - 8 K 5495/97G (EFG 1999, 1300 ), des Finanzgerichts Berlin vom 16. Februar 2000 - 6 K 4411/97 (EFG 2000, 640 ) und des Finanzgerichts München vom 16. Mai 2000 - 12 K 1098/97 (abzufragen bei Juris).
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