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   FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98   

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https://dejure.org/2003,10211
FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98 (https://dejure.org/2003,10211)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2003 - 1 K 202/98 (https://dejure.org/2003,10211)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 1 K 202/98 (https://dejure.org/2003,10211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlehen von Angehörigen als Schuldposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 103 Abs. 1 BewG; § 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 BewG
    Verbindlichkeiten als Schuldposten im Einheitswertverfahren über das Betriebsvermögen; Steuerliche Berücksichtigung von Verträgen mit nahen Angehörigen; Vertrag zu Lasten des Finanzamtes aufgrund von Steuervorteilen; Zum Begriff des "nahen Angehörigen" im Steuerrecht; ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 103 Abs. 1
    Angehörigen-Rechtsprechung; Familie; Nahe Angehörige; Gleichgerichtetes Interesse - Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbindlichkeiten als Schuldposten im Einheitswertverfahren über das Betriebsvermögen; Steuerliche Berücksichtigung von Verträgen mit nahen Angehörigen; Vertrag zu Lasten des Finanzamtes aufgrund von Steuervorteilen; Zum Begriff des "nahen Angehörigen" im Steuerrecht; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Angehörigen-Vertragsverhältnis - Nichtanerkennung kein Selbstzweck?

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85

    1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98
    Verträge zwischen nahen Angehörigen können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl. II 1991, 581).

    Bei Verträgen, die zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter geschlossen wurden, sind diese Grundsätze nur dann anzuwenden, wenn der Gesellschafter, mit dessen Angehörigen die Verträge abgeschlossen worden sind, die Gesellschaft beherrscht (BFH, Urteil vom 15. Dezember 1988 IV R 29/86, BFHE 155, 543, BStBl. II 1989, 500; BFH, Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl. II 1991, 581).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98
    Grundsätzlich müssen Darlehensverträge unter nahen Angehörigen Vereinbarungen über Laufzeit, Art und Weise der Rückzahlung sowie Höhe und Zahlungszeitpunkt der Zinsen enthalten (BFH Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590).
  • BFH, 15.12.1988 - IV R 29/86

    Betriebsausgaben - Zinszahlungen - Personengesellschaft - Abtretung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98
    Bei Verträgen, die zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter geschlossen wurden, sind diese Grundsätze nur dann anzuwenden, wenn der Gesellschafter, mit dessen Angehörigen die Verträge abgeschlossen worden sind, die Gesellschaft beherrscht (BFH, Urteil vom 15. Dezember 1988 IV R 29/86, BFHE 155, 543, BStBl. II 1989, 500; BFH, Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl. II 1991, 581).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98
    Grundsätzlich müssen Darlehensverträge unter nahen Angehörigen Vereinbarungen über Laufzeit, Art und Weise der Rückzahlung sowie Höhe und Zahlungszeitpunkt der Zinsen enthalten (BFH Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    a) Die Kläger sehen eine Divergenz des FG-Urteils zum Urteil eines anderen Senats des FG vom 19. Mai 2003  1 K 202/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1457), in dem erhebliche Zweifel daran angemeldet wurden, ob volljährige Geschwister nahe Angehörige im Sinne der Angehörigenrechtsprechung des BFH sind.

    Der BFH hat jedoch bereits mit Beschluss vom 28. November 2007 XI B 174/06 (n.v., juris) dargelegt, dass in dem Urteil in EFG 2003, 1457 die Rechtsfrage, ob Geschwister zu den "nahen Angehörigen" zählen, nicht entscheidungserheblich war.

  • BFH, 28.11.2007 - XI B 174/06

    Vorliegen einer Divergenz - materiell-rechtliche Rüge führt nicht zur Zulassung

    a) Die Rechtsfrage, ob Geschwister zu den "nahen Angehörigen" zählen, war in dem vom Niedersächsischen FG im Urteil vom 19. Mai 2003 1 K 202/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1457) entschiedenen Fall nicht entscheidungserheblich.
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