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   FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97   

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https://dejure.org/1997,17933
FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97 (https://dejure.org/1997,17933)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.1997 - III 350/97 (https://dejure.org/1997,17933)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 1997 - III 350/97 (https://dejure.org/1997,17933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Anfall von Grunderwerbssteuer für die Übertragung eines Grundstücks; Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall von Grunderwerbssteuer für die Übertragung eines Grundstücks; Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97
    Sie machten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zur Vermögen- und Erbschaftsteuer (vom 23. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91 - BStBl II 1995 S. 655 und S. 671) geltend, daß ihrer Auffassung nach die Erhebung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig sei.

    Von den vorstehenden Rechtsgrundsätzen geht - wie der BVerfG-Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O., ausdrücklich feststellt - auch der zur Vermögensteuer ergangene Beschluß des 2. Senats des BVerfG (vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - a.a.O.) aus.

    Ohne Erfolg bleibt auch der Hinweis auf den Vermögensteuerbeschluß des 2. Senats des BVerfG vom 22. Juni 1995 (- 2 BvL 37/91 -, a.a.O., S. 662), wonach der Steuergesetzgeber in bestimmten Grenzen das vom Steuerpflichtigen zur Grundlage seiner individuellen Lebensgestaltung bestimmte Vermögen nicht durch weitere Besteuerung mindern dürfe.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97
    Kein Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG ist daher das Vermögen, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG-Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - NJW 1997 S. 1975, m.w.N.).

    Von den vorstehenden Rechtsgrundsätzen geht - wie der BVerfG-Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O., ausdrücklich feststellt - auch der zur Vermögensteuer ergangene Beschluß des 2. Senats des BVerfG (vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - a.a.O.) aus.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97
    Sie machten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zur Vermögen- und Erbschaftsteuer (vom 23. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91 - BStBl II 1995 S. 655 und S. 671) geltend, daß ihrer Auffassung nach die Erhebung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig sei.

    Weitergehende Folgerungen zugunsten des klägerischen Standpunktes ergeben sich auch nicht aus dem zur Erbschaftsteuer ergangenen BVerfG-Beschluß vom 22. Juni 1995 (- 2 BvR 552/91 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97
    Im übrigen ist der verfassungsrechtlichen Mäßigung des grunderwerbsteuerlichen Zugriffs auf den Übergang von Grundstücken von Todes wegen oder Schenkungen unter Lebenden durch § 3 Nr. 2 GrEStG (dazu auch BVerfG-Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 464/81 u.a. - BStBl II 1984 S. 608) Rechnung getragen.
  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.1997 - III 350/97
    Hierbei geht der Senat davon aus, daß grunderwerbsteuerrechtlich einer GbR bei einem von ihr erworbenen Grundstück - wie hier - personenbezogene Eigenschaften ihrer Gesellschafter zugerechnet werden können (vgl. nur BFH-Urteil vom 25. Februar 1969 II 142/63 BStBl II 1969 S. 400; Boruttau/Egly/Sigloch, Kommentar zum GrEStG, 13. Auflage 1992 § 5 Rz. 44 m.w.N.).
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