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   FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99   

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FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99 (https://dejure.org/2000,17265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2000 - 11 V 876/99 (https://dejure.org/2000,17265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2000 - 11 V 876/99 (https://dejure.org/2000,17265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Kausalität einer Steuerhinterziehung für einen Haftungsschaden nach § 71 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AO § 170; AO § 191 Abs. 1; AO § 75
    Mangels Kausalität keine Haftung des Steuerhinterziehers für den Steuerausfall, der auch bei pflichtgemäßem Verhalten entstanden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mangels Kausalität keine Haftung des Steuerhinterziehers für den Steuerausfall, der auch bei pflichtgemäßem Verhalten entstanden wäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der Senat anschließt, ist die Haftung nach § 71 AO aber keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten; sie soll vielmehr lediglich den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1988 VII R 78/85, BStBl II 1989, 118; vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 26.08.1992 VII R 50/91, BStBl II 1993, 8, und vom 13.07.1994 I R 112/93, BStBl II 1995, 198).

    Einziges Ziel der Haftungsnorm ist es, den Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung zum Ersatz des Schadens heranzuziehen, den er durch sein Verhalten verursacht hat (BFH-Urteil vom 26.08.1992 a.a.O.).

    Entscheidend für die Haftung nach beiden Tatbeständen ist, dass es nicht zur Entrichtung der Steuerschuld gekommen ist, so dass die hierfür maßgeblichen Gründe bei beiden Haftungsnormen Berücksichtigung finden müssen (BFH-Urteile vom 26.08.1992 a.a.O.; vom 16.03.1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Dieser fehlt, wenn mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens auch bei fristgerechter Abgabe der Steuererklärung die geschuldete Steuer - auch im Wege der Beitreibung - nicht hätte beglichen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.1991 VII R 93/88 BStBl II 1991, 678).

    Der haftungsbegrenzende Grundsatz der anteiligen Tilgung der Umsatzsteuer findet auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsführer die Umsatzsteuervoranmeldung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig abgegeben hat, wenn also der Haftungstatbestand des § 69 Satz 1 1.Alternative AO vorliegt (BFH-Urteil 05.03.1991 VII R 93/88, BStBl II 1991, 678 m.w.N.).

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH-Beschlüsse vom 13.08.1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688; vom 31.01.1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512).
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH-Beschlüsse vom 13.08.1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688; vom 31.01.1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BStBl II 1970, 127; vom 29.11.1995 X B 328/94, BStBl II 1996, 322).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BStBl II 1970, 127; vom 29.11.1995 X B 328/94, BStBl II 1996, 322).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der Senat anschließt, ist die Haftung nach § 71 AO aber keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten; sie soll vielmehr lediglich den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1988 VII R 78/85, BStBl II 1989, 118; vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 26.08.1992 VII R 50/91, BStBl II 1993, 8, und vom 13.07.1994 I R 112/93, BStBl II 1995, 198).
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Die Ausstellung der Ausgangsrechnungen mag auch eine (psychische) Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung bei dem Abnehmer sein (vgl. BFH-Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902), eine Hinterziehung von Steuern der A-GmbH, um die es in dem angefochtenen Haftungsbescheid ausschließlich geht, liegt hierin aber nicht.
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der Senat anschließt, ist die Haftung nach § 71 AO aber keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten; sie soll vielmehr lediglich den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1988 VII R 78/85, BStBl II 1989, 118; vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 26.08.1992 VII R 50/91, BStBl II 1993, 8, und vom 13.07.1994 I R 112/93, BStBl II 1995, 198).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90

    1. Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 EStG nur für die nach den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99
    Deshalb setzt die Haftungsinanspruchnahme des Beteiligten einer Steuerhinterziehung die Feststellung voraus, dass dessen Handlung zu dem eingetretenen Erfolg einer Steuerverkürzung tatsächlich beigetragen hat, für ihn also (zumindest mit-)ursächlich gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.07.1993 VI R 116/90, BStBl II 1993, 775).
  • BFH, 04.10.1995 - VII B 136/95

    Zulässigkeit des bei Gericht gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung im

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 78/85

    - Zu den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung als Vortat einer

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • BFH, 10.12.1996 - V B 55/96

    Anwendung des Grundsatz der anteiligen Tilgung bei der Haftung für

  • BFH, 06.04.1995 - VIII S 2/94

    Zugangsvoraussetzungen einer begehrten Aussetzung der Vollziehung von

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90

    GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )

  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

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