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   FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99   

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https://dejure.org/2000,15145
FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99 (https://dejure.org/2000,15145)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2000 - 6 K 564/99 (https://dejure.org/2000,15145)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 6 K 564/99 (https://dejure.org/2000,15145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahlenmäßige Anpassung einer fremdvergleichsgerechten Tantiemevereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung; Tantieme; Fremdvergleich - Fremdvergleich bei einer zwischen Fremden geschlossenen Tantiemevereinbarung, wenn diese nach Erwerb der Geschäftsanteile durch den Geschäftsführer betragsmäßig angepasst wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fremdvergleich bei einer zwischen Fremden geschlossenen Tantiemevereinbarung, wenn diese nach Erwerb der Geschäftsanteile durch den Geschäftsführer betragsmäßig angepasst wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1068
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.10.1987 - I R 110/83

    Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tatsächlichen Durchführung darauf schließen läßt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Für beherrschende Gesellschafter, die zu mehr als 50 v. H. am Stammkapital beteiligt sind, kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270; vom 21.Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Der Inhalt einer schuldrechtlichen Vereinbarung ist danach klar und eindeutig, wenn ein außenstehender Dritter bei einer an sich mehrdeutigen Vereinbarung das, was übereinstimmend gewollt ist, zweifelsfrei erkennen kann (BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645).
  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zwar auch dann anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Urteile vom 20.September 1967 I 67/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2.Mai 1974 IR 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23.Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 20.09.1967 - I 97/64

    Befreiung eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft vom Verbot des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zwar auch dann anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Urteile vom 20.September 1967 I 67/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2.Mai 1974 IR 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23.Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 19.04.1966 - I 67/64

    Zurechnung von gemieteten Kesselwagen zu der Betriebsstätte, in der sich die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zwar auch dann anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Urteile vom 20.September 1967 I 67/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2.Mai 1974 IR 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23.Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 247/81

    Zur beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zwar auch dann anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Urteile vom 20.September 1967 I 67/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2.Mai 1974 IR 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23.Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Für beherrschende Gesellschafter, die zu mehr als 50 v. H. am Stammkapital beteiligt sind, kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270; vom 21.Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Denn auch Verträge zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und seiner Körperschaft sind auslegungsfähig (BFH-Urteil vom 4.Dezember1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.1993 - I B 66/93

    Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Mindesttantieme (§ 8 KStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99
    Die Vereinbarung einer Festtantieme wird von der Rspr. allgemein für zulässig gehalten (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 06.10.1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 36/02

    VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1068 veröffentlicht.
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