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   FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01   

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https://dejure.org/2003,12751
FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01 (https://dejure.org/2003,12751)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2003 - 14 K 520/01 (https://dejure.org/2003,12751)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 14 K 520/01 (https://dejure.org/2003,12751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 1 EStG; § 63 Abs. 1 EStG; § 32 Abs. 4 EStG
    Pflicht des Finanzamtes zur Zahlung von Kindergeld bei einem Grad der Behinderung von 100 % und der Merkmale G, aG und H im Schwerbehindertenausweis; Fähigkeit eines Kindes, sich selbst zu unterhalten; Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Behinderten zur ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
    Kindergeld; Schwerbehinderter; Arbeitslosigkeit; Rollstuhl - Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Finanzamtes zur Zahlung von Kindergeld bei einem Grad der Behinderung von 100 % und der Merkmale G, aG und H im Schwerbehindertenausweis; Fähigkeit eines Kindes, sich selbst zu unterhalten; Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Behinderten zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Er verweist auf die Rechtsprechung des BFH, wonach ein behindertes Kind dann im Stande sei sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfüge, die zur Bestreitung seines gesamten Lebensunterhaltes ausreiche (BFH-Urteile vom 15.10.1999 VI R 183/97, 40/98 und 182/98, BStBl II 2000, 72, 75, 79).

    Nach der Rechtsprechung des BFH in seinen Grundsatzentscheidungen vom 15. Oktober 1999 in BStBl II 2000, 72; BStBl II 2000, 75, und BStBl II 2000, 79 ist ein behindertes Kind --positiv ausgedrückt-- erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht.

    Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung nur dann zu einer Berücksichtigung, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); d.h. dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2000, 72, 73, rechte Spalte).

    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG zum Bundeskindergeldgesetz a.F. kann - jedenfalls seit der Systemumstellung zum 01.01.1996 - nicht zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 15.10.1999 VI R 183/97, BStBl II 2000, 72.

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.1999 - II 370/98

    Kindergeld: Behindertes Kind nach Ausbildungsabschluß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Dieser Auffassung der Finanzverwaltung liegt erkennbar die zutreffende Annahme zugrunde, dass eine Beschäftigung der angeführten Behinderten unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes regelmäßig nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (vgl. auch FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Januar 1999 II 370/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 476).

    Er hat zwischenzeitlich lediglich aufgrund des bestandenen Abschlusses an der Fachoberschule das fachliche Ausbildungsniveau eines Verwaltungsangestellten erlangt (so auch Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt II 370/98, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Nichts anderes kann nach Ansicht des BFH für den Fall gelten, wenn im Schwerbehindertenausweis des behinderten Kindes (überdies) das Kennzeichen "H" eingetragen ist (BFH-Urteil vom 14.12.2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; vgl. auch § 65 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; Berlebach, Familienleistungsausgleich, Fach A, § 32 EStG Tz. 121; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 32 Rz. 50).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH in seinen Grundsatzentscheidungen vom 15. Oktober 1999 in BStBl II 2000, 72; BStBl II 2000, 75, und BStBl II 2000, 79 ist ein behindertes Kind --positiv ausgedrückt-- erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 1654) hat der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Behinderung von mindestens 50 v.H. für zutreffend erachtet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Juni 2001 XI B 143/00, BFH/NV 2001, 1401).
  • BFH, 29.06.2001 - XI B 143/00

    Versorgungsfreibetrag bei Schwerbehinderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 1654) hat der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Behinderung von mindestens 50 v.H. für zutreffend erachtet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Juni 2001 XI B 143/00, BFH/NV 2001, 1401).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH in seinen Grundsatzentscheidungen vom 15. Oktober 1999 in BStBl II 2000, 72; BStBl II 2000, 75, und BStBl II 2000, 79 ist ein behindertes Kind --positiv ausgedrückt-- erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht.
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