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   FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06   

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https://dejure.org/2010,6203
FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06 (https://dejure.org/2010,6203)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2010 - 3 K 449/06 (https://dejure.org/2010,6203)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 3 K 449/06 (https://dejure.org/2010,6203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schenkungssteuerpflicht der Wertsteigerung der ursprünglichen Stammeinlage durch Sacheinlage - Umfang einer freigebigen Zuwendung bei einer disquotalen Kapitalerhöhung durch eine erheblich werthaltige Sacheinlage einerseits und eine geringfügige Bareinlage andererseits

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 ErbStG; § 11 ErbStG; § 12 ErbStG; § 516 Abs. 1 BGB
    Qualifikation einer disquotalen Kapitalerhöhung durch eine erheblich werthaltige Sacheinlage einerseits und einer geringfügigen Bareinlage andererseits als freigebige Zuwendung; Notwendigkeit der Festsetzung einer Schenkungssteuer unter Ehegatten aufgrund einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang freigebiger Zuwendung bei disquotaler Kapitalerhöhung durch Sacheinlage bzw. Bareinlage; Schenkungsteuer; Freigebige Zuwendung; Disquotale Kapitalerhöhung; Sacheinlage; Bareinlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang freigebiger Zuwendung bei disquotaler Kapitalerhöhung durch Sacheinlage bzw. Bareinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifikation einer disquotalen Kapitalerhöhung durch eine erheblich werthaltige Sacheinlage einerseits und einer geringfügigen Bareinlage andererseits als freigebige Zuwendung; Notwendigkeit der Festsetzung einer Schenkungssteuer unter Ehegatten aufgrund einer ...

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Freigebige Zuwendung bei disquotalen Einlagen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 975
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach bürgerlichem Recht (BFH-Urteile vom 5. Februar 1986 II R 188/83, BStBl II 1986, 460; vom 6. März 2002 II R 85/99, BFH/NV 2002, 1030, und vom 10. November 2004 II R 44/02, BStBl II 2005, 188).

    Dies ist die den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) darstellende Bereicherung des Bedachten, an die die Wertermittlung gemäß den §§ 11, 12 ErbStG in der jeweils geltenden Fassung anknüpft (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 188, m.w.N.).

    "Entreicherungsgegenstand" und "Bereicherungsgegenstand" brauchen nicht identisch zu sein (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 188).

  • BFH, 19.06.1996 - II R 83/92

    Keine (mittelbare) Zuwendung an Gesellschafter bei Erhöhung des Werts der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Eine Werterhöhung eines bereits bestehenden Gesellschaftsanteils sei nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. Juni 1996 II R 83/92, BStBl II 1996, 616) nicht schenkungssteuerpflichtig.

    Das BFH-Urteil vom 19. Juni 1996 (aaO.) sei auf den Streitfall nicht übertragbar, da dort ein Unternehmen zu Buchwerten an die Gesellschaft verkauft und nicht eingelegt worden sei.

    Reine Wertveränderungen der Geschäftsanteile bleiben jedoch schenkungssteuerlich außer Betracht (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 II R 67/93, BStBl II 1996, 160 und vom 19. Juni 1996, aaO.).

  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Empfänger der einer GmbH gemachten Zuwendung ist, anders als bei der Gesamthandsgemeinschaft (OHG, KG, GbR; vgl. Urteil des BFH vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81), die GmbH selbst, denn das Gesellschaftsvermögen ist Vermögen der GmbH.
  • BFH, 06.03.2002 - II R 85/99

    SchSt; anteilsbezogene Verwendung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach bürgerlichem Recht (BFH-Urteile vom 5. Februar 1986 II R 188/83, BStBl II 1986, 460; vom 6. März 2002 II R 85/99, BFH/NV 2002, 1030, und vom 10. November 2004 II R 44/02, BStBl II 2005, 188).
  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - 4 K 1708/07

    Erhöhung des Werts von GmbH-Anteilen im Rahmen einer kapitalquotenverändernden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Das FG Nürnberg habe ebenfalls entschieden, dass eine Werterhöhung durch eine Einbringung zu Buchwerten bei den anderen Altgesellschaftern, die an der Kapitalerhöhung nicht teilgenommen haben, zu einer steuerpflichtigen Zuwendung führe (Urteil vom 28. Februar 2008 4 K 1708/2007, DStRE 2008, 1271; Rev. anhängig bei BFH unter Az. II R 28/08).
  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Von Leistungen ins Vermögen einer Kapitalgesellschaft (oben 1.), die deren Gesellschafter nur indirekt begünstigen, sind solche Zuwendungen zu unterscheiden, die im Zuge eines Gründungsvorganges oder einer effektiven Kapitalerhöhung erfolgen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BStBl II 2001, 454 und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; Troll/ Gebel/ Jülicher, Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, § 7 Rn. 187 a.E.; kritisch insgesamt Hucke in BB 2001, 1932 ff.).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Daher unterscheide sich der Streitfall entscheidend von der Fallgestaltung, die dem BFH-Urteil vom 12. Juli 2005 (II R 8/04, BStBl II 2005, 845) vorgelegen habe.
  • BFH, 20.12.2000 - II R 42/99

    Kapitalerhöhung gegen Einlage unter gemeinem Wert, Zulassung Dritter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Von Leistungen ins Vermögen einer Kapitalgesellschaft (oben 1.), die deren Gesellschafter nur indirekt begünstigen, sind solche Zuwendungen zu unterscheiden, die im Zuge eines Gründungsvorganges oder einer effektiven Kapitalerhöhung erfolgen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BStBl II 2001, 454 und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; Troll/ Gebel/ Jülicher, Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, § 7 Rn. 187 a.E.; kritisch insgesamt Hucke in BB 2001, 1932 ff.).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 28/08

    Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Das FG Nürnberg habe ebenfalls entschieden, dass eine Werterhöhung durch eine Einbringung zu Buchwerten bei den anderen Altgesellschaftern, die an der Kapitalerhöhung nicht teilgenommen haben, zu einer steuerpflichtigen Zuwendung führe (Urteil vom 28. Februar 2008 4 K 1708/2007, DStRE 2008, 1271; Rev. anhängig bei BFH unter Az. II R 28/08).
  • BFH, 25.10.1995 - II R 67/93

    Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile infolge einer Zuwendung an eine GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.01.2010 - 3 K 449/06
    Reine Wertveränderungen der Geschäftsanteile bleiben jedoch schenkungssteuerlich außer Betracht (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 II R 67/93, BStBl II 1996, 160 und vom 19. Juni 1996, aaO.).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

  • BFH, 05.02.1986 - II R 188/83

    Geldhingabe zum Erwerb eines bestimmten bebauten Grundstücks und für bestimmte

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