Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 3 K 157/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen sind auch weiterhin nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar
- IWW
§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG 2009, § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2009, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, § 8 Abs. 1 VAG, § 8 Abs. 2 VAG, § 193 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VVG, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016
EStG 2009, SGB 5, VAG, VVG, EStG VZ 2015/2016 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen sind auch weiterhin nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen sind auch weiterhin nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 3 K 157/18
- BFH, 12.08.2020 - X R 12/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 2 K 71/13
Abzugsfähigkeit der Beiträge an eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung als …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 3 K 157/18
Den auf dieser Grundlage von der Klägerin in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre geltend gemachten Sonderausgabenabzug versagte das beklagte Finanzamt (nachfolgend FA) in den Einkommensteuerbescheiden für das Jahr 2015 vom 2. November 2016 und für das Jahr 2016 vom 7. November 2017 unter Bezugnahme auf die rechtskräftige Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgericht vom 19. Juni 2013 (2 K 71/13, EFG 2013, 1496).b) Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor, denn wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 19. Juni 2013 (2 K 71/13, EFG 2013, 1496) und ihm folgend der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2014 (…X B 142/13, BFH/NV 2014, 899) bereits festgestellt haben, ist X keiner der vorbezeichneten Versorgungsträger.
Die gesetzgeberische Anknüpfung für die Gewissheit als typisierenden Kriterium für die Zuverlässigkeit der Beitragsempfänger an die staatliche Aufsicht über den jeweiligen (begünstigten) Versorgungsträger im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG ist daher ebenso wenig zu beanstanden (…so bereits BFH-Beschluss vom 21. Februar 2014 X B 142/13, BFH/NV 2014, 899 und FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Juni 2013 2 K 71/13, EFG 2013, 1496 m.w.N.).
- BFH, 21.02.2014 - X B 142/13
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 3 K 157/18
b) Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor, denn wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 19. Juni 2013 (2 K 71/13, EFG 2013, 1496) und ihm folgend der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2014 (X B 142/13, BFH/NV 2014, 899) bereits festgestellt haben, ist X keiner der vorbezeichneten Versorgungsträger.Die gesetzgeberische Anknüpfung für die Gewissheit als typisierenden Kriterium für die Zuverlässigkeit der Beitragsempfänger an die staatliche Aufsicht über den jeweiligen (begünstigten) Versorgungsträger im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG ist daher ebenso wenig zu beanstanden (so bereits BFH-Beschluss vom 21. Februar 2014 X B 142/13, BFH/NV 2014, 899 und FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Juni 2013 2 K 71/13, EFG 2013, 1496 m.w.N.).
- BFH, 12.08.2020 - X R 12/19
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20.03.2019 - 3 K 157/18 aufgehoben.