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   FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05   

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FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05 (https://dejure.org/2007,5015)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 K 562/05 (https://dejure.org/2007,5015)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 K 562/05 (https://dejure.org/2007,5015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsaufgabe bei unentgeltlicher Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Nießbrauchsvorbehalt - zum wirtschaftlichen Eigentum an GmbH-Anteilen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 3 EStG; § 16 Abs. 3 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO
    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines Betriebs als dessen Aufgabe; Wirtschaftlicher Eigentümer eines Wirtschaftsguts; Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung; Unentgeltlicher Betriebsübertragung im Ganzen; Grundsätze ...

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 3; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines Betriebs als dessen Aufgabe; Wirtschaftlicher Eigentümer eines Wirtschaftsguts; Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung; Unentgeltlicher Betriebsübertragung im Ganzen; Grundsätze ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlage unter Nießbrauchsvorbehalt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Nießbrauchsvorbehalt bei Grundstück: Ende der Betriebsaufspaltung oder Buchwertverknüpfung?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Nießbrauchsvorbehalt am Grundstück bei einer Betriebsaufspaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BFH, 28.11.2001 - X R 50/97

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 42

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Den für die Betriebsaufspaltung maßgeblichen Einfluss auf das Betriebsunternehmen kann auch eine mittelbare Beteiligung gewähren (vgl. BFH vom 28. November 2001 X R 50/97, BStBl II 2002, 363).

    Zumindest müsste aber auf Dauer sichergestellt sein, dass sich Besitz- und im Betriebsunternehmen nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten kann (BFH vom 28. November 2001, a.a.O. unter 4b).

    Anders als in dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 28. November 2001 (a.a.O.) zu Grunde lag, hatte die Klägerin nicht die Stellung einer Treuhänderin und es bestand auch keine "Treuhandbindung" des Mietvertrages mit der GmbH.

  • BFH, 15.03.2000 - VIII R 82/98

    Faktische Beherrschung bei einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Eine personelle Verflechtung kraft tatsächlicher Beherrschung kommt ohnehin nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere wenn die Gesellschafter des Betriebsunternehmens von ihren Gesellschafterrechten keinen Gebrauch machen und keinen eigenen geschäftlichen Willen entfalten können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 IV R 20/98, BFHE 187, 260, BStBl II 1999, 445;vom 15. März 2000 VIII R 82/98, BFHE 191, 390).

    Wirtschaftlicher Druck aufgrund schuldrechtlicher Beziehungen reicht hierfür regelmäßig nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 191, 390).

  • BFH, 14.12.1978 - IV R 106/75

    Betriebsfortführung im Wege der Verpachtung auch möglich, wenn der Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Eine Betriebsverpachtung liegt zwar auch vor, wenn nur das Betriebsgrundstück verpachtet wird, dieses aber die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ausmacht (BFH-Urteile vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49;vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BStBl II 1979, 300 ).

    Die Verpachtung eines Grundstücks steht nämlich nur dann einer Betriebsverpachtung gleich, wenn der Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses den Betrieb in bisheriger Weise fortsetzen kann, wie z.B. bei der Verpachtung eines Warenhauses (BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49; BStBl II 1979, 300).

  • BFH, 04.11.1965 - IV 411/61 U

    Vorliegen einer zur Versteuerung aller stillen Reserven führenden Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Eine Betriebsverpachtung liegt zwar auch vor, wenn nur das Betriebsgrundstück verpachtet wird, dieses aber die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ausmacht (BFH-Urteile vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49;vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BStBl II 1979, 300 ).

    Die Verpachtung eines Grundstücks steht nämlich nur dann einer Betriebsverpachtung gleich, wenn der Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses den Betrieb in bisheriger Weise fortsetzen kann, wie z.B. bei der Verpachtung eines Warenhauses (BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49; BStBl II 1979, 300).

  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96

    Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Abgesehen davon, dass selbst diese Voraussetzungen nicht erkennbar sind, musste sich die Klägerin auch nicht aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen dem (etwaigen) "Druck" ihrer Kinder unterordnen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 187, 570, unter 2. der Gründe; in BFHE 188, 397, unter II. 1. b der Gründe).

    (Funktional) Wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebes sind hier nämlich auch die notwendigen Gerätschaften zur Herstellung der Fisch- und Fertigmenüs, ohne dass erkennbar wäre, dass diese jederzeit leicht und kurzfristig wiederbeschafft werden können und diese aus diesem Grunde nicht funktional wesentlich wären (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Mai 1999 VII R 72/96, BStBl II 2002, 722 unter 2.).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 2/02

    Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Zwar ist eine Betriebsunterbrechung entgegen der Beklagtenauffassung auch bei einer unechten Betriebsaufspaltung denkbar (BFH vom 15. März 2005 X R 2/02, BFH/NV 2005, 1292).

    Diese Aussicht ist so vage, dass sie nicht ausreicht, um von einer objektiven Möglichkeit zu bejahen, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 2/02, BFH/NV 2006, 947 unter 3. c) bb)).

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Die Vermietung von Wirtschaftsgütern wird dann als eine über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsaufspaltung angesehen, wenn das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) mit dem mietenden Unternehmen (Betriebsunternehmen) sachlich und personell verflochten ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 62/98, BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417).

    Es genügt zudem auch, dass die Person oder die Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrschen, in der Lage waren, im Betriebsunternehmen ihren Willen durchzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417, m.w.N.).

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Die Entnahmehandlung wird dann durch das Einwirken außersteuerrechtlicher Normen (BFH-Urteil in BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474) oder der veränderten Umstände auf den steuerrechtlich relevanten Sachverhalt ersetzt.

    Die Beendigung der Betriebsaufspaltung infolge des Wegfalls der personellen Verflechtung führt nämlich regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) und damit zur Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BStBl II 1984, 474; in BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363;vom 22. März 1990 IV R 15/87, BFH/NV 1991, 439;vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BStBl II 1993, 718 a.E.;vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Unerheblich ist auch die Bestellung des Nießbrauchs auf die Lebenszeit des Nießbrauchers der Klägerin, da damit bei einem neu errichteten Gebäude und somit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, BStBl II 2005, 80; BFH in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. c, zum Vorbehaltsnießbrauch).

    Schließlich begründet auch das Rücknahmerecht der Klägerin hier, auch nicht in Verbindung mit dem Nießbrauchsrecht, wirtschaftliches Eigentum der Klägerin, da dieses Recht auf konkrete Einzelfälle beschränkt ist (siehe BFH-Urteil III R 50/01, a.a.O.).

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
    Unter einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG ist zwar in erster Linie ein Ereignis zu verstehen, bei dem nach dem Entschluss des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an verschiedene Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, m.w.N.).

    Dies folgt aus dem Zweck des § 16 Abs. 3 EStG, auch die Versteuerung der stillen Reserven sicherzustellen (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 ).

  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 20/98

    Betriebsaufspaltung: Faktische Beherrschung beim Ehegattenmodell

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 52/04

    Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 15/87

    Revision wegen Klageerweiterung nach Ablauf der Frist zur Klageerhebung

  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03

    Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen

  • BFH, 28.01.1997 - VII R 72/96

    Zollrechtliche Einordnung von Arzneimitteln

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 30/94

    Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt keine Einkünfte aus

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93

    Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 221/01

    Anforderungen an die steuerliche Beratung in Fällen der Betriebsaufspaltung

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77

    Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 16.06.1982 - I R 118/80

    Betriebsaufspaltung bei Beherrschung des Betriebsunternehmens über eine

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 89/73

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

  • BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79

    Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

    Diese Tatsache führt auch zu einer höheren Steuer (vgl. z.B. Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juni 2007  2 K 562/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1584; die gegen diese Entscheidung eingelegte, vom FG zugelassene Revision wurde zurückgenommen).
  • FG Münster, 24.06.2014 - 3 K 3886/12

    Nießbrauch am Grundbesitz des Sonderbetriebsvermögens, Bilanzierungskonkurrenz

    Der Fall ist auch anders zu beurteilen als der Fall der Unternehmensübertragung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (vgl. dazu das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20.06.2007 2 K 562/05, EFG 2007, 1584), da dort aufgrund des Wegfalls der personellen Verflechtung unstreitig der betriebliche Zusammenhang gelöst wurde.
  • FG Münster, 16.06.2011 - 3 K 3521/08

    Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Aufgabe des Besitzunternehmens bei

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Finanzgerichts Niedersachen im Urteil vom 20.06.2007 (2 K 562/05, EFG 2007, 1584) auch für den vorliegenden Fall in vollem Umfang an.
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