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   FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08   

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https://dejure.org/2009,17809
FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08 (https://dejure.org/2009,17809)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2009 - 5 V 391/08 (https://dejure.org/2009,17809)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2009 - 5 V 391/08 (https://dejure.org/2009,17809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anforderung einer Sicherheitsleistung bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2 S. 2, 3 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 FGO; § 4 Nr. 9b UStG
    Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielgeräten wegen Verstoßes des § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz (UStG) gegen das Gemeinschaftsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielgeräten wegen Verstoßes des § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz (UStG) gegen das Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; UStG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2 Satz 3
    Zur Anforderung einer Sicherheitsleistung bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anforderung einer Sicherheitsleistung bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    FG im Beschluss v. 14.04.2008 (16 V 77/08) nicht gefolgt werden.

    FG im Beschluss 16 V 77/08 vom 14.04.2008.

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss v. 24.3.1994 -IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschlüsse v. 10.2.1984 - III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und v. 30.12.1996 - I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07

    Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 K 137/07, EFG 2008, 256 - ausführlich begründet, warum nach seiner Auffassung die Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchstabe b) UStG nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Die Aussetzung gegen Sicherheitsleistung ist insbesondere dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die künftige Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Steuerpflichtigen im Hauptsacheverfahren gefährdet ist (BFH-Beschluss v. 03.02.2005 - I B 208/04, BFH/NV 2005, 625).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschlüsse v. 10.2.1984 - III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und v. 30.12.1996 - I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    In der Sache sei die Frage der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten höchst zweifelhaft, wie das Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH v. 17.12.2008 - XI R 79/07 - zeige.
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08
    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist nur dann abzusehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist und mit seiner Aufhebung gerechnet werden kann (BFH v. 22.12.1969 - V B 115-116/69, BStBl. II 1970, 127).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Die Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 2009 - 5 V 117/09 - und - 5 V 391/08 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
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