Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6381
FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07 (https://dejure.org/2008,6381)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.08.2008 - 5 K 428/07 (https://dejure.org/2008,6381)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. August 2008 - 5 K 428/07 (https://dejure.org/2008,6381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ermäßigter Steuersatz für den Verkauf von Speisen durch Imbisswagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 UStG; § 3 Abs. 9 S. 4 UStG
    Ermäßigter Steuersatz beim Verkauf von Speisen in einem Imbisswagen; Vorhandensein von Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle und dessen tatsächliche Nutzung als Kriterium für die Besteuerung; Ermäßigter Steuersatz trotz fehlender Prägung der gesamten Leistung durch ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Verkauf von Speisen durch Imbisswagen

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 3 Abs. 9 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelsteuersatz; Ermäßigter Steuersatz; Imbisswagen - Zur Aufteilung von auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallende Entgelte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Aufteilung von auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallende Entgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz bei Verkauf aus dem Imbisswagen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz beim Verkauf von Speisen durch Imbisswagen

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Imbissbude und Umsatzsteuer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.10.2006 - V R 58/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteilenvom 10.08.2006 (V R 55/04) und26.10.2006 (V R 58/04) entschieden, der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG sei nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform; stattdessen müsse für jeden einzelnen Umsatz entschieden werden, ob das Lieferelement oder das Element der sonstigen Leistung überwiege.

    Es kommt nicht auf ein quantitatives Überwiegen des Dienstleistungselements der Bewirtung gegenüber der Speisenlieferung an, sondern darauf, ob das Dienstleistungselement qualitativ überwiegt (BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 38/05, BStBl. II 2007, 482;vom 26.10.2006 V R 58/04, BStBl. II 2007, 487).

    bb) Der Senat vermag sich insoweit nicht der Rechtsprechung des BFH anzuschließen, die die Zubereitung der Speisen im Rahmen der Gesamtbetrachtung gar nicht berücksichtigt, da die Zubereitung einer Speise die notwendige Vorstufe ihrer Vermarktung sei (BFH-Urteil vom 26.10.2006 V R 58/04, BStBl. II 2007, 487).

    Der Senat versteht das Urteil des BFH vom 26.10.2006 (V R 58/04, BStBl. II 2007, 487) dahin, dass bei Imbisswagen, die - wie diejenigen des Klägers - der Kundschaft die Möglichkeit zum Verzehr an Ort und Stelle bieten, entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Anwendung des Regelsteuersatzes ist, inwieweit die Kundschaft die Möglichkeit, die Speisen an Ort und Stelle zu verzehren, tatsächlich in Anspruch nimmt.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    Zur Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen i.S. der Art. 5 und 6 der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 C-231/94 --Faaborg-Gelting Linien A/S-- (UR 1996, 220) wörtlich ausgeführt:.

    Dagegen führte der EuGH in der Rechtssache Faaborg-Gelting ausdrücklich aus: "Die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ist das Ergebnis einer Reihe von Dienstleistungen vom Zubereiten bis zum Darreichen der Speisen" (EuGH-Urteil vom 02.05.1996 C-231/94, UR 1996, 220 - Rn. 13).

    Der Kläger erbringt dadurch keine Dienstleistungen, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen ansprechend gestalten sollen (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium EuGH-Urteil vom 02.05.1996 C-231/94 --Faaborg-Gelting Linien A/S--, UR 1996, 220 - Rn. 14).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-491/03

    Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    Hieran anschließend hat er imUrteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann-- (BFH/NV Beilage 2005, 210) zur Frage, ob die Frankfurter Getränkesteuersatzung (GetrStS) verbrauchsteuerpflichtige Waren (i.S. von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren --Richtlinie 92/12/EWG--) oder Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren erbracht werden, Folgendes ausgeführt:.

    Der BFH verweist zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache Hermann (EuGH-Urteil vom 10.03.2005 - Rs. C-491/03, BFH/NV Beilage 2005, 210, Rn. 22 u. 26 - 28).

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 38/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 06. 2011 XI R 37/08 - Abgrenzung Lieferung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    In diesem Sinne wurde das vorgenannte Urteil auch vom FG Münster ausgelegt, wobei sich das FG Münster diese Rechtsprechung zu eigen machte (Urteile vom 13.11.2007, EFG 2008, 644 u. 647, Revisionsverfahren XI R 37/08 u. XI R 38/08 anhängig, zu Imbisswagen, die über eine vergleichbare Ausstattung wie diejenigen des Klägers verfügen).
  • BFH, 16.03.2000 - V R 27/99

    Speisenverkauf an einem Imbissstand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    cc) Der Senat hält nicht mehr an seiner früheren Rechtsprechung (zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 23.02.2006 5 K 681/02, n.v. unter Hinweis u.a. auf die frühere Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 16.03.2000 V R 27/99, BStBl. II 2000, 482) fest, nach der die Abgabe von Speisen durch die Betreiber von Imbissständen dem vollen Steuersatz unterliegt, wenn der Unternehmer Vorrichtungen zum Verzehr der Speisen an Ort und Stelle bereithält und die Ware nach Art ihrer Verpackung zum sofortigen Verzehr in räumlicher Nähe des Abgabeortes abgegeben wird.
  • FG Köln, 14.12.2007 - 10 K 5858/98

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach übereinstimmender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    In diesem Sinne wurde das vorgenannte Urteil auch vom FG Münster ausgelegt, wobei sich das FG Münster diese Rechtsprechung zu eigen machte (Urteile vom 13.11.2007, EFG 2008, 644 u. 647, Revisionsverfahren XI R 37/08 u. XI R 38/08 anhängig, zu Imbisswagen, die über eine vergleichbare Ausstattung wie diejenigen des Klägers verfügen).
  • BFH, 15.10.2009 - XI R 37/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    In diesem Sinne wurde das vorgenannte Urteil auch vom FG Münster ausgelegt, wobei sich das FG Münster diese Rechtsprechung zu eigen machte (Urteile vom 13.11.2007, EFG 2008, 644 u. 647, Revisionsverfahren XI R 37/08 u. XI R 38/08 anhängig, zu Imbisswagen, die über eine vergleichbare Ausstattung wie diejenigen des Klägers verfügen).
  • BFH, 10.08.2006 - V R 55/04

    Umsatzsteuersatz für Leistungen eines Mahlzeitendiensts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteilenvom 10.08.2006 (V R 55/04) und26.10.2006 (V R 58/04) entschieden, der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG sei nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform; stattdessen müsse für jeden einzelnen Umsatz entschieden werden, ob das Lieferelement oder das Element der sonstigen Leistung überwiege.
  • BFH, 10.08.2006 - V R 38/05

    Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07
    Es kommt nicht auf ein quantitatives Überwiegen des Dienstleistungselements der Bewirtung gegenüber der Speisenlieferung an, sondern darauf, ob das Dienstleistungselement qualitativ überwiegt (BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 38/05, BStBl. II 2007, 482;vom 26.10.2006 V R 58/04, BStBl. II 2007, 487).
  • BFH, 27.10.2009 - V R 35/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 144 veröffentlichten Urteils führte es im Wesentlichen aus: Entscheidend sei für die Abgrenzung, ob das Dienstleistungselement qualitativ überwiege.
  • FG Köln, 06.05.2009 - 15 K 1154/05

    Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog.

    Soweit der Beklagte die Ansicht vertritt, allein das verzehrfertige Zubereiten einer Speise aus einem Konglomerat an Rohprodukten, etwa durch Braten oder Kochen der Rohstoffe, reiche für die Annahme eines Restaurationsumsatzes aus, ohne dass weitere Dienstleistungselemente hinzutreten müssen (ebenso Flückinger UR 2008, 799), vermag sich der erkennende Senat dieser Ansicht nicht anzuschließen (ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.08.2008, 5 K 428/07, EFG 2009, 144 unter 3.b.aa.-bb. m.w.N.; Heidner, UR 2009, 217, 218; Nieskens in: Rau/Dürrwächter, UStG, 137. EGL 1/2009, § 3 Anm. 3771, 3791, 3901 "Imbiss-Stand").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht