Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld von der Art seines Aufenthaltsstatus hinsichtlich Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot
- Informationsverbund Asyl und Migration
EStG § 62 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 b
Freizügigkeitsberechtigt, Kindergeld, Gleichbehandlungsgebot, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld für Ausländer: Vorlagebeschlüsse an BVerfG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld für Ausländer: Vorlagebeschlüsse an BVerfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht zum Kindergeld für Ausländer
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 4 K 1417/09
- BFH, 18.01.2011 - II B 74/10
- FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 1484/10
- BFH, 24.02.2012 - II B 110/11
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09
- FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - 3 K 3190/09
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3370/10
- BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
- BFH, 22.10.2014 - II R 37/14
- BFH, 17.12.2014 - II R 14/13
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
- BFH, 16.05.2018 - II R 14/13
- BFH, 16.05.2018 - II R 16/13
- BFH, 16.05.2018 - II R 37/14
- BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 639/11
- BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 889/12
- BVerfG, 24.01.2020 - 1 BvR 1883/18
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvL 11/14
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
- BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (157)
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Kindergeld an Ausländer
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Er verwies auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97).Mit der Klagebegründung machte der Kläger geltend, unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) stehe ihm das Kindergeld zu.
Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in dem einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum, in dem der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
940 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren und insbesondere in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Ebenfalls mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176) erklärte das BVerfG die Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), nach der Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis generell von der Gewährung von Erziehungsgeld ausgeschlossen waren, für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar."Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Zwar liege ein ausreichender Differenzierungsgrund für eine ansonsten nicht gerechtfertigte gesetzgeberische Benachteiligung in der Typisierung und Generalisierung von Sachverhalten, deren der Gesetzgeber anders nur schwer Herr werden könne (so ausdrücklich das BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176, und BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001, 2 BvL 7/98, BVerfGE 103, 310).
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ; 111, 176 ).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich allerdings aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176 ; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) entschieden, dass der Ausschluss von Personen aus Gründen der Staatsangehörigkeit vom Landeserziehungsgeld nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz ... gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.Dies stehe auch im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, NJW 2012, S. 1711 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 42).
Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180, DStR 2006, S. 1316;… vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235;… vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 29, DStRE 2008, S. 1003;… vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416, DStR 2010, S. 1721; vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, S. 240, 252 f., NJW 2012, S. 1711;… vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, FamRZ 2012, S. 1472;… vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722;… vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, Rn. 73 ff., juris).
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, S. 210, 230, DStR 2008, S. 2460;… vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, S. 1, 17, DStR 2010, S. 434; vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, S. 240, 252 f., NJW 2012, S. 1711;… vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, Rn. 73 ff., juris).
Aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 29, DStRE 2008, 1003;… vom 14. Oktober 2008, 1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, S. 39, 52, NJW 2009, S. 209;… vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, S. 1, 17, DStR 2010, S. 434; vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, S. 240, 253, NJW 2012, S. 1711;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722;… vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, Rn. 75, juris).
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240).
Die Entscheidung des Verfassungsgebers, den allgemeinen Gleichheitssatz als Menschenrecht auszugestalten, das nicht auf Deutsche beschränkt ist, liefe ansonsten ins Leere und verlöre damit ihren Sinn (BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ; BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 10.07.2012 (1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10 und 1 BvL 3/11) § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe b BErzGG 2006 und § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchstabe b BEEG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und gegen das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 78 Satz 1 BVerfGG für nichtig erklärt.Der BFH hält auch nach der Entscheidung BVerfG vom 10.7.2012 (1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11, a.a.O.) an seiner Auffassung fest, dass § 62 Abs. 2 Nr. 2 c i.V.m. Nr. 3 EStG verfassungsgemäß sei.
Dies stehe auch im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Senats (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, NJW 2012, S. 1711 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 42).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Das BVerfG habe daraufhin in seinem Beschluss vom 16.07.2012 (1 BvL 2/10 u.a.) die wortgleichen § 1 Abs. 6 Nr. 3 b BErzGG und § 1 Abs. 7 Nr. 3 b BEEG für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Der Kläger gehört ferner zu der Gruppe der vom Beschluss des BVerfG zum Erziehungs- bzw. Elterngeld vom 10.07.2012 (1 BvL 2/10 u.a., a.a.O.) umfassten Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG, die nach der mit den für das Erziehungs- bzw. Elterngeld geltenden Regelungen wortgleichen Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2c i.V.m. Nr. 3b EStG einen Anspruch auf Kindergeld nur haben, wenn sie die dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für den Bereich des Erziehungs- und Elterngeldes hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 10.07.2012 (1 BvL 2/10 u.a., a.a.O.) unter C I 3 ausgeführt, dass die durch die mit § 62 Abs. 2 Nr. 2c i.V.m. Nr. 3b EStG wortgleichen Regelungen des BErzGG bzw. des BEEG bewirkte Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist.
Das BVerfG führt zum Erziehungs- und Elterngeld im Beschluss vom 10.07.2012 (1 BvL 2/10 u.a., a.a.O.) unter C I 3 a bb aus:.
Das BVerfG hat in seinem Beschluss zum Erziehungs- bzw. Elterngeld für Ausländer vom 10.07.2012 (1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10 und 1 BvL 3/11) unter II dargelegt, dass die mit § 62 Abs. 2 Nr. 2c i.V.m. Nr. 3 EStG wortgleichen Regelungen des BErzGG bzw. des BEEG gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) verstoßen.
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180, DStR 2006, S. 1316;… vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235;… vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 29, DStRE 2008, S. 1003; vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416, DStR 2010, S. 1721;… vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, S. 240, 252 f., NJW 2012, S. 1711;… vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, FamRZ 2012, S. 1472;… vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722;… vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, Rn. 73 ff., juris).Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2467/07, BVerfGE 126, S. 400, 416;… vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, S. 199, 218, NJW 2010, S. 1439;… vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, FamRZ 2012, S. 1472;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722).
Das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit wie das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzen die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (…BVerfG-Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 125, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2002, 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, S. 27, 46, DStR 2003, S. 633;… vom 8. Juni 2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, S. 412, 433;… vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180, DStR 2006, S. 1316;… vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235; vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416 f., DStR 2010, S. 1721;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722).
Ausnahmen von dem geltenden Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. September 1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, S. 88, 95, DStR 1998, S. 1743;… vom 11. November 1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, S. 280, 290, BStBl. II 1999, S. 502;… Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 126, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2002, 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, S. 27, 47, BStBl. II 2003, S. 534;… vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180 f., DStR 2006, S. 1316;… vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 31, DStR 2007, S. 235;… vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 45, DStRE 2008, S. 1003;… vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, S. 1, 17 f., DStR 2010, S. 434; vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416 f., DStR 2010, S. 1721;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722).
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240).
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 m.w.N.).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180, DStR 2006, S. 1316; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235;… vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 29, DStRE 2008, S. 1003;… vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416, DStR 2010, S. 1721;… vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, S. 240, 252 f., NJW 2012, S. 1711;… vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, FamRZ 2012, S. 1472;… vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722;… vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, Rn. 73 ff., juris).Dies gilt insbesondere für die Einkommensteuer (…BVerfG-Beschluss vom 23. November 1976, 1 BvR 150/75, BVerfGE 43, S. 108, 120, DStR 1977, 51 m. w. N.;… Urteil vom 3. November 1982, 1 BvR 620/78, 1 BvR 1335/78, 1 BvR 1104/79, 1 BvR 363/80, BVerfGE 61, S. 319, 343 f.;… Beschlüsse vom 29. Mai 1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, S. 60, 86, BStBl. II 1990, S. 653; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235).
Das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit wie das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzen die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (…BVerfG-Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 125, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2002, 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, S. 27, 46, DStR 2003, S. 633;… vom 8. Juni 2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, S. 412, 433;… vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180, DStR 2006, S. 1316; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 30, DStR 2007, S. 235;… vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416 f., DStR 2010, S. 1721;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722).
Ausnahmen von dem geltenden Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. September 1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, S. 88, 95, DStR 1998, S. 1743;… vom 11. November 1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, S. 280, 290, BStBl. II 1999, S. 502;… Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 126, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2002, 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, S. 27, 47, BStBl. II 2003, S. 534;… vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 180 f., DStR 2006, S. 1316; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 31, DStR 2007, S. 235;… vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, S. 1, 45, DStRE 2008, S. 1003;… vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, S. 1, 17 f., DStR 2010, S. 434;… vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, S. 400, 416 f., DStR 2010, S. 1721;… Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11, NJW 2012, S. 2722).
Eine sachliche Rechtfertigung kann insbesondere durch ein nichtfiskalisches Förderungs- oder Lenkungsziel aus Gründen des Allgemeinwohls (…vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, S. 121, 147, BStBl. II 1995, S. 655;… vom 11. November 1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, S. 280, 296, BStBl. II 1999, S. 502;… Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 112, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschluss vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 182, DStR 2006, S. 1316; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 31, DStR 2007, S. 235), durch Vereinfachungs- und Typisierungszwecke (…BVerfG-Beschlüsse vom 8. Oktober 1991, 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, S. 348, 359, NJW 1992, S. 423 mit weiteren Nachweisen;… vom 11. November 1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, S. 280, 290, BStBl. II 1999, S. 502;… Urteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, S. 73, 127, BStBl. II 2002, S. 618;… Beschlüsse vom 21. Juni 2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, S. 164, 182 f., DStR 2006, S. 1316; vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, S. 1, 31, DStR 2007, S. 235) oder eine beabsichtigte Kompensation von Vor- und Nachteilen (… Hey , in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl. 2013, § 3 Rn. 129 mit weiteren Nachweisen) erfolgen.
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77).
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ).Für den Gesetzgeber ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ).
Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).
Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ; 111, 176 ).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind somit alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden (BVerfG-Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111, 307).Die Konvention überlässt es den Vertragsparteien, in welcher Weise sie ihrer Pflicht zur Beachtung der Vertragsvorschriften genügen (BVerfGE 111, 307).
Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358; 82, 106; 111, 307).
Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. zur Orientierungswirkung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits BVerfGE 111, 307).
Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erschöpfen sich insoweit nicht in einer aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG abzuleitenden und auf die den konkreten Entscheidungen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte begrenzten Berücksichtigungspflicht, denn das Grundgesetz will vor dem Hintergrund der zumindest faktischen Präzedenzwirkung der Entscheidungen internationaler Gerichte Konflikte zwischen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und dem nationalen Recht nach Möglichkeit vermeiden (vgl. BVerfGE 109, 13; 109, 38; 111, 307; 112, 1; 123, 267).
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240).Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 77).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich allerdings aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 m.w.N.).
Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 129, 49 ).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
In dem vorgelegten Verfahren zum Aktenzeichen 7 K 112/13 war der Kläger nach Abschluss seines Medizinstudiums seit mehreren Jahren als Arzt in der Weiterbildung zum Facharzt als ... an einem Krankenhaus aufgrund eines regulären Arbeitsvertrages lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig beschäftigt.Das Gericht ist der Auffassung, dass der Kläger des vorgelegten Verfahrens 7 K 112/13 - spätestens - seit der Tätigkeit als in Vollzeit angestellter Arzt im Krankenhaus vollständig in den deutschen Arbeitsmarkt und das deutsche Sozialversicherungssystem integriert war.
Der Umstand, dass der Anspruch des Klägers auf Kindergeld in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 auch in der Zeit ab erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG davon abhing, ob - bei unveränderten tatsächlichen Verhältnissen - die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nach § 18 (mit Anspruch auf Kindergeld), dann für einen gewissen Zeitraum nach § 17 AufenthG (ohne Anspruch auf Kindergeld) und dann wieder nach § 18 AufenthG (wieder mit Anspruch auf Kindergeld) erteilt hatte, belegt, dass durch das starre Anknüpfen an den jeweiligen Aufenthaltstitel bzw. den vollständigen Ausschluss vom Kindergeld für Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel der Anspruch auf Kindergeld sich nicht nach dem in § 31 EStG zum Ausdruck gekommenen Förderungszweck bestimmt, sondern nach - aus der Sicht der Familie und der Kinder und in Bezug auf das Kindergeld sachfremden und nicht am Kindeswohl orientierten - Differenzierungskriterien und von Umständen (jeweilige Auffassung des Sachbearbeiters der Ausländerbehörde über die Art des zu gewährenden Aufenthaltstitels) abhängt, auf die der Kläger keinen Einfluss hat.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren und insbesondere in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Des Weiteren ist denkbar, dass Ausländer durch eine Erwerbstätigkeit im Inland den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie vollständig sicherstellen können, jedoch aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen einen für den Anspruch auf Kindergeld ausreichenden Aufenthaltsstatus erst später erlangen; der Sachverhalt des vom Senat ebenfalls vorgelegten Verfahrens wegen Kindergeld eines im Inland voll berufstätigen Arztes mit einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften, der keinerlei Sozialleistungen bezogen hat, zeigt dies (Aktenzeichen 7 K 112/13).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BFH, 26.08.2010 - III R 47/09
Anspruch auf Kindergeld bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG …
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 09.11.2012 - III B 138/11
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von …
- BFH, 11.07.2008 - III B 167/07
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BFH, 27.01.2011 - III R 45/09
Kindergeld für Ausländer ohne Erwerbsberechtigung
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den …
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BFH, 14.06.2013 - III B 119/12
Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen …
- BFH, 18.07.2013 - III R 9/09
Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
- BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer …
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
- EuGH, 12.06.2012 - C-611/10
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BFH, 16.05.2013 - III R 8/11
Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer …
- BFH, 18.07.2013 - III R 59/11
Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 …
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz …
- BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
- BFH, 13.06.2013 - III R 63/11
Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche …
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1 …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe - …
- FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 28/07
Einkommensteuer/Grundgesetz: Berücksichtigung von Spekulationsgewinnen in 1996
- BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …
- BVerfG - 2 BvL 3/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68
Herabsetzung der Kilometer
- EGMR, 16.09.1996 - 17371/90
GAYGUSUZ v. AUSTRIA
- BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90
Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
- BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das …
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
- EGMR, 25.10.2005 - 59140/00
Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04
Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der …
- BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
Vorläufige Steuerfestsetzung bei nachrangigen Fragen
- LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2001 - L 3 AL 53/00
- BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BFH, 15.10.2009 - III B 57/08
An das Kind abgezweigtes Kindergeld ist Einkommen des Kindes
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 17 E 47/07
D (A), Prozesskostenhilfe, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Befristung, …
- BFH, 17.04.2008 - III R 16/05
Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen …
- BFH, 22.06.2011 - I R 26/10
Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer
- BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG
- BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 21.01.2013 - 2 BvR 2707/10
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
- BFH, 30.08.1989 - I R 215/85
Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt - …
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- BFH, 22.08.2007 - III R 89/06
Ehegatten; Veranlagungswahlrecht
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 19 B 45/09
Arbeitslosenversicherung
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Transsexuelle IV
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …
- BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - …
- BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01
Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2003 - L 12 AL 2723/03
Nichtteilnahme an einer Bildungsmaßnahme wegen Sicherstellung der Kinderbetreuung
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57
Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in …
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …
- BFH, 28.05.2009 - III R 43/07
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BFH, 28.01.2004 - I R 56/02
Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht
- BFH, 07.04.2011 - III R 72/09
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der …
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69
Ergänzungsabgabe
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R
Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw …
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73
Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes
- LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2004 - L 3 AL 85/03
Streit um einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Fehlende Beschränkung der …
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- EGMR, 30.09.2003 - 40892/98
KOUA POIRREZ c. FRANCE
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
- BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
- BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf …
Das BVerfG stellt an die Benachteiligung ausländischer Staatsangehöriger strenge Rechtfertigungsanforderungen, soweit die Ungleichbehandlung an Merkmale wie die Staatsangehörigkeit anknüpft, die für die Betroffenen unverfügbar sind (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfGE 132, 72-99; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 - 7 K 114/13 - Juris; vgl EGMR Urteil vom 25.10.2005 - 59140/00 Okpisz/Deutschland - NVwZ 2006, 917). - FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
Der Rechtsstreit war auch nicht wegen der Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 19. August und vom 21. August 2013 7 K 9/10, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, 7 K 114/13, 7 K 116/13 (teilweise abgedruckt in EFG 2014, 932 ff.) an das BVerfG gemäß § 74 FGO auszusetzen.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13 Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.
Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10 Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.
Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13 Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.
Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13 Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.
Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13
Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem …
Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968;… BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417;… BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11;… Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG;… ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht mit verschiedenen Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2013 und 21.08.2013 an das BVerfG (7 K 114/13, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, und 7 K 9/10) u.a. darauf hingewiesen, dass es unlogisch sei, wenn der erst nach einem Anspruch auf Kindergeld denkbare Erstattungsanspruch bei bestimmten Ausländern bereits der Entstehung eines Anspruchs auf Kindergeld entgegenstehen soll, bei Deutschen und anderen Ausländern hingegen nicht.
- BFH, 07.12.2016 - V B 100/16
Kindergeld und Aufenthaltstitel
c) Für das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann sich die Klägerin auch nicht auf die Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 19. August 2013 und vom 21. August 2013 7 K 9/10, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, 7 K 114/13, 7 K 116/13 (teilweise abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 932 ff.) an das Bundesverfassungsgericht berufen. - FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1510/13
Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem …
Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968;… BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417;… BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11;… Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG;… ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht mit verschiedenen Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2013 und 21.08.2013 an das BVerfG (7 K 114/13, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, und 7 K 9/10) u.a. darauf hingewiesen, dass es unlogisch sei, wenn der erst nach einem Anspruch auf Kindergeld denkbare Erstattungsanspruch bei bestimmten Ausländern bereits der Entstehung eines Anspruchs auf Kindergeld entgegenstehen soll, bei Deutschen und anderen Ausländern hingegen nicht.
- BFH, 11.05.2022 - III R 19/20
Kindergeld vor Abschluss des Asylverfahrens
- FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11
Familienleistungsausgleich
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 7 BK 12/14