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   FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05   

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FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05 (https://dejure.org/2005,10926)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2005 - 3 V 295/05 (https://dejure.org/2005,10926)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2005 - 3 V 295/05 (https://dejure.org/2005,10926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 EStG; § 10 Abs. 3 EStG; § 22 Nr. 1 S. 3 Nr. A aa) EStG
    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes; Grundsatz des Verbots der Zweifachbesteuerung; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorab entstandene Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 22 Nr. 1 Satz 3 Nr. A aa
    Lohnesteuerfreibetrag; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Vorab entstandene Werbungskosten; Rentenversicherungsbeiträge; Stufenmodell; Altersvorsorge - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorab entstandenen Werbungskosten zur Erlangung späterer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorab entstandenen Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes; Grundsatz des Verbots der Zweifachbesteuerung; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorab entstandene Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter aufgrund des Urteils des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618) neu geregelt.

    Nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung hat der Gesetzgeber im Alterseinkünftegesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618) verfassungskonform umgesetzt.

    Hierbei steht dem Gesetzgeber sowohl bei den weichenstellenden Grundentscheidungen als auch im Hinblick auf Art und Maß vertrauensschützenderÜbergangsregelungen ein weiter, wenn auch nicht unbegrenzter gesetzgeberischer Gestaltungsraum zu (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 6. März 2002, 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618, 640).

    Außerdem ist auch für die Abwägung zwischen den Erfordernissen folgerichtiger Ausrichtung der Einkommensbesteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen ein weiter gesetzgeberischer Entscheidungsraum eröffnet (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 6. März 2002 a.a.O).

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Der Antragsgegner verweist auf die im Alterseinkünftegesetz getroffenen Regelungen sowie auf die Einstufung der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und des Bundesverfassungsgerichtes (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02; BFH/NV 2003, 1325; BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397).

    Es hat darauf hingewiesen, es sei von Verfassungs wegen nicht geboten, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsaufwendungen i.S.d. § 9 Abs. 1 EStG zu würdigen (BverfG-Beschluss vom 20. August 1997 I BvR 1523/88, HFR 1998, 397).

    Es besteht kein Verfassungsgebot, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsaufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 EStG zu würdigen (BverfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397).

  • BFH, 14.05.1998 - X R 38/93

    Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Der Antragsgegner verweist auf die im Alterseinkünftegesetz getroffenen Regelungen sowie auf die Einstufung der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und des Bundesverfassungsgerichtes (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02; BFH/NV 2003, 1325; BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage bis zum 31.12.2004 sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen keine vorab entstandenen Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) EStG, sondern nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG im Rahmen der für Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325; vom 3. November 2004 X B 121/03, BFH/NV 2005, 350).

  • BFH, 17.06.2003 - X B 173/02

    Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Der Antragsgegner verweist auf die im Alterseinkünftegesetz getroffenen Regelungen sowie auf die Einstufung der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und des Bundesverfassungsgerichtes (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02; BFH/NV 2003, 1325; BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage bis zum 31.12.2004 sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen keine vorab entstandenen Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) EStG, sondern nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG im Rahmen der für Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325; vom 3. November 2004 X B 121/03, BFH/NV 2005, 350).

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gut zu machen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04

    Verfassungsbeschwerde gegen AltEinkG wegen mangelnder Substantiierung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Auch im Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2004 (2 BvR 2197/04) ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, dass sich zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt im Jahr 2005 die Frage der Zweifachbesteuerung der Altersrente nicht stellt.
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes können sich auch aus der möglichen Verfassungswidrigkeit der im konkreten Streitfall einschlägigen Rechtsnorm ergeben (BFH-Beschluss vom 11.06.2003 IX B 16/03, BStBl II 2003, 663; Gräber, FGO 5. Aufl., § 69 Rn. 88).
  • BFH, 03.11.2004 - X B 121/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahren ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage bis zum 31.12.2004 sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen keine vorab entstandenen Werbungskosten zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) EStG, sondern nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG im Rahmen der für Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163; vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325; vom 3. November 2004 X B 121/03, BFH/NV 2005, 350).
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
    Vorsorgeaufwendungen sind nicht Aufwendungen der Einkommenserzielung, sondern Maßnahmen der Einkommensverwendung (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BStBl II 2003, 650).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97

    Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten

    FG vom 21. September 2005 3 V 295/05, veröffentlicht in Entscheidungsdatenbank Nieders.
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