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   FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05   

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FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05 (https://dejure.org/2006,13957)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2006 - 15 K 167/05 (https://dejure.org/2006,13957)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2006 - 15 K 167/05 (https://dejure.org/2006,13957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkommensteuerpflicht von Zahlungen für Tagespflegeleistungen nach § 23 SGB VIII

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 11 EStG; § 23 SGB VIII
    Betreuungsleistungen für die Erziehung von Kleinkindern als Einkünfte aus selbstständig ausgeübter erzieherischer Tätigkeit; Steuerbefreiung für an Pflegekräfte geleistete Zahlungen; Bedeutung der sozialrechtlichen Anspruchsberechtigung für die steuerrechtliche ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 11; ; SGB VIII § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 11; SGB VIII § 23
    Tagespflege; Kinderbetreuung; Steuerfreie Leistung; Zahlung nach § 23 SGB VIII; Zweck der Steuerbefreiung - Einkommensteuerpflicht von Zahlungen für Tagespflege von Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerpflicht von Zahlungen für Tagespflege von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsleistungen für die Erziehung von Kleinkindern als Einkünfte aus selbstständig ausgeübter erzieherischer Tätigkeit; Steuerbefreiung für an Pflegekräfte geleistete Zahlungen; Bedeutung der sozialrechtlichen Anspruchsberechtigung für die steuerrechtliche ...

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 994
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96

    Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Dazu zählen auch die zur Erziehung von Kleinkindern erbrachten Betreuungsleistungen der Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BStBl. II 1997, 652).

    Steuerbefreit sollen danach nur die Zahlungen für denjenigen sein, der nach der Vorstellung der bewilligenden Stelle einer Beihilfe bedarf (BFH-Urteil in BStBl. II 1997, 652, unter 2. b der Entscheidungsgründe).

    Werden Eltern aus kommunalen Mitteln Beihilfen zur Deckung von Aufwendungen für die Betreuung des Kindes durch Dritte bewilligt, sind die Einnahmen der Betreuungsperson deshalb auch dann nicht steuerbefreit, wenn die Zahlung auf Antrag der Eltern unmittelbar an diese erfolgt (BFH-Urteil in BStBl. II 1997, 652, a.a.O.; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2002 4 K 2835/01, DStRE 2003, 769).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2001 12 A 31/01 (ZfJ 2001, 472, unter II.) soll die Anspruchsberechtigung hingegen auch in den Fällen des § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII bei der Pflegeperson liegen.

    Hat die Pflegeperson das aus dem Betreuungsvertrag geschuldete Entgelt bereits von dem Personensorgeberechtigten erhalten, ist das Jugendamt berechtigt, das ihr bewilligte Pflegegeld unmittelbar an diesen auszuzahlen (Urteil des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in ZfJ 2001, 472, a.a.O.).

  • BFH, 21.12.1965 - V 24/62 U

    Aufnahme eines Säuglings unter einem Jahr in ein Heim wegen Sorge um dessen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Der steuerrechtliche Erziehungsbegriff beschränkt sich nicht auf die schulische Erziehung, sondern erfaßt alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1965 V 24/62 U, BStBl. III 1966, 182; vom 21. November 1974 II R 107/68, BStBl. II 1975, 389; vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).
  • BFH, 21.11.1974 - II R 107/68

    Zum Begriff "Erziehung"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Der steuerrechtliche Erziehungsbegriff beschränkt sich nicht auf die schulische Erziehung, sondern erfaßt alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1965 V 24/62 U, BStBl. III 1966, 182; vom 21. November 1974 II R 107/68, BStBl. II 1975, 389; vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2002 - 4 K 2835/01

    Zur Steuerfreiheit von aus öffentlichen Kassen gezahlten Pflegegelder nach § 3

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Werden Eltern aus kommunalen Mitteln Beihilfen zur Deckung von Aufwendungen für die Betreuung des Kindes durch Dritte bewilligt, sind die Einnahmen der Betreuungsperson deshalb auch dann nicht steuerbefreit, wenn die Zahlung auf Antrag der Eltern unmittelbar an diese erfolgt (BFH-Urteil in BStBl. II 1997, 652, a.a.O.; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2002 4 K 2835/01, DStRE 2003, 769).
  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Der steuerrechtliche Erziehungsbegriff beschränkt sich nicht auf die schulische Erziehung, sondern erfaßt alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1965 V 24/62 U, BStBl. III 1966, 182; vom 21. November 1974 II R 107/68, BStBl. II 1975, 389; vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).
  • VG Osnabrück, 21.08.1996 - 6 A 208/95

    Übernahme von Tagespflegekosten nach Jugendhilferecht; Gegenstand einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 15 K 167/05
    Während für den in Satz 1 geregelten Fall der Vermittlung der Tagespflegeperson durch das Jugendamt einhellig angenommen wird, daß der Anspruch dieser zusteht, geht das Verwaltungsgericht Osnabrück für den in Satz 2 geregelten Fall des Nachweises der Pflegeperson durch den Personensorgeberechtigten davon aus, daß jener anspruchsberechtigt ist (Urteil vom 21. August 1996 6 A 208/95, Zentralblatt für Jugendrecht - ZfJ - 1997, 58); diese Beurteilung liegt offensichtlich auch den von der Klägerin vorgelegten Bewilligungsbescheiden des Landkreises zugrunde, da diese an die Personensorgeberechtigten gerichtet sind und die (teilweise) Übernahme der diesen durch die Betreuung der Kinder erwachsenden Aufwendungen zum Gegenstand haben.
  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14

    Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu

    Demgegenüber treten die während der mehrstündigen Betreuung notwendige Verpflegung der Kinder und ihre bloße Beaufsichtigung während der Berufstätigkeit der Eltern zurück (vgl. für Kindertagespflege FG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.2006, EFG 2007, 994).
  • LSG Bayern, 09.06.2011 - L 12 EG 20/10

    Steuerfreie Einmnahmen für eine Tätigkeit als Tagesmutter beleiben bei der

    Die Klägerseite nimmt Bezug auf Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.11.2006 (Az.: 15 K 167/05) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.12.2002 (Az.: 4 K 2835/01).
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