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   FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03   

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https://dejure.org/2004,12509
FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03 (https://dejure.org/2004,12509)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2004 - 3 K 617/03 (https://dejure.org/2004,12509)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 3 K 617/03 (https://dejure.org/2004,12509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufwendungen für Legasthenie-Behandlung als außergewöhnliche Belastung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für die Behandlung der Leseschwäche und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) des Kindes als außergewöhnliche Belastung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Krankheitskosten eines unterhaltspflichtigen Kindes als ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufwendungen für Legasthenie-Behandlung als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Außergewöhnliche Belastung; Legasthenie-Behandlung; Leseschwäche; Rechtschreibschwäche; Krankheitskosten - Aufwendungen für Legasthenie-Behandlung als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Legasthenie-Behandlung als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für die Behandlung der Leseschwäche und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) des Kindes als außergewöhnliche Belastung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Krankheitskosten eines unterhaltspflichtigen Kindes als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1216
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Wegen der Schwierigkeit der Beurteilung der medizinischen Indikation von Maßnahmen, die nicht ihrer Art nach eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich ein vorher ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergibt (BFH-Urteile vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94; vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480).

    Die Vorlage eines erst nachträglich ausgestellten amtsärztlichen Attestes zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen hat der BFH lediglich ausnahmsweise dann zugelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen nicht erwartet werden konnte, dass er die Notwendigkeit erkennt, eine amtsärztliche Begutachtung im Vorhinein vornehmen zu lassen, weil ein derartiges Erfordernis für bestimmte Aufwendungen erstmals später höchstrichterlich aufgestellt worden ist (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98 a.a.O.).

  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    In dem Grundsatzurteil vom 26. Juni 1992 (III R 8/91, BStBl II 1993, 278) hat der Senat ausgeführt, dass nach diesen Grundsätzen auch Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung eines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt ist, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden können.

    Im Streitfall allerdings ist die Behandlung weit nach Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 26. Juni 1992 (III R 8/91 a.a.O.) erfolgt.

  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Sie gehören aber nur dann zu den nach § 33 EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, wenn sie zum Zweck der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel gemacht werden, die Krankheit erträglicher zu machen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427; vom 18. Juli 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Abziehbar sind derartige Aufwendungen allerdings nur, soweit es sich dabei um unmittelbare Krankheitskosten handelt (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920).
  • BFH, 30.06.1998 - III R 110/93

    Aufenthalt im Lernstudio - Auslandaufenthalt - Außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Wegen der Schwierigkeit der Beurteilung der medizinischen Indikation von Maßnahmen, die nicht ihrer Art nach eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich ein vorher ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergibt (BFH-Urteile vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94; vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480).
  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Sie gehören aber nur dann zu den nach § 33 EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, wenn sie zum Zweck der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel gemacht werden, die Krankheit erträglicher zu machen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427; vom 18. Juli 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 41/02

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03
    Von dem Erfordernis eines vor Einleitung der Therapie erstellten amtsärztlichen Attestes kann deshalb im Streitfall nicht abgewichen werden (hierzu auch Beschluss des BFH vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
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