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   FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06   

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https://dejure.org/2008,24534
FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06 (https://dejure.org/2008,24534)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2008 - 3 K 445/06 (https://dejure.org/2008,24534)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 3 K 445/06 (https://dejure.org/2008,24534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbschaftsteuer: Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG; § ... 12 Abs. 3 ErbStG; §§ 138 ff. BewG; § 718 BGB; § 1922 BGB; Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert
    Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert; Bereicherung der Erben i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) als ...

  • Judicialis

    ErbStG § 10 Abs. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; BewG § 138; ; BGB § 718; ; BGB § 1922

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10; ErbStG § 12; BewG § 138
    Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert; Erbschaftsteuer; Bewertung; GbR; Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 1 BvR 10/02 (BStBl II 2007, 192) zwar einen Verstoß der Bewertungsmethoden gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, gleichzeitig jedoch angeordnet, dass die bestehenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2008 noch anwendbar sind.

    h) Auf die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken wird vorliegend nicht mehr weiter eingegangen, da das BVerfG in seinem Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BStBl. II 2007, 192) das im Streitjahr geltende ErbStG bis zum 31.12.2008 weiterhin für anwendbar erklärt hat.

  • BFH, 22.07.2005 - II B 58/05

    Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Hierbei handelt es sich gemäß § 9 Abs. 2 BewG um den Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Grundstück erzielt werden kann und bei dem ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980).

    Bei einer Veräußerung des Gesamtobjektes würde sich die gesamthänderische Bindung genauso wenig negativ auf den erzielbaren Kaufpreis auswirken wie beim Bruchteilseigentum (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980, zum Miteigentumsanteil).

  • BVerfG, 16.12.1970 - 1 BvR 210/68

    Vermögensteuerliche Behandlung fortgesetzter Gütergemeinschaft nach § 76 BewG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Auch das BVerfG habe in seiner Entscheidung (BVerfGE 30, 59) die rein zivilrechtliche Ausrichtung steuerrechtlich für irrelevant erklärt und auf die Herrschaftsmacht abgestellt.

    Dem steht auch die Entscheidung des BVerfG vom 16. Dezember 1970 1 BvR 210/68 (BVerfGE 30, 59, 63 ff.) nicht entgegen, bei der eine fortgesetzte Gütergemeinschaft zu beurteilen war.

  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Bei der Teilrechtsfähigkeit geht es lediglich um die Anerkennung der Gesamthand im Rechtsverkehr, somit die Rechtsperson die sie als Teilnehmerin am Rechtsverkehr Dritten gegenüber einnehmen kann (zum Ganzen vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81, zur Schenkung an eine Gesamthand).
  • BFH, 14.12.1995 - II R 79/94

    Schenkungsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Anteils an einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Beim Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft ist der Gegenstand des Erwerbs stets die Mitgliedschaft der Personengesellschaft, mit der die verhältnismäßige Vermögensbeteiligung des Gesellschafters untrennbar verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1995 II R 79/94, BStBl II 1996, 546 zur Schenkung).
  • BFH, 29.11.2006 - II R 42/05

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 3; AO 1977 § 182 Abs.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Nicht umfasst ist die Feststellung, ob der Grundbesitzwert auch zum Nachlass gehört (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2006 II R 42/05, BStBl II 2007, 319, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
    Es sind jedoch Gegenstände zu erfassen, die im bürgerlich-rechtlichen Eigentum des Erblassers gestanden haben, selbst wenn das wirtschaftliche Eigentum auf eine andere Person übergegangen ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BStBl II 1997, 820).
  • FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09

    Bewertung von im Ausland belegenen und in Form von Gesellschaften gehaltenen

    Dabei ist es für die Bewertung ohne Bedeutung, ob sich diese auf § 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG stützt, da - wovon der Senat ausgeht - die Bewertung der SCI - vergleichbar einer rein vermögensverwaltenden inländischen Personengesellschaft - wie Grundvermögen zu erfolgen hat (§§ 10 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2008 3 K 445/06, n.v. zitiert nach juris), ob es sich um Betriebsvermögen einer Personengesellschaft handelt (§ 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG), oder ob die Bewertung aufgrund der Struktur der SCI als eigenständige juristischen Person mit Sitz im Ausland nach § 12 Abs. 2, 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG zu erfolgen hat.
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