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   FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09   

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FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer 2005

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 EStG; § 32a GmbHG
    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht durch Ausfall eines Gesellschafterdarlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; GmbHG a.F. § 32a
    Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht durch Ausfall eines Gesellschafterdarlehens

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der bis zum 1.11.2008 geltenden Fassung, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286).

    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F.; BFH-Urteil in BStBl II 1999, 817).

  • BFH, 07.04.2005 - IV R 24/03

    Finanzplandarlehen als Teil des Kapitalkontos i.S. des § 15a EStG - Klagebefugnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Nach Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 7.4.2005 IV R 24/03, BStBl 2005 II S. 598, stellt ein Finanzplandarlehen bzw. eine gesplittete Einlage dann materielles Eigenkapital - und damit Kapital i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG - einer Kommanditgesellschaft dar, wenn das gewährte Darlehen aufgrund vertraglicher Vereinbarung für die Dauer des Bestehens nicht einseitig durch den Kommanditisten kündbar ist und das Guthaben bei Ausscheiden des Kommanditisten bzw. Liquidation der KG zunächst mit einem evtl. bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist.
  • BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06

    Rückforderung eines kapitalersetzenden Darlehens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Zugunsten von Gesellschaftern, die mit 10 % oder weniger am Stammkapital einer GmbH beteiligt und nicht zu Geschäftsführern bestellt worden sind, findet nach Ansicht des BGH das sog. "Kleinbeteiligungsprivileg" des § 32a Abs. GmbHG keine Anwendung, wenn mehrere Gesellschafter, die zusammen mehr als den genannten Anteil am Stammkapital halten, die Gesellschafterhilfe in der Krise koordiniert gewähren oder sie koordiniert stehen lassen (zuletzt insbesondere BGH, Beschluss vom 19.3. 2007 II ZR 106/06).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Sie konnten daher insoweit keine (nachträglichen) Anschaffungskosten auf ihre Beteiligung geltend machen (vgl. FG Düsseldorf v. 23. Juli 2009, 16 K 3510/08 E, rkr.; Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 05.03.2010 - III B -S 2244 - 1/2009).
  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 21/99

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter dem Angehörigen Mittel zu diesem Zweck vorher unentgeltlich zugewendet hat oder im Innenverhältnis Ausgleich schuldet (BGH NZG 2000, 1029); ferner auch, wenn umgekehrt ein Angehöriger Mittel für Gesellschafter vorübergehend bevorschusst (Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 32a Rz. 25).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03

    Zeitliche Geltung der Begrenzung der Eigenkapitalersatzregeln; Maßgeblicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten jedoch nach dem mit Wirkung vom 24. April 1998 durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG v. 20. April 1998, BGBl I 1998, S. 707) eingefügten Abs. 3 S. 2 der Vorschrift nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der - wie auch die Klägerin - mit zehn vom Hundert oder weniger am Stammkapital beteiligt ist; das Darlehen eines solchen Gesellschafters behält nach dieser Regelung vielmehr seine Funktion als Fremdkapital (BGH-Urteil vom 11. Juli 2005 II ZR 285/03, WM 2005, 1751, DB 2005, 2071).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Solche eigenkapitalersetzenden Finanzierungsmaßnahmen führen - wie Einlagen - grundsätzlich zu nachträglichen Anschaffungskosten, da sie als Ersatz für Eigenkapital zu betrachten und deshalb ebenso wie dieses gesetzlich gebunden sind (funktionales Eigenkapital; ständige Rechtsprechung BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BStBl II 2008, 706).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    a) Nach Zivilrecht waren bis zum Inkrafttreten des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG - vom 23. Oktober 2008 zum 1. November 2008 (MoMiG) die Grundsätze über die Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen anzuwenden, wenn der Darlehensgeber an ihr unternehmerisch beteiligt ist (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 26. März 1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BStBl II 2001, 234).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der bis zum 1.11.2008 geltenden Fassung, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 259/89

    Kapitalersetzende Darlehen von nahen Angehörigen eines Gesellschafters

  • FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1247/10

    Einkommensteuerliche Behandlung einer Finanzierungsmaßnahme als funktionales

    Die Anwendung der gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalersatz, die bis zum Inkrafttreten des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 zum 1. November 2008 (MoMiG) anzuwenden waren (§ 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG a.F., vgl. nunmehr § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 5 InsO), setzt voraus, dass ein nicht geschäftsführender Gesellschafter an der Gesellschaft im maßgeblichen Zeitraum mit mehr als 10% beteiligt ist (Anschluss an Niedersächsisches FG vom 22. November 2011 8 K 199/09, EFG 2012, 1139).

    Da der Kläger nicht Geschäftsführer der GmbH war und genau 10% des Stammkapitals hielt, gilt das von ihm gewährte Darlehen nach diesen Regelungen nicht als eigenkapitalersetzend (vgl. hierzu Niedersächsisches FG vom 22. November 2011, 8 K 199/09, EFG 2012, 1139).

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