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   FG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 K 364/06   

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https://dejure.org/2007,4482
FG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 K 364/06 (https://dejure.org/2007,4482)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2007 - 5 K 364/06 (https://dejure.org/2007,4482)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2007 - 5 K 364/06 (https://dejure.org/2007,4482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erteilung einer Steuernummer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 UStG; § 14 Abs. 2 Nr. 4 UStG; § 118 Abs. 1 AO; § 8 Abs. 5 BuchO
    Abhängigkeit der Erteilung einer Steuernummer von der Unternehmereigenschaft des Steuerpflichtigen; Vorliegen eines Verwaltungsakts bei der Erteilung einer Steuernummer; Begriff des Bearbeitungsfalls

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 2 Nr. 4; ; AO § 118 Abs. 1; ; BuchO § 8 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuernummer; Unternehmereigenschaft - Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Finanzamt - Steuernummer auch bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Erteilung einer Steuernummer von der Unternehmereigenschaft des Steuerpflichtigen; Vorliegen eines Verwaltungsakts bei der Erteilung einer Steuernummer; Begriff des Bearbeitungsfalls

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Erteilung der Steuernummer für angeblichen Unternehmer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtige haben auch bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1929
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06

    Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 K 364/06
    Zutreffend führt das FG Münster in diesem Zusammenhang aus, dass die Finanzbehörde nicht berechtigt ist im Sinne einer "Gefahrenabwehr" bereits im Vorfeld des Tätigwerdens des Stpfl. ihm die steuerliche Erfassung zu versagen (FG Münster, Urt. v. 27.03.2007 - 1 K 3553/06 S, n.v.).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 K 364/06
    Eine Abweichung von der Verwaltungsvorschrift führt demgemäß zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns, wenn nicht die Abweichung im Einzelfall sachlich gerechtfertigt ist (grundlegend dazu BVerfG, Urt. v. 24.04.1953 - 1 BvR 102/51, BVerfGE 2, 242).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1929 veröffentlicht.
  • FG Nürnberg, 17.12.2007 - 2 V 1958/07

    Strohmann als leistender Unternehmer und damit als Steuerpflichtiger beim

    Aus der rechtlichen Stellung als Steuerpflichtiger folgt auch für die Ast der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer, unter der sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen hat (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007 Az. 5 K 364/06, [...]; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007 Az. 1 K 3553/06, EFG 2007, 1575 m.w.N.).

    Ohne Angabe dieser Steuernummer ist die Ast im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur eingeschränkt handlungsfähig, weil sie dann nicht in der Lage ist, gegenüber möglichen Geschäftspartnern ihre Leistungen ordnungsgemäß abzurechnen (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.; FG Nürnberg-Beschluss vom 04.06.2007 Az. 2 V 373/2007, [...]).

    Eine solche Kompetenz zur Gefahrenabwehr sehen weder die Verfahrensvorschriften der AO noch die materiell-rechtlichen Regelungen des UStG und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vor (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.; FG Nürnberg-Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.).

    Denn die Erteilung einer Steuernummer hat nicht nur verwaltungsinterne Wirkung, sondern erlangt insbesondere wegen der Verpflichtung aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. FG Niedersachsen-Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; FG Münster-Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.2008 - II B 6/08

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in

    Die Vorentscheidung steht in Einklang mit den Urteilen des FG Münster vom 27. März 2007 1 K 3553/06 S (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575) und 1 K 3554/06 S (juris) sowie des Niedersächsischen FG vom 23. August 2007 5 K 364/06 (EFG 2007, 1929), denen sich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem einstweiligen, auf die Zuteilung einer Steuernummer gerichteten Rechtsschutzverfahren durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 IX B 194/07 angeschlossen hat (ebenso auch FG Nürnberg, Beschluss vom 4. Juni 2007 2 V 373/2007, EFG 2007, 1820).
  • BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07

    Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der

    Hinsichtlich der Begründung schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des FG an (gl.A. FG Münster, Urteile vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, nicht veröffentlicht --n.v.-- und 1 K 3553/06 S, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2007 5 K 364/06, n.v.; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07, n.v.), zumal die Erteilung einer Steuernummer bei den entsprechenden Vorgängen notwendig gleichzeitig oder vorher zu erfolgen hat.
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