Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,23887
FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94 (https://dejure.org/1995,23887)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.1995 - II 254/94 (https://dejure.org/1995,23887)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 1995 - II 254/94 (https://dejure.org/1995,23887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,23887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 11.03.1994 - II 374/93

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Soweit die Verspätung darauf beruht, daß der Antrag vom Prozeßbevollmächtigten beim unzuständigen FA eingereicht worden ist, ist ein Verschulden nach den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats vom 11. März 1994 II 374/93 (EFG 1994, 1016) deshalb ausgeschlossen, weil im amtlichen Antragsvordruck nicht unmißverständlich und optisch hervorgehoben darauf hingewiesen war, daß die Finanzverwaltung vordem jahrelang entgegen der gesetzlichen Regelung die Stellung des Antrags auf InvZul bei dem Betriebsstätten-FA auch in Fällen der - nur - gesonderten Feststellung zugelassen hatte, zuletzt noch in Tz. 83 des BMF-Schreibens vom 31.12.1986 (BStBl II 1987, 51).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird aus Vereinfachungsgründen, zumal diese Entscheidung von der Finanzverwaltung uneingeschränkt angewendet wird, auf den Inhalt des Senatsurteils vom 11.03.1994 (II 374/93, a.a.O.) verwiesen.

    Auch die übrigen Tatsachen, die den erkennenden Senat zu der o.a. Entscheidung im Urteil vom 11.03.1994 (II 374/93, a.a.O.) veranlaßt haben, wonach einem Steuerpflichtigen wegen der unzureichenden Belehrung über die Zuständigkeit im Antragsformular und auch seinem Bevollmächtigten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, waren in diesem Sinne amtsbekannt.

  • BFH, 24.04.1990 - IX R 58/85

    Anforderungen an Einzelbescheid bei Zusammenveranlagung von Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Zwar ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 110 Abs. 2 AO innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen und sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls innerhalb dieser Monatsfrist glaubhaft zu machen, ist nach der Rechtsprechung lediglich ein Nachschieben von Gründen zulässig ( BFH-Urteil v. 27.03.1985 II R 118/83 , BStBl II 1985, 586), ist die versäumte Handlung innerhalb der Antragsfrist nachzuholen und hat die Kl'in.
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85

    Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1994 - V R 87/93

    Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94
    Entgegen der Auffassung des FA bedarf es in diesem Falle der Angabe von Gründen ausnahmsweise nicht, wenn die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden des Säumigen ergibt, offenkundig oder gerichtsbekannt, d.h. im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren dem FA bekannt sind, denn auch in einem solchen Fall ist gewährleistet, daß die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen gehalten wird (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.1990 IX R 58/85 , BFH/NV 1991, 140, und auch die vom FA zur Begründung seiner Auffassung, wonach auch Wiedereinsetzung von Amts wegen nur möglich sei, wenn die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist vorgetragen seien, angeführten BFH-Urteile vom 21.07.1988 V R 87/93, BStBl II 1989, 60, 65 [BFH 21.07.1988 - V R 87/83] unter B 2), und vom 16.12.1988 III R 13/85 , BStBl II 1989, 328, 330 rechte Spalte unter 2. b); ferner BFH-Urteil vom 16.01.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, 268 unter 3. b) m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Das FG nimmt insoweit auf sein Urteil in EFG 1994, 1016 Bezug, an welchem es auch im Urteil vom 23. November 1995 II 252/94 (EFG 1996, 459) festgehalten habe.
  • BFH, 21.07.1997 - III B 213/96
    Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. November 1995 II 254/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1996, 459) seien formelle Mängel nicht zu beanstanden.

    Die Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 1996, 459, des FG Münster in EFG 1996, 154 und des FG des Landes Brandenburg in DDR-Spezial 1993 Nr. 27, 6 sind zu der Problematik ergangen, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Einreichung des Investitionszulageantrags beim unzuständigen FA und anschließend verspätetem Eingang beim zuständigen FA dem Anspruchsberechtigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.

  • FG Düsseldorf, 16.01.1998 - 16 K 1110/94

    Möglichkeit der Gewähr einer Investitionszulage nach Fristablauf;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 27.08.1998 - III R 15/96

    InvZul; gesonderte Feststellung i.S.v. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO;

    Das Finanzgericht (FG) gab mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 459 veröffentlichten Urteil der Klage statt.
  • FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 16 K 559/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines verspätet eingegangenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht