Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.11.2004 - 2 K 319/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verpflegungsmehraufwand eines Seemannes - Fahrtätigkeit - Gesichtspunkt der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung seit 1996 nicht mehr maßgeblich
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 5 Nr. 5a EStG; § 9 Abs. 5 EStG
Ausübung einer Fahrtätigkeit eines Seemanns bei längerem Aufenthalt auf einem Schiff ; Umfang der als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5a § 9 Abs. 5
Verpflegungsmehraufwand; Seemann; Fahrtätigkeit; Schiff - Verpflegungsmehraufwand eines Seemannes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflegungsmehraufwand eines Seemannes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung einer Fahrtätigkeit eines Seemanns bei längerem Aufenthalt auf einem Schiff ; Umfang der als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.11.2004 - 2 K 319/04
- BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05
Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.2004 - 2 K 319/04
Revision zugelassen - BFH-Az. VI R 30/05.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 3 K 46/09
Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines …
Er ist bei seiner individuellen betrieblichen Tätigkeit auf einem Schiff und damit "auf einem (Wasser-)Fahrzeug" i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG vorübergehend tätig geworden (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 23. November 2004, 2 K 319/04, DStRE 2006, 72).