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   FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06   

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FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06 (https://dejure.org/2009,11620)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2009 - 15 K 375/06 (https://dejure.org/2009,11620)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 15 K 375/06 (https://dejure.org/2009,11620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG; § 4 Abs. 3 EStG; § 13 EStG; § 14 EStG; § 16 Abs. 3 EStG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 181 Abs. 1 S. 1 AO
    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 14, § 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) als Folge der Verteilung von Grundstücken auf die Miterben einer Erbengemeinschaft; Pachteinnahmen aus Betriebsverpachtung oder ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 13; ; EStG § 14; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 21 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1; ; AO § 181 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14; EStG § 16 Abs. 3
    Betriebsaufgabe des verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach Verteilung von Grundstücken auf die Miterben einer Erbengemeinschaft - Verpächterwahlrecht; Rechtsnachfolger; Betriebsaufgabe; Miterben; Erbengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabe des verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach Verteilung von Grundstücken auf die Miterben einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverteilung unter Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 14, § 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) als Folge der Verteilung von Grundstücken auf die Miterben einer Erbengemeinschaft; Pachteinnahmen aus Betriebsverpachtung oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1026
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, sind kein Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BStBl II 1983, 106).

    Fehlt es von der Sache her an der inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem landwirtschaftlichen Betrieb, kann im Wege der Willkürung von Betriebsvermögen der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht verändert werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BStBl III 1960, 485 und vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, a.a.O.).

  • BFH, 25.11.2004 - IV R 51/03

    LuF: Bebauung mit ETW;- Entnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Insofern ist der Streitfall nicht anders zu beurteilen, als die Bebauung landwirtschaftlicher Flächen mit Wohngebäuden zum Zweck der Vermietung (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 51/03, BFH/NV 2005, 547).

    Dies ist dann gegeben, wenn die Nutzungsänderung des Grundstücks in einem solchen Umfang erfolgt, dass der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart beeinträchtigt wird, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt (BFH-Urteil vom 22. August 2002 IV R 57/00, BStBl II 2003, 16 und vom 25. November 2004 IV R 51/03, a.a.O.).

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84

    Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Bei einer Betriebs- oder Teilbetriebsverpachtung im ganzen führen die Pachteinnahmen weiterhin zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und die verpachteten Nutzflächen sind notwendiges land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, da der Betrieb in anderer Form fortgeführt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311), solange der Verpächter - wie im Streitfall weder C noch die Klägerin - nicht die Aufgabe des Betriebs erklärt (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BStBl II 1986, 601; Seeger in Schmidt, EStG, 27. Auflage 2008, § 13 Rz. 27).

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, 399, a.a.O.; vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl II 1989, 863).

  • BFH, 06.03.2006 - IV B 82/04

    NZB: Beginn einer Ap, Zwangsbetriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Denn auch wenn eine Hofstelle wesentliche Bedeutung für die Bewirtschaftung eines Betriebs haben kann, so ist es doch unschädlich, wenn allein die Nutzflächen ohne die Hofstelle verpachtet werden (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 IV B 107/99, [...]; vom 6. März 2006 IV B 82/04, BFH/NV 2006, 1291; Seeger, a.a.O., § 13 Rz. 30).

    Auch wenn eine Hofstelle wesentliche Bedeutung für die Bewirtschaftung eines Betriebs haben kann, so ist sie doch keine wesentliche Betriebsgrundlage eines (Verpachtungs-)Betriebs (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 IV B 107/99, a.a.O.; vom 6. März 2006 IV B 82/04, a.a.O., 1291; Seeger, a.a.O., § 13 Rz. 30).

  • BFH, 18.05.2000 - IV B 107/99

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Denn auch wenn eine Hofstelle wesentliche Bedeutung für die Bewirtschaftung eines Betriebs haben kann, so ist es doch unschädlich, wenn allein die Nutzflächen ohne die Hofstelle verpachtet werden (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 IV B 107/99, [...]; vom 6. März 2006 IV B 82/04, BFH/NV 2006, 1291; Seeger, a.a.O., § 13 Rz. 30).

    Auch wenn eine Hofstelle wesentliche Bedeutung für die Bewirtschaftung eines Betriebs haben kann, so ist sie doch keine wesentliche Betriebsgrundlage eines (Verpachtungs-)Betriebs (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 IV B 107/99, a.a.O.; vom 6. März 2006 IV B 82/04, a.a.O., 1291; Seeger, a.a.O., § 13 Rz. 30).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Die Übertragung eines Betriebs im Ganzen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn alle wesentlichen Teile des Betriebsvermögens unentgeltlich übertragen werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 8/89, BStBl II 1990, 428, m.w.N.).

    Prozentuale Grenzen können dabei nur Anhaltspunkte bieten, bei denen die absolute Größe und die Bonität der Grundstücke nicht außer Acht gelassen werden darf (BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 8/89, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, 399, a.a.O.; vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl II 1989, 863).

    Dementsprechend hat der BFH in seinem Urteil vom 20. April 1989 (IV R 95/87, a.a.O.) entschieden, dass demjenigen, der einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich erwerbe, ihn aber nicht selbst bewirtschafte, sondern im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb verpachte, ein Verpächterwahlrecht wie im Fall der Verpachtung eines bislang selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nicht zustehe.

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00

    Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Dies ist dann gegeben, wenn die Nutzungsänderung des Grundstücks in einem solchen Umfang erfolgt, dass der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart beeinträchtigt wird, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt (BFH-Urteil vom 22. August 2002 IV R 57/00, BStBl II 2003, 16 und vom 25. November 2004 IV R 51/03, a.a.O.).
  • BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Fehlt es von der Sache her an der inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem landwirtschaftlichen Betrieb, kann im Wege der Willkürung von Betriebsvermögen der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht verändert werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BStBl III 1960, 485 und vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, a.a.O.).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BFH bei Land- und Forstwirten ebenso wie bei Freiberuflern gewisse Einschränkungen zu beachten, die sich aus den Besonderheiten der Einkunftsart ergeben (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288 m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05

    LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung

  • BFH, 20.03.1987 - III R 172/82

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs -

  • BFH, 09.11.1995 - IV R 96/93
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77

    Landwirt - Hofübergabe - Betriebsübertragung - Betriebsaufgabe

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Hierzu verweist der Beklagte auf Entscheidungen des FG Bremen (Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris) und des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, EFG 2009, 1026).

    An der gegenteiligen Auffassung, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 2009 (15 K 375/06, EFG 2009, 1026 - rkr., nachdem die Revision IV R 12/09 zurückgenommen wurde) vertreten hat, hält der Senat nicht mehr fest.

    Der Auffassung des FG Bremen (Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris), durch die Erbauseinandersetzung sei der bisherige Betrieb so zerschlagen worden, dass keine Möglichkeit mehr bestanden habe, ihn durch die Erbengemeinschaft oder einen Rechtsnachfolger wiederaufzunehmen oder fortzuführen, der der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 2009 (15 K 375/06, EFG 2009, 1026 - rkr.) noch beigepflichtet hatte, schließt sich der Senat nicht mehr an.

    Außerdem weicht der erkennende Senat von den oben zitierten finanzgerichtlichen Entscheidungen des FG Bremen (Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris) und des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, EFG 2009, 1026) ab.

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Die Kläger verweisen zusätzlich auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 24. Februar 2009 (15 K 375/06, EFG 2009, 1026) und auf das Urteil des BFH vom 16. Dezember 2009 (BStBl II 2010, 431).

    Die Urteile des FG Bremen vom 23. August 2004 - 2 K 328/03 und des Niedersächsischen FG vom 24. Februar 2009 - 15 K 375/06 hätten zwar entschieden, dass ein Betrieb als zerschlagen gelte, wenn die Erben aufgrund der Erbauseinandersetzung nur Teile des bisherigen Betriebs erhalten würden, weil dieser dann nicht mehr identitätswahrend aufgenommen werden könne.

    Diese Auffassung wird auch größtenteils von den Finanzgerichten vertreten (Urteil des FG Bremen vom 23. August 2004 - 2 K 328/03, juris; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 2009 - 15 K 375/06, EFG 2009, 1026; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2015 - 1 K 2399/12, EFG 2015, 1690, Revision eingelegt, Az. des BFH: IV R 35/15).

    Das ist bei einzelnen Flächen eines einheitlich bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs nicht der Fall (ebenso: BFH-Urteil vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BStBl III 1961, 124; BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 96/93, BFH/NV 1996, 316; Urteil des FG Bremen vom 23. August 2004 - 2 K 328/03, Tz. 151 bei juris; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 2009 - 15 K 375/06, EFG 2009, 1026, Tz 51 bei juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Die entgegenstehende Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, wonach die Übertragung des Betriebsvermögens eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebes im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum nicht zu einer Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen von einer Mindestgröße von 3.000 m² erhalte (vgl. Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; ebenso wohl FG Münster, Urteil vom 24. April 2015, aaO), steht weder mit der Rechtsprechung des BFH in Einklang, noch vermag ihre Begründung zu überzeugen (anders auch FG Bremen aaO; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, StE 2009, 310).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2011 - 2 K 1636/10

    Feststellungslast für Betriebsvermögenseigenschaft - Grenzwert für "nicht

    So habe es auch das niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 24. Februar 2009, 15 K 375/06 gesehen.

    Insofern ist das von Klägerseite zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 2009 (15 K 375/06, EFG 2009, 1026) mit seinen Grundsätzen mit dem Streitfall vergleichbar.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

    Denn a uch wenn eine Hofstelle wesentliche Bedeutung für die Bewirtschaftung eines Betriebs haben kann, so ist sie doch keine wesentliche Betriebsgrundlage eines - wie hier - Verpachtungsbetriebs (so zutreffend Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, EFG 2009, 1026, unter Bezugnahme auf die st. BFH-Rspr.).
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