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   FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00   

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https://dejure.org/2004,12601
FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00 (https://dejure.org/2004,12601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2004 - 2 K 532/00 (https://dejure.org/2004,12601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2004 - 2 K 532/00 (https://dejure.org/2004,12601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsbehelfsbefugnis, Beteiligtenstellung des Erben trotz Nachlassverwaltung und notwendige Beiladung des Nachlassverwalters - Kein Ausschluss einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Ersatzanspruches

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 165 Abs. 2 AO; § 1922 Abs. 1 BGB; § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG; § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
    Klagebefugnis des Erben bei der Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Verfassungswidrigkeit der Steuerfestsetzung aufgrund eines Verstoßes gegen den sogenannten Halbteilungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; BGB § 1922
    Klagebefugnis; Erbe; Verdeckte Gewinnausschüttung; Ersatzanspruch; Gesamtrechtsnachfolge; Nachlassverwaltung - Kein Ausschluss einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Ersatzanspruches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Ausschluss einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Ersatzanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Erben bei der Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Verfassungswidrigkeit der Steuerfestsetzung aufgrund eines Verstoßes gegen den sogenannten Halbteilungsgrundsatz

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Wie sich aus dem sogenannten Vermögenssteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 (2 BvL 37/91) ergebe, sei eine Gesamtbelastung von ca. 50 % die Belastungsobergrenze.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (Beschluss in BStBl II 1995, 655) lediglich erkannt, dass die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten darf, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt.

  • BFH, 15.10.1997 - I R 19/97

    Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Die durch die Steuerfestsetzungen eintretende Körperschaftsteuer-Belastung unterliegt aber schon deshalb nicht dem Halbteilungsgrundsatz, weil die in ihnen festgesetzte Körperschaftsteuer im Fall der Gewinnausschüttung bei den Anteilseignern anrechenbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997, I R 19/97, BFH/NV 1998, 746).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Selbst wenn man ein vertrags- und satzungswidriges Verhalten des T annähme, führte dies also nicht zu einem Schadensersatzanspruch, da dieses das Handeln gegen den (mutmaßlichen) Willen der anderen Gesellschafter voraussetzt (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. September 1994, I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Für das Zusammenwirken von Einkommens- und Gewerbesteuer lässt sich aus der Verfassung ebenso eine Halbteilung nicht entnehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2003, X R 2/00, BFHE 203, 263).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 213/71

    Vermächtnisnehmer - Rechtsnachfolger - Verstorbener Steuerschuldner - Tod des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Mit der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe damit auch im Besteuerungsverfahren, im Rechtsbehelfsverfahren und im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit an die Stelle des Erblassers (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1970, I R 72/68, BFHE 100, 353, BStBl II 1971, 26, und vom 6. März 1975, IV R 213/71, BFHE 116, 254, BStBl II 1975, 739).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Ein etwaiger Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter - auf den sich die Klägerin bezieht - ist grundsätzlich eine Einlageforderung, die das Einkommen der Gesellschaft nicht erhöht, und verhindert daher nicht den Eintritt einer Vermögensminderung auf Seiten der Gesellschaft (BFH-Urteile vom 29. Mai 1996, I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; vom 13. November 1996, I R 126/95, BFHE 182, 358, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 2/85

    Zugehörigkeit der sonstigen Bezüge zu den verdeckten Gewinnausschüttungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn der Vermögensvorteil ihm zufließt (BFH-Urteil vom 19. März 1991, VIII R 2/85, BFH/NV 1992, 19).
  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Eine vGA im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989, VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 24. Juli 1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90).
  • BFH, 30.05.2001 - I B 176/00

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Voraussetzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Ein Schadensersatzanspruch wäre dann nämlich gegebenenfalls bilanziell auszuweisen und die Vermögensminderung ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2001, I B 176/00, NV).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
    Der Gesellschafter muss nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG die Ausschüttung als Einnahme aus Kapitalvermögen versteuern (vgl. Heinicke in L. Schmidt, Komm. zum EStG, § 20 Rn. 33), unabhängig davon, ob auf Seiten der T-GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine sonstige Ausschüttung anzunehmen ist (Brenner, DStR 1998, 843; Ahmann, DStZ 1999, 233; ähnlich auch Wassermeyer, DB 1998, 1997).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

  • BFH, 28.10.1970 - I R 72/68

    Kapitalgesellschaft - Vermögensübertragung - Alleiniger Gesellschafter -

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 304/84

    Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung - Ausüben einer reinen

  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

  • BFH, 10.07.1996 - I R 5/96

    Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - grundsätzlich keine Begründungspflicht -

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