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   FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03   

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https://dejure.org/2006,39389
FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03 (https://dejure.org/2006,39389)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2006 - 16 K 477/03 (https://dejure.org/2006,39389)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2006 - 16 K 477/03 (https://dejure.org/2006,39389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 1; UStG § 14; UStG § 15
    Vorsteuerabzug - Abzug von Vorsteuer für die Zeit der Gründung eines Juweliergeschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzug von Vorsteuer für die Zeit der Gründung eines Juweliergeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (BFH Urteil vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BStBl. II 1986, 874).
  • BFH, 19.12.2002 - V B 164/01

    Vorsteuerabzug bei Schulungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH eine Schulung, die der Gründung eines Unternehmens vorausgeht, grundsätzlich noch keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG (BFH Beschluss vom 19. Dezember 2002 V B 164/01, BFH/NV 2003, 521 ).
  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Wer dabei als Unternehmer anzusehen ist, bestimmt sich danach, wer im Außenverhältnis als Unternehmer auftritt (BFH Urteil vom 28. November 1990 V R 31/85, BStBl. II 1991, 381).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Wird eine Bildungseinrichtung über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht, ist diese - von Anfang an - als regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG bzw. als Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG anzusehen mit der Folge, dass ertragsteuerlich die Fahrten keine Dienstreisen sind, ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nicht in Betracht kommt und die Fahrtkosten nur mit der Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu berücksichtigen sind (BFH Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 190/97, BStBl. II 2004, 886).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Zwar kommt es für die Vorsteuerabzugsberechtigung auf die Absicht der Verwendung der Eingangsleistungen für eine unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt des Leistungsbezugs an (BFH Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430; vom 22. März 2001 V R 46/00, BStBl. II 2003, 433).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Zwar kommt es für die Vorsteuerabzugsberechtigung auf die Absicht der Verwendung der Eingangsleistungen für eine unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt des Leistungsbezugs an (BFH Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430; vom 22. März 2001 V R 46/00, BStBl. II 2003, 433).
  • BFH, 31.03.1998 - V B 65/97

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Der Steuerpflichtige hat demnach einen Eigenbeleg über die Fahrt- und Verpflegungskosten zu erstellen; dieser Erstellung des Belegs muss zeitnah erfolgen (Urteil des FG Münster vom 11. März 1997 15 K 5141/95 U, juris, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 31. März 1998, V B 65/97, BFH/NV 1998, 1254).
  • FG Münster, 11.03.1997 - 15 K 5141/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
    Der Steuerpflichtige hat demnach einen Eigenbeleg über die Fahrt- und Verpflegungskosten zu erstellen; dieser Erstellung des Belegs muss zeitnah erfolgen (Urteil des FG Münster vom 11. März 1997 15 K 5141/95 U, juris, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 31. März 1998, V B 65/97, BFH/NV 1998, 1254).
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