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   FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12   

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FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12 (https://dejure.org/2013,40812)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 K 286/12 (https://dejure.org/2013,40812)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 K 286/12 (https://dejure.org/2013,40812)
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  • BFH, 13.11.2008 - X B 82/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4480/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Aus veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2011 II R 6/10, BFHE, 474; FG Köln-Urteile vom 02.02.2012 11 K 4481/08, EFG 2012, 2262, 11 K 4478/08, in Juris, 11 K 4479/08, in Juris, 11 K 4480/08 in Juris ) sowie sechs weiteren vom Senat ebenfalls für den 24.10.2013 geladenen Verfahren, die alle die Zurückweisung der Klägerin zu 1 als Bevollmächtigte zum Gegenstand hatten bzw. haben, ist dem Senat bekannt, dass die Klägerin zu 1 im Inland zahlreiche Mandanten in steuerlicher Hinsicht berät und für diese in steuerlichen Angelegenheiten auftritt.
  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Die Frage, ob ein steuerlicher Berater, der bei der Erstellung einer Steuererklärung mitwirkt, im Hinblick auf diese Mitwirkung nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung und ist bereits Gegenstand des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens II R 44/12.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4478/08

    Zurückweisung einer englischen Ltd. als Bevollmächtigte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Aus veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2011 II R 6/10, BFHE, 474; FG Köln-Urteile vom 02.02.2012 11 K 4481/08, EFG 2012, 2262, 11 K 4478/08, in Juris, 11 K 4479/08, in Juris, 11 K 4480/08 in Juris ) sowie sechs weiteren vom Senat ebenfalls für den 24.10.2013 geladenen Verfahren, die alle die Zurückweisung der Klägerin zu 1 als Bevollmächtigte zum Gegenstand hatten bzw. haben, ist dem Senat bekannt, dass die Klägerin zu 1 im Inland zahlreiche Mandanten in steuerlicher Hinsicht berät und für diese in steuerlichen Angelegenheiten auftritt.
  • FG Köln, 05.11.1996 - 8 K 4965/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144; ohne Entscheidung in der Sache aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4481/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Aus veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2011 II R 6/10, BFHE, 474; FG Köln-Urteile vom 02.02.2012 11 K 4481/08, EFG 2012, 2262, 11 K 4478/08, in Juris, 11 K 4479/08, in Juris, 11 K 4480/08 in Juris ) sowie sechs weiteren vom Senat ebenfalls für den 24.10.2013 geladenen Verfahren, die alle die Zurückweisung der Klägerin zu 1 als Bevollmächtigte zum Gegenstand hatten bzw. haben, ist dem Senat bekannt, dass die Klägerin zu 1 im Inland zahlreiche Mandanten in steuerlicher Hinsicht berät und für diese in steuerlichen Angelegenheiten auftritt.
  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Aus veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2011 II R 6/10, BFHE, 474; FG Köln-Urteile vom 02.02.2012 11 K 4481/08, EFG 2012, 2262, 11 K 4478/08, in Juris, 11 K 4479/08, in Juris, 11 K 4480/08 in Juris ) sowie sechs weiteren vom Senat ebenfalls für den 24.10.2013 geladenen Verfahren, die alle die Zurückweisung der Klägerin zu 1 als Bevollmächtigte zum Gegenstand hatten bzw. haben, ist dem Senat bekannt, dass die Klägerin zu 1 im Inland zahlreiche Mandanten in steuerlicher Hinsicht berät und für diese in steuerlichen Angelegenheiten auftritt.
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 55/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144; ohne Entscheidung in der Sache aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • BFH, 10.06.2014 - II R 53/13

    Zulassung einer Partnerschaftsgesellschaft als Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 53/13.
  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 286/12
    Ein steuerlicher Berater, der bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkt, wird dabei nicht als Bevollmächtigter, sondern als Gehilfe des Steuerpflichtigen tätig, der seiner Erklärungspflicht aufgrund der §§ 149 f AO in eigener Person nachkommt (BFH-Urteil vom 03.02.1983 IV R 153/80, BStBl. II 1983, 324; a.A. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rn. 132, 146).
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4479/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

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