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   FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11   

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FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11 (https://dejure.org/2013,44031)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 K 404/11 (https://dejure.org/2013,44031)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 K 404/11 (https://dejure.org/2013,44031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8b Abs. 2 KStG; § 42 AO
    Steuerrechtliche Qualifizierung eines Verlustes aus der Veräußerung von Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8b; AO § 42
    Veräußerung von Aktien - Steuerfreier Veräußerungsgewinn; Missbrauch i. S. von § 42 AO bei Erwerb von Zertifikaten auf Aktien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung von Aktien - Steuerfreier Veräußerungsgewinn; Missbrauch i. S. von § 42 AO bei Erwerb von Zertifikaten auf Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Qualifizierung eines Verlustes aus der Veräußerung von Zertifikaten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Die Klägerin nimmt zudem Bezug auf ein Revisionsverfahren beim BFH (IV R 53/11) sowie auf die Entscheidung des FG Köln (EFG 2012, 49), das beim Handel mit Indexzertifikaten das Vorliegen eines Termingeschäftes verneint habe.

    Die Frage, ob die Veräußerung der Zertifikate auf die ... Aktien am 17.11.2005 ein Termingeschäft im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG darstellt (für Vorliegen eines Termingeschäftes z.B. BMF-Erlass vom 23.09.2003 IV B 2 - S 2119 - 7/05; dagegen z.B. FG Köln vom 03.08.2011 7 K 4682/07, EFG 2012, 49) ist daher für den vorliegenden Sachverhalt nicht mehr entscheidungserheblich, so dass der erkennende Senat diese Frage ausdrücklich offen lässt.

  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Die erzielten Verluste sind als Veräußerungskosten im Sinne des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG zu qualifizieren (vgl. dazu insgesamt FG Düsseldorf vom 12.06.2012 6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055 - Revision eingelegt, Az. des BFH I R 52/12).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Hingegen ist für § 42 AO grundsätzlich kein Raum, wenn der Steuerpflichtige einen vom Steuergesetz vorgezeichneten Weg wählt (vgl. Urteil des BFH vom 19.05.2004 III R 18/02, BStBl II 2004, 980, m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Steuerliche Erheblichkeit der Verluste in Zusammenhang mit dem Erreichen der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Dazu habe der BGH mit Urteil vom 13.07.2004 (XI ZR 178/03, BFHZ 168, 58) entschieden, dass Verträge über Index-Zertifikate keine Börsen-Termingeschäfte seien.
  • FG Hessen, 22.10.2010 - 8 V 1268/10

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auf Index-Partizipationszertifikate -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Er hält im Klageverfahren an seiner Auffassung fest und nimmt zur Begründung Bezug auf die Entscheidung des Hessischen FG vom 22.10.2010 (8 V 1268/10).
  • BFH, 04.12.2014 - IV R 53/11

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Die Klägerin nimmt zudem Bezug auf ein Revisionsverfahren beim BFH (IV R 53/11) sowie auf die Entscheidung des FG Köln (EFG 2012, 49), das beim Handel mit Indexzertifikaten das Vorliegen eines Termingeschäftes verneint habe.
  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmißbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine (zivilrechtliche und/oder steuerrechtliche) Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuervermeidung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. Urteil des BFH vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 10/96

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Der Steuerpflichtige kann sich auf die von ihm gewählte Gestaltung nicht berufen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhaltes und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in dieser Weise verfahren wären (BFH-Urteil vom 07.07.1998 VIII R 10/96, BStBl II 1999, 729 m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des BFH vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789).
  • FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10

    Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11
    Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht die Absicht, Unternehmen eine Möglichkeit zu schaffen, durch kombinierte Anlagemodelle nicht nur die Veräußerungsgewinne steuerfrei zu belassen, sondern durch einen Verlustabzug auch anderweitig erzielte Erträge aus dem operativen Geschäft der Besteuerung zu entziehen (vgl. dazu auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 01.11.2012 6 K 382/10, EFG 2013, 328).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09
  • BFH - I R 80/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Dass die Sicherungsgeschäfte und die daraus erwirtschafteten Verluste keinen "zwangsläufigen" unmittelbaren Rechtsbezug zu dem Erwerb und der Veräußerung der Kapitalbeteiligungen haben, erweist sich demgegenüber als unbeachtlich (ähnlich für eine parallele Sachverhaltsgestaltung FG Nürnberg, Urteil vom 1. März 2011  1 K 69/2009, EFG 2013, 966; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. Oktober 2013  6 K 404/11, juris; anders Fischler, Recht der Finanzinstrumente --RdF-- 2013, 83; Haisch, RdF 2013, 222, 224 f.; Kröger, RdF 2013, 259; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 8b Rz 110).
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