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   FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15   

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https://dejure.org/2016,24365
FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15 (https://dejure.org/2016,24365)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15 (https://dejure.org/2016,24365)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15 (https://dejure.org/2016,24365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs 1 Nr 1 EStG; § 3 Nr 11 EStG; § 4 Abs 4 EStG
    Feststellungslast für das Vorliegen von Betriebsausgaben; Steuerfreiheit der Einnahmen aus einer Erziehungsstelle; Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses unter nahestehenden Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer 2009

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Ignorierung eines tatsächlich nicht durchgeführten Mietvertrags zwischen nahestehenden Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betreuung von Kindern als steuerfreie Einnahme gemäß § 3 Nr. 11 EStG - Vermietungsverhältnis zwischen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Ignorierung eines tatsächlich nicht durchgeführten Mietvertrags zwischen nahestehenden Personen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 29/11

    Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Das FG folgt den Entscheidungen des BFH vom 5. November 2014 VIII R 27/11, VIII R 29/11 und VIII R 30/11.

    Öffentliche Mittel sind solche, die aus einem öffentlichen Haushalt stammen, d.h. haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024).

    Der unmittelbaren Förderung dienen öffentliche Beihilfen selbst dann, wenn sie auch den Unterhalt des zu Erziehenden mit abdecken (BFH Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024).

    Für Veranlagungszeiträume ab 2008 folgt der BFH (Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024) dem BMF-Schreiben vom 20. November 2007 IV C 3 -S 2342/07/0001 (BStBl. I 2007, 824) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII. Danach ist bei einer Betreuung von bis zu sechs Kindern ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird.

    Die bloße Überlassung von Wohnraum im Haushalt der betreuenden Person - wie im Streitfall - genügt dementsprechend nicht für die Annahme einer Unterbringung im Sinne des § 34 SGB VIII (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024).

    Maßgeblich für die Abgrenzung, ob es sich um eine Betreuung in einer Vollzeitpflegestelle nach § 33 SGB VIII oder in einem Heim oder in einer anderen Einrichtung betreuten Wohnens nach § 34 SGB VIII handelt, sind allein die tatsächlichen Verhältnissen der konkreten Unterbringung, nicht die Bezeichnungen in den Abrechnungsunterlagen der öffentlich-rechtlichen Dienststelle (BFH Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024).

    Der BFH hat über die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen aus einer Erziehungsstelle erst kürzlich in einer Serie von Urteilen (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024; vom 5. November 2014 VIII R 30/11, BFH/NV 2015, 963; vom 5. November 2014 VIII R 9/12, BFH/NV 2015, 967) entschieden.

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 27/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Das FG folgt den Entscheidungen des BFH vom 5. November 2014 VIII R 27/11, VIII R 29/11 und VIII R 30/11.

    Für Veranlagungszeiträume ab 2008 folgt der BFH (Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024) dem BMF-Schreiben vom 20. November 2007 IV C 3 -S 2342/07/0001 (BStBl. I 2007, 824) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII. Danach ist bei einer Betreuung von bis zu sechs Kindern ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird.

    Die bloße Überlassung von Wohnraum im Haushalt der betreuenden Person - wie im Streitfall - genügt dementsprechend nicht für die Annahme einer Unterbringung im Sinne des § 34 SGB VIII (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024).

    Der BFH hat über die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen aus einer Erziehungsstelle erst kürzlich in einer Serie von Urteilen (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024; vom 5. November 2014 VIII R 30/11, BFH/NV 2015, 963; vom 5. November 2014 VIII R 9/12, BFH/NV 2015, 967) entschieden.

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 9/98

    Pflegesätze an Betreiber von Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Die Erziehung als "planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen" fördern in diesem Sinne alle Bestrebungen, Vorgänge und Tätigkeiten, die den Entwicklungsvorgang beeinflussen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600).

    Öffentlich-rechtliche Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG sind allerdings nur uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BStBl. II 1999, 133).

    Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600).

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 30/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Das FG folgt den Entscheidungen des BFH vom 5. November 2014 VIII R 27/11, VIII R 29/11 und VIII R 30/11.

    Der BFH hat über die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen aus einer Erziehungsstelle erst kürzlich in einer Serie von Urteilen (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024; vom 5. November 2014 VIII R 30/11, BFH/NV 2015, 963; vom 5. November 2014 VIII R 9/12, BFH/NV 2015, 967) entschieden.

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Zuwendungen an Pflegeeltern ähnelten in vielerlei Hinsicht Zahlungen, die die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhielten (BFH Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).

    Die Zahlungen erfolgen auch für eine Vollzeitpflege der Kinder über Tag und Nacht im Familienhaushalt und damit nach § 33 SGB VIII. Entgegen der Rechtsmeinung des Beklagten und den Bescheinigungen des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt sind die Leistungen "der Erziehungsstelle" nicht als "in einer (anderen) Einrichtung betreuten Wohnens" i.S. des § 34 SGB VIII erbracht anzusehen - die nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit wären (BFH Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Mietverträge unter nahen Angehörigen sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196; BFH Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BStBl. II 2014, 527).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Mietverträge unter nahen Angehörigen sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196; BFH Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BStBl. II 2014, 527).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 9/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Der BFH hat über die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen aus einer Erziehungsstelle erst kürzlich in einer Serie von Urteilen (BFH Urteile vom 5. November 2014 VIII R 27/11, BFH/NV 2015, 960; vom 5. November 2014 VIII R 29/11, BFH/NV 2015, 1024; vom 5. November 2014 VIII R 30/11, BFH/NV 2015, 963; vom 5. November 2014 VIII R 9/12, BFH/NV 2015, 967) entschieden.
  • FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08

    "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Der Abzug der Aufwendungen für den Lagerraum war bereits Gegenstand des Klageverfahrens 3 K 35/08 wegen Einkommensteuer 2005 und 2006.
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 11/98

    Pflegesätze für Kinderbetreuung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15
    Öffentlich-rechtliche Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG sind allerdings nur uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen (BFH Urteil vom 23. September 1998 XI R 9/98, BStBl. II 1999, 133).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 12 ZB 14.154

    Abgrenzung zwischen vollstationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung in einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2018 - 9 K 9105/16

    Steuerpflichtige Einkünfte bei der Betreuung von Pflegepersonen im eigenen

    Er habe sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden der Finanzverwaltung gegen die neuere finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Steuerbefreiung bei der Betreuung von Pflegekindern als unbegründet zurückgewiesen (z. B. nicht veröffentlichter BFH-Beschluss vom 24. Januar 2017 VIII B 28/16 zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Januar 2016 3 K 38/15, juris).
  • FG Köln, 28.02.2018 - 3 K 3747/14

    Rechtmäßigkeit einer erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO

    Die hiergegen gerichteten Klageverfahren der B & A GbR werden beim erkennenden Senat zu den Aktenzeichen 3 K 38/15 und 3 K 39/15 geführt.

    Denn gegen die in der Arrestanordnung vom 02.12.2014 aufgeführten Steuerschulden der B & A GbR ist beim erkennenden Senat unter dem Aktzeichen 3 K 39/15 ein Klageverfahren anhängig ist, über das bislang noch nicht entschieden worden ist.

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 4 K 931/20

    Steuerpflicht von Zahlungen des Jugendamts für die Vollzeitbetreuung von Kindern

    Unter dem Schreiben vom 23. April 2018 zeigte die Kanzlei F. an, dass die Eheleute A. und B. sie mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen für das Jahr 2016 beauftragt hätten und wies ergänzend auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 25. Januar 2016 - 3 K 38/15 hin, wonach für eine Erziehungsstelle, bei der Entgelte gemäß § 34 SGB VIII gezahlt würden, diese nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei seien und es sich nicht um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt.
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