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   FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14   

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FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14 (https://dejure.org/2014,20708)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2014 - 15 V 164/14 (https://dejure.org/2014,20708)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 15 V 164/14 (https://dejure.org/2014,20708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 S. 2 AO; § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 126 Abs. 1 Nr. 5 AO
    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von Fehlern der örtlichen Zuständigkeit bis zur Einspruchsentscheidung; Treffen einer Zuständigkeitsvereinbarung nach Wechsel des Wohnsitzes für erstmalige Vollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 126 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5; AO§ 26 Satz 2
    Aussetzung der Vollziehung: Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung: Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von Fehlern der örtlichen Zuständigkeit bis zur Einspruchsentscheidung; Treffen einer Zuständigkeitsvereinbarung nach Wechsel des Wohnsitzes für erstmalige Vollstreckungsmaßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heilung von Fehler der örtlichen Zuständigkeit bis zur Einspruchsentscheidung möglich

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1838
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Außerdem würde der Rechtsstreit durch die unmittelbare bevorstehende Zahlung des Drittschuldners erledigt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2001 VII B 304/00, BStBl. II 2001, 525) und wäre damit keiner Sachentscheidung mehr zugänglich.

    Nicht zuletzt, da der Drittschuldner in seiner Drittschuldnererklärung angekündigt hat, dass ggf. noch im Juli 2014 eine Zahlung aufgrund der Pfändungs- und Einziehungsverfügung erfolgen soll, durch die der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dieser Pfändung erledigt würde (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2001 VII B 304/00, BStBl. II 2001, 525), hat der erkennende Senat im Streitfall von einer Anforderung der Steuer- und Ermittlungsakten hinsichtlich der Fahndungsmaßnahmen bei dem Antragsteller und einer inhaltlichen Prüfung der Steuerfestsetzungen abgesehen, um zeitnah über die Einwendungen des Antragstellers gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung entscheiden zu können, die sich insbesondere gegen die örtliche Zuständigkeit des Antragsgegners wenden.

    Alleine die telefonische Ankündigung des Drittschuldners, in der kommenden Woche eine Auszahlung vorzunehmen, durch die der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt würde (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2001 VII B 304/00, BStBl. II 2001, 525), steht der Zulassung der Beschwerde nicht entgegen.

  • BFH, 13.12.2001 - III R 13/00

    AO 1977 § 27, § 29, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 127, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Schweigen oder bloße Duldung genügt nicht (Sunder-Plasmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 26 AO Rn. 42 u. 44; ebenso - zu § 27 AO - BFH-Urteil vom 13. Februar 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406).

    Diese Vorschrift greift dann ein, wenn entweder die Zuständigkeit nicht sofort eindeutig zu klären ist oder eine sonst nicht zu bewältigende Notsituation vorliegt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406, 407).

    § 26 Satz 2 AO erlaubt nur die "Fortführung" eines bereits begonnen Verwaltungsverfahrens, nicht jedoch den Beginn eines Verwaltungsverfahrens (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406, 407; Wünsch in Pahlke/Koenig, Komm. zur AO, 2. Aufl. 2009, § 26 AO Rn. 17; Schmieszek in Beermann/Gosch, § 26 AO Rn. 11).

  • BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung auch dann als unbillig i.S.d. § 258 AO erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen AdV-Antrag gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198, unter 2. c der Gründe).

    Denn das durch die Vollstreckung Erlangte müsste dem Steuerpflichtigen alsbald zurückgewährt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Nicht dagegen ist sie befugt, Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, die Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579).
  • FG Hamburg, 13.04.1989 - II 7/87

    Abgabenordnung; Zuständigkeitswechsel beim Gesamtrechtsnachfolger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Dies gilt auch für die nach § 26 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung der nunmehr örtlich zuständigen Behörde für ein Handeln der früher zuständigen Behörde (ebenso Rätke in Klein, Komm. zur AO, 12. Aufl. 2014, § 26 Rn. 12; Schmieszek in Beermann/Gosch, § 26 AO Rn. 23 sowie - zur früheren Rechtslage, als § 126 Abs. 2 AO eine Nachholung nur bis zur Einspruchsentscheidung vorsah - FG Hamburg Urteile vom 13. April 1989 II 7/87, EFG 1989, 490, 491; vom 22. Mai 1997 II 5/97, EFG 1997, 1418).
  • BFH, 24.03.1999 - I B 113/98

    AdV; Abzugsanordnung nach § 50 a Abs. 7 EStG 1997

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Jede Notwendigkeit einer Vollstreckung im Ausland lässt eine Gefährdung des Steueraufkommens nach der Wertung des Gesetzgebers als zumindest möglich erscheinen (BFH-Beschluss vom 24. März 1999 I B 113/98, BFH/NV 1999, 1314, unter III. 2. a) und rechtfertigt deshalb z.B. Anordnungen nach § 50a Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97

    Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Dies gilt auch für die nach § 26 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung der nunmehr örtlich zuständigen Behörde für ein Handeln der früher zuständigen Behörde (ebenso Rätke in Klein, Komm. zur AO, 12. Aufl. 2014, § 26 Rn. 12; Schmieszek in Beermann/Gosch, § 26 AO Rn. 23 sowie - zur früheren Rechtslage, als § 126 Abs. 2 AO eine Nachholung nur bis zur Einspruchsentscheidung vorsah - FG Hamburg Urteile vom 13. April 1989 II 7/87, EFG 1989, 490, 491; vom 22. Mai 1997 II 5/97, EFG 1997, 1418).
  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Dass der Antragsteller mit seinem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen ist, wirkt sich kostenmäßig nicht aus (BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; Koch in Gräber, Komm. zur FGO, 7. Aufl. 2010, § 69 Rn. 161).
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung auch dann als unbillig i.S.d. § 258 AO erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen AdV-Antrag gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198, unter 2. c der Gründe).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

  • BFH, 14.01.2010 - VIII B 104/09

    Einzelfallentscheidung hinsichtlich Treu und Glauben - Keine Anwendung des § 127

  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

  • BFH, 22.11.1994 - VII S 28/94

    Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Annahme der

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

  • FG Berlin, 16.07.1982 - III 263/82
  • BFH, 19.05.2008 - V B 28/07

    Fehler bei der Heranziehung ehrenamtlicher Richter in früheren Sitzungen -

  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene

    Da die AO insoweit für das Vollstreckungsverfahren keine besonderen Vorschriften enthält, richtet sich die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nach den §§ 17 ff. AO (vgl. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 25. Juli 2014 15 V 164/14, EFG 2014, 1838, unter II. 2. a bb der Gründe; Sunder-Plasmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Vor § 16 AO Rz 33).
  • FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Der Bereich der Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 249 ff. AO zählt hierzu jedoch nicht (vgl. zu allem Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 V 164/14, EFG 2014, 1838).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20

    Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung

    Nur in diesem Rahmen hat sie selbst einen Anspruch auf eine ermessensgerechte Entscheidung (vgl. auch den nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - 11 V 2922/17 zwischen denselben Beteiligten und den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. Juli 2014 - 15 V 164/14, EFG 2014, 1838).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

    Da die AO insoweit für das Vollstreckungsverfahren keine besonderen Vorschriften enthält, richtet sich die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nach den §§ 17 ff. AO (vgl. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 25. Juli 2014 15 V 164/14, EFG 2014, 1838, unter II. 2. a bb der Gründe; Sunder-Plasmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Vor § 16 AO Rz 33).
  • FG München, 16.08.2023 - 12 V 1381/23

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Aussetzung der Vollziehung,

    Die Behörde kann aber fehlende oder unzutreffende Ermessenserwägungen gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 i.V.m. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO zu ihrer Vollstreckungsmaßnahme spätestens in der Einspruchsentscheidung nachholen (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 25. Juli 2014 15 V 164/14, EFG 2014, 1838).
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