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FG Niedersachsen, 26.02.2009 - 16 K 10033/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Qualifizierung einer Kostenbeteiligung für eine Photovoltaikanlage als Entgelt oder echten Zuschusses
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zuschuss für die Erstellung einer Photovoltaikanlage als Entgelt i.R.e. "Nutzungsvertrages zur Installation einer Photovoltaikanlage"
- Judicialis
UStG § 10 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1
Zuschuss für die Erstellung einer Photovoltaikanlage als Entgelt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschuss für die Erstellung einer Photovoltaikanlage als Entgelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 791
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.01.1996 - V R 61/94
Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.02.2009 - 16 K 10033/07
Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuß nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschußzahlung zu einem steuerbaren Umsatz (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715). - BFH, 11.11.2005 - V B 45/04
Grundsätzliche Bedeutung; Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.02.2009 - 16 K 10033/07
In der Rechtsprechung sind die Grundsätze über die Abgrenzung von so genannten echten und unechten Zuschüssen geklärt (vgl. BFH, Beschluss vom 11.11.2005 V B 45/04 BFH/NV 2006, 622). - BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.02.2009 - 16 K 10033/07
Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muss auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. BFH, Urteil vom 22.07.1999 V R 74/98 BFH/NV 2000, 240). - BFH, 13.11.1997 - V R 11/97
Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.02.2009 - 16 K 10033/07
Danach sind Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH, Urteil vom 13.11.1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).