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   FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93   

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https://dejure.org/1999,10806
FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93 (https://dejure.org/1999,10806)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.1999 - VIII 118/93 (https://dejure.org/1999,10806)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 1999 - VIII 118/93 (https://dejure.org/1999,10806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 GewStG; § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG; § 15 Abs. 2 S. 2 EStG
    Einordnung der Einkünfte eines Elektrotechnikers als solche aus Gewerbebetrieb; Umfang der Darlegung eigener praktischer Arbeiten zum Nachweis der für den Ingenieur typischen Fachkenntnisse; Nachweis der Fachkenntnisse auch anhand eigener praktischer Tätigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Einkünfte eines Elektrotechnikers als solche aus Gewerbebetrieb; Umfang der Darlegung eigener praktischer Arbeiten zum Nachweis der für den Ingenieur typischen Fachkenntnisse; Nachweis der Fachkenntnisse auch anhand eigener praktischer Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordung der Einkünfte eines Elektrotechnikers als solche aus Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Dieser Auffassung stehe das BFH-Urteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97 (BStBl II 1998, 139) nicht entgegen, da der dort entschiedene Sachverhalt in keiner Weise mit seinem Fall vergleichbar sei.

    Die derart qualifizierte Tätigkeit muss zugleich den Schwerpunkt der Arbeit des Steuerpflichtigen bilden, da nur so gewährleistet ist, dass die Notwendigkeit theoretischer Kenntnisse die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in ähnlicher Weise prägt, wie dies bei dem Katalogberuf im Regelfall gegebenist (ständige Rechtsprechung vgl. Urteile des BFH vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BStBl II 1998, 139; vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BStBl II 1990, 73).

    Da diese Voraussetzung allgemein für sämtliche Katalogberufe gilt, kann der Kläger mit seinem Argument, die Entscheidung des BFH vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97 (BStBl II 1998, 139) betreffe einen anderen Sach verhalt, nicht durchdringen.

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86

    Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Die bloße Behauptung der Ausbildungsmaßnahmen ist nicht ausreichend (vgl. Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BStBl II 1990, 73).

    Die derart qualifizierte Tätigkeit muss zugleich den Schwerpunkt der Arbeit des Steuerpflichtigen bilden, da nur so gewährleistet ist, dass die Notwendigkeit theoretischer Kenntnisse die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in ähnlicher Weise prägt, wie dies bei dem Katalogberuf im Regelfall gegebenist (ständige Rechtsprechung vgl. Urteile des BFH vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BStBl II 1998, 139; vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BStBl II 1990, 73).

    Zwar hat er vorgetragen, er sei mit der Erstellung einer Planungsdokumentation eines Nachrichtensystems, der Durchführung wissenschaftlicher Berechnungen als auch mit der Planung und Entwicklung von Geräten betraut gewesen, jedoch hat er weder die Projekte und die Einzelheiten der von ihm durchgeführten Arbeiten konkret benannt, noch hat er Unterlagen vorgelegt, anhand derer die Tätigkeit des Klägers vom Senat gegebenenfalls durch Beauftragung eines Sachverständigen beurteilt werden kann.Es handelt sich lediglich um nicht überprüfbare Behauptungen, die zum Nachweis unzureichend sind (vgl. Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BStBl II 1990, 73).

  • BFH, 12.10.1989 - IV R 118/87

    Architektenähnliche Tätigkeit - Hochbautechniker - Langjährige praktische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Der BFH habe hierzu in dem Urteil vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87 (BStBl II 1990, 64)entschieden, dass bei der beruflichen Tätigkeit nicht alle Bereiche des Katalogberufes erfüllt sein müssten.

    Auch das Urteil des BFH vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87 (BStBl II 1990, 64) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

    Eben über diese Eingangsvoraussetzung - Erwerb der Kenntnisse durch Ausübung einer Tätigkeit, die selbst bei Anlegung eines strengen Maßstabes besonders anspruchsvoll ist und eine gewisse fachliche Breite aufweist (vgl. Urteil des BFH vom 12. Oktober 1989, a.a.O.) - hat der Senat im vorliegenden Fall zu befinden.

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit.Dieses gilt auch für einen dem Katalogberuf des Ingenieurs ähnlichen Beruf (ständige Rechtsprechung vgl. Urteil des BFH vom 21. März 1996 XI R 82/94, BStBl II 1996, 518 m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - V R 130/84

    Anforderungen an Freiberuflichkeit nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Dieses ist jedoch Voraussetzung für die Ausübung des Katalogberufes Ingenieur (Urteil des BFH vom 20. April 1989 V R 130/84, BFH/NV 1990, 232).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90

    Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Derartige Veranstaltungen genügen den Voraussetzungen an einen Nachweis der für eine Ingenieurstätigkeit erforderlichen Kenntnisse nicht (vgl. Urteil des BFH vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BStBl II 1993, 100).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.1999 - VIII 118/93
    Aufgabe des Ingenieurs ist es, auf der Grundlage natur- und technikwissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange technische Werke zu planen,zu konstruieren und zu überwachen (Urteil des BFH vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BStBl II 1990, 337).
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