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   FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97   

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FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97 (https://dejure.org/2001,3807)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 14 K 498/97 (https://dejure.org/2001,3807)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 14 K 498/97 (https://dejure.org/2001,3807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sog. Liebhaberei bei Ferienwohnungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 EStG; § 15 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 3 EStG
    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden; Anerkennung von Verlusten bei Vermietung; Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht; Notwendigkeit, auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer abzustellen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Vermietung und Verpachtung; Ferienwohnung; Liebhaberei; Einnahme-Überschuss-Erzielungsabsicht; Prognose der Überschusserzielung - Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden, als Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden, als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden; Anerkennung von Verlusten bei Vermietung; Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht; Notwendigkeit, auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer abzustellen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1037
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (38)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Es muß deshalb im Einzelfall aufgrund objektiver Umstände und Verhältnisse auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH Urt. v. 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl. II 1985, 205; Urt. v. 14. März 1985 IV R 8/84, BStBl. II 1985, 424; Urt. v. 19. November 1985 VIII R 4/84, BStBl. II 1986, 289).

    Aber auch das Vermietungsobjekt für die nachfolgende Generation zu erhalten - wie der Kläger vorträgt - ist allein eine Erwägung privater Natur (BFH Urt. v. 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl. II 1986, 289; Urt. v. 24. August 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Denn auch eine ernsthafte Tätigkeit kann einkommensteuerrechtlich unbeachtlich sein, wenn sie zur Erzielung eines Totalgewinns weder bestimmt noch geeignet ist (BFH Urt. v. 19. November 1985 a.a.O.).

    Dies ist unter Zugrundelegung des von der Rechtsprechung des BFH geforderten Maßstabs eines an objektiven Gegebenheiten orientierten Betrachters auszuschließen (BFH-Urteil v. 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289, 291).

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Im übrigen tragen die Kläger durch ihre Prozessbevollmächtigten vor, dass eine auf die Erwirtschaftung eines steuerlichen Gewinns abstellende Betrachtungsweise nicht der Rechtsprechung des BFH entspreche (BFH-Urteil vom 25.1.1994 IX R 139/92, BFH-NV 1995, 11ff.).

    Bei längeren Verlustperioden muß aus weiteren Beweiszeichen die Feststellung möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (BFH Urt. v. 5. Mai 1988 III R 41/85, BStBl. II 1988, 778, 779; Urt. v. 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).

    Hierfür genügt bereits das aus dem Rechtsschutzbegehren ersichtliche Bestreben, durch Verrechnung der Werbungskostenüberschüsse mit anderen positiven Einkünften Steuern zu sparen (BFH Urt. v. 25. Januar 1994, a.a.O.).

  • BFH, 05.05.1988 - III R 139/85

    Einkomensteuerliche Erfassung von Verlusten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschußerzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH Urt. v. 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl. II 1982, 463; Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774) Die Überschußerzielungsabsicht muß sich als innere Tatsache nach außen hin manifestieren.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH Urt. v. 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl. II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; Urt. v. 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl. II 1981, 452) aus.

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (BFH Urt. v. 5. Mai 1988, a.a.O.).

  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Hierfür spricht, wenn die Wohnung wie Hotelräume oder Pensionsräume ausgestattet ist, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten wird (BFH Urt. v. 13. November 1996 XI R 31/95, BStBl. II 1997, 247).

    Weiterhin ist dabei beachtlich, wie häufig dies vorkommt (BFH Urt. v. 13. November 1996 a.a.O.).

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Eine Miterledigung im Haushalt des Vermieters spricht gegen ein solches Gewicht (BFH Urt. v. 24. Juni 1984 IV R 150/82, BStBl. II 1985, 211).

    Von Umfang und Qualität solcher Leistungen hängen wie beim Betrieb eines Hotels oder einer Fremdenpension wesentlich das erzielbare Entgelt und der wirtschaftliche Erfolg einer in dieser Weise betriebenen Vermietung von Ferienwohnungen ab (BFH Urt. v. 24. Juni 1984, a.a.O.).

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einkommensteuerrechtlich relevanten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    d) In diesem Zeitraum ist die Erzielung eines Überschusses zunächst auf der Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse der Einnahmeüberschußrechnungen für die Jahre 1979 bis 1999, soweit sie den einkommensteuerlichen Vorschriften entsprechen, zu ermitteln (vgl. z.B. BFH-Urteil v. 15.05.1996 X R 99/92, BFH-NV 1996, 891; vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist ihre Einkünfteüberschusserzielungsabsicht auf der Grundlage des sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergebenden Ergebnisses zu würdigen (BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).

  • FG Niedersachsen, 10.06.1986 - V 467/83
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Teilweise werden kürzere Zeiträume von 25 Jahren (Hessisches FG Urt. v. 30. September 1996 2 K 2970/95, EFG 1997, 71), 50 Jahren (FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 17. August 1992 5 K 1669/91, EFG 1993, 138; Niedersächsisches FG Urt. v. 10. Juni 1986 V 467/83, EFG 1986, 559; Urt. v. 27. Februar 1997 XIV 556/94, EFG 1997, 691; Urt. v. 25. März 1998 IX 579/91, EFG 1998, 1327), 50 bis 70 Jahre (FG Hamburg Urt. v. 11. Juni 1991 III 284/89, EFG 1992, 268) angenommen.

    Der Senat geht deshalb von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus (vgl. Niedersächsisches FG Urt. v. 10. Juni 1986, a.a.O.; Urt. v. 27.Februar 1997 a.a.O.).

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Er hält aber eine Kalkulation über 50 Jahre oder gar 100 Jahre für in der Regel nicht angemessen, da eine solche Kalkulation zu viele spekulative Komponenten enthält (BFH Urt. v. 27. Juli 1999 IX R 64/96, DStZ 2000, 271).

    Eine Prognose über 100 Jahre enthält aber zu viele spekulative Elemente (BFH Urt. v. 27. Juli 1999, a.a.O.).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, daß jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen (BFH Beschl. v. 23. August 1999 GrS 2/97, BStBl. II 1999, 782; Urt. v. 20.September1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, zu 2; Urt. v. 12.Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; Urt. v. 17. Juli 1985 II R 64/83, BFHE 144, 173, BStBl II 1985, 592).

    Angesichts des extra für das Vermietungsobjekt eingerichteten Geschäftskontos, von dem die laufenden Aufwendungen beglichen wurden, sieht der Senat die "Zuschüsse" des Klägers als Zuwendungen an die Klägerin an, die dieser die Begleichung der durch die Vermietung angefallenen Aufwendungen ermöglichen sollten, so daß insoweit eigene Aufwendungen der Klägerin getätigt wurden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23.08.1999 GrS 2/97, BStBl II 1999, 782, 787).

  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
    Die Kostenstruktur blieb ebenfalls unverändert (vgl. hierzu auch BFH-Urteil v. 22.03.1996 III R 49/95, BFH-NV 1996, 812, 815).
  • BFH, 26.11.1992 - IV R 6/91

    Liebhaberei bei Ferienwohnanlage in Spanien

  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

  • BFH, 21.01.1993 - XI R 18/92
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 27/90

    Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides sind die betreffenden

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

  • BFH, 25.10.1989 - X R 51/88

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen

  • BFH, 25.11.1988 - III R 37/86

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch die Vermietung einer Ferienwohnung

  • FG Hessen, 30.09.1996 - 2 K 2970/95

    Anforderungen an die Überschusserzielungsabsicht; Voraussetzungen der Einordnung

  • BFH, 17.07.1985 - II R 64/83

    Grundstücksübertragung zwischen Eheleuten - Trennung - Gegenleistung

  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

  • FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der Höhe der

  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

  • BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85

    AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.08.1992 - 5 K 1969/91
  • FG Hamburg, 11.06.1991 - III 284/89

    Liebhaberei: Maßgeblicher Zeitraum

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 26.01.1999 - IX R 17/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentum

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

  • FG Berlin, 17.12.1997 - II 173/94

    Liebhaberei: Gästezimmer-/Ferienwohnungsvermietung

  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

  • BFH, 05.05.1988 - III R 41/85

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auch die Klage blieb zunächst erfolglos (vgl. das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts --FG-- vom 26. April 2001 14 K 498/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1037).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1037 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05

    Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht;

    Hiergegen hat die Klägerin und ihr Ehemann beim Niedersächsischen Finanzgericht zum Aktenzeichen 14 K 498/97 Klage erhoben, die das Gericht mit Urteil vom 26. April 2001 als unbegründet abgewiesen hat.
  • FG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 K 390/99

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung eines Ferienhauses:

    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Prognosezeitraum länger als 30 Jahre (und wie lang er tatsächlich) ist (vgl. dazu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26.04.2001 14 K 498/97, EFG 2001, 1037. Der Senat stimmt dem dort vertretenen Zeitraum von 50 Jahren grundsätzlich zu).
  • FG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 K 390/99

    Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerlich relevanten Betätigung

    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Prognosezeitraum länger als 30 Jahre (und wie lang er tatsächlich) ist (vgl. dazu Nieder sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26.04.2001 14 K 498/97 , EFG 2001, 1037 . Der Senat stimmt dem dort vertretenen Zeitraum von 50 Jahren grundsätzlich zu).
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