Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antragsbefugnis einer atypisch stillen Gesellschaft und Beiladung der Gesellschafter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 114 Abs. 1 Satz 2, AO § 179 ff.
Atypisch stille Gesellschaft, Antragsbefugnis bei Erlass einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
- BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1144
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97
Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
Antragsbefugt kann im vorliegenden Verfahren nur jemand sein, der in der Hauptsache zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen den Gewinnfeststellungsbescheid berechtigt wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3.3. 1998 VIII BB 62/97, BStBl II 1998, 401 m. w. N.).Da sie nicht Beteiligte des Feststellungsverfahrens ist, kann sie auch nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein, das die einheitliche Feststellung der Einkünfte betrifft (BFH- Beschluss vom 3.3. 1998 VIII b 62/97, BStBl II 1998, 401 m. w. N., Steinhauff in Hübschmann / Hepp / Spittaler (HHSp), § 48 FGO Rz. 60 m. w. N.).
- FG Niedersachsen, 22.12.1999 - 6 V 888/99
Rechtsschutz im Vorprüfverfahren
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht in dem Beschluss vom 22.12.1999 (Az.: 6 V 888/99) ausgeführt, dass die Antragstellerin antragsbefugt sei.Da auch die S-AG in der Antragsschrift vom 27.10.1999 den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt hatte, der durch Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.12.1999 (6 V 888/99) bereits beschieden worden ist, wäre überdies ein weiterer Antrag in derselben Sache unzulässig (…vgl. Gräber / von Groll, § 114 FGO Rz. 83, § 66 FGO Rz. 6).
- BFH, 18.08.1993 - II S 7/93
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
Von einer Beiladung der Gesellschafter der Antragstellerin gemäß § 60 FGO konnte der Senat absehen, da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beiladung nicht notwendig ist (BFH-Beschluss vom 18.8. 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151; BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263). - BFH, 26.11.1996 - VIII R 42/94
Zur Qualifikation und Zuordnung des Vermögens und der Einkünfte bei Leistungen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
Selbst wenn die atypisch stille Gesellschaft von der Rechtsprechung als selbständiges "Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation" beurteilt wird (BFH, Urteil vom 26.11.1996, VIII R 42/94, BStBl II 1998, 328), folgt aus dieser Betrachtungsweise nicht, dass die atypisch stille Gesellschaft damit auch Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. Steinhauff in HHSp, § 48 FGO Rz.63 m. w. N.). - BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98
Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
Von einer Beiladung der Gesellschafter der Antragstellerin gemäß § 60 FGO konnte der Senat absehen, da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beiladung nicht notwendig ist (…BFH-Beschluss vom 18.8. 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151; BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263).
- BFH, 10.07.2002 - I R 69/00
Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckt. - BFH, 27.06.2001 - I R 82/00
Betrieb eines Blockheizkraftwerks als Betrieb gewerblicher Art (BgA); verdeckte …
Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt. - BFH, 27.06.2001 - I R 69/00
Körperschaftsteuerbescheid - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung - …
- Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1144 abgedruckt.
- BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00
Anordnungsanspruch und Antragsbefugnis i.S.v. § 114 FGO
Das FG entschied in dem mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Beschluss, der Antrag sei unzulässig (EFG 2000, 1144). - FG Niedersachsen, 22.12.1999 - 6 V 888/99 Dieser Antrag wird gesondert beschieden (Az. 8 V 664/99).
Es ist also von daher gewährleistet, dass wegen der Verletzung der rechtlichen Interessen, die im Verfahren 8 V 664/99 geltend gemacht werden, Rechtsschutz gewährt wird.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12
Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der …
Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gilt dies jedoch nicht (vgl. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. Juni 2000, 8 V 664/99, EFG 2000, 1144 ). - BFH, 27.06.2001 - I R 83/00
Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …
Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt. - BFH, 27.06.2001 - I R 84/00
Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …
Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt. - BFH, 27.06.2001 - I R 85/00
Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …
Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt.