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   FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99   

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https://dejure.org/2000,7326
FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99 (https://dejure.org/2000,7326)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2000 - 8 V 664/99 (https://dejure.org/2000,7326)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 8 V 664/99 (https://dejure.org/2000,7326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antragsbefugnis einer atypisch stillen Gesellschaft und Beiladung der Gesellschafter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 114 Abs. 1 Satz 2, AO § 179 ff.
    Atypisch stille Gesellschaft, Antragsbefugnis bei Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Antragsbefugnis der atypisch stillen Gesellschaft im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1144
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
    Antragsbefugt kann im vorliegenden Verfahren nur jemand sein, der in der Hauptsache zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen den Gewinnfeststellungsbescheid berechtigt wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3.3. 1998 VIII BB 62/97, BStBl II 1998, 401 m. w. N.).

    Da sie nicht Beteiligte des Feststellungsverfahrens ist, kann sie auch nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein, das die einheitliche Feststellung der Einkünfte betrifft (BFH- Beschluss vom 3.3. 1998 VIII b 62/97, BStBl II 1998, 401 m. w. N., Steinhauff in Hübschmann / Hepp / Spittaler (HHSp), § 48 FGO Rz. 60 m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 22.12.1999 - 6 V 888/99

    Rechtsschutz im Vorprüfverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
    Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht in dem Beschluss vom 22.12.1999 (Az.: 6 V 888/99) ausgeführt, dass die Antragstellerin antragsbefugt sei.

    Da auch die S-AG in der Antragsschrift vom 27.10.1999 den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt hatte, der durch Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.12.1999 (6 V 888/99) bereits beschieden worden ist, wäre überdies ein weiterer Antrag in derselben Sache unzulässig (vgl. Gräber / von Groll, § 114 FGO Rz. 83, § 66 FGO Rz. 6).

  • BFH, 18.08.1993 - II S 7/93

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
    Von einer Beiladung der Gesellschafter der Antragstellerin gemäß § 60 FGO konnte der Senat absehen, da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beiladung nicht notwendig ist (BFH-Beschluss vom 18.8. 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151; BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263).
  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 42/94

    Zur Qualifikation und Zuordnung des Vermögens und der Einkünfte bei Leistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
    Selbst wenn die atypisch stille Gesellschaft von der Rechtsprechung als selbständiges "Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation" beurteilt wird (BFH, Urteil vom 26.11.1996, VIII R 42/94, BStBl II 1998, 328), folgt aus dieser Betrachtungsweise nicht, dass die atypisch stille Gesellschaft damit auch Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. Steinhauff in HHSp, § 48 FGO Rz.63 m. w. N.).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2000 - 8 V 664/99
    Von einer Beiladung der Gesellschafter der Antragstellerin gemäß § 60 FGO konnte der Senat absehen, da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beiladung nicht notwendig ist (BFH-Beschluss vom 18.8. 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151; BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckt.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 82/00

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als Betrieb gewerblicher Art (BgA); verdeckte

    Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 69/00

    Körperschaftsteuerbescheid - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung -

    - Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1144 abgedruckt.
  • BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00

    Anordnungsanspruch und Antragsbefugnis i.S.v. § 114 FGO

    Das FG entschied in dem mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Beschluss, der Antrag sei unzulässig (EFG 2000, 1144).
  • FG Niedersachsen, 22.12.1999 - 6 V 888/99
    Dieser Antrag wird gesondert beschieden (Az. 8 V 664/99).

    Es ist also von daher gewährleistet, dass wegen der Verletzung der rechtlichen Interessen, die im Verfahren 8 V 664/99 geltend gemacht werden, Rechtsschutz gewährt wird.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der

    Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gilt dies jedoch nicht (vgl. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. Juni 2000, 8 V 664/99, EFG 2000, 1144 ).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 83/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 84/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 85/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Das Finanzgericht (FG) gab ihnen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1144 abgedruckten Gründen statt.
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