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   FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97, XIV K 838/97, 14 K 838/97   

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https://dejure.org/1999,10670
FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97, XIV K 838/97, 14 K 838/97 (https://dejure.org/1999,10670)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.1999 - XIV 838/97, XIV K 838/97, 14 K 838/97 (https://dejure.org/1999,10670)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 1999 - XIV 838/97, XIV K 838/97, 14 K 838/97 (https://dejure.org/1999,10670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 20 Abs. 4 S. 1 EStG; § 13 Abs. 3 EStG
    Gewährung eines dem Sparerfreibetrag entsprechenden Freibetrages für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen des Fehlens eines Freibetrages; Vergleichbarkeit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines dem Sparerfreibetrag entsprechenden Freibetrages für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen des Fehlens eines Freibetrages; Vergleichbarkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; EStG § 20 Abs. 4
    Keine Erweiterung des Sparerfreibetrags auf andere Einkunftsarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erweiterung des Sparerfreibetrags auf andere Einkunftsarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.09.1969 - VI R 158/67

    Gleichheitssatz - Arbeitnehmer-Freibetrag - Land- und Forstwirtschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97
    Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, allein deshalb, weil er einer bestimmten Gruppe von Steuerpflichtigen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks einen Freibetrag gewährt, einer anderen Gruppe von Steuerpflichtigen, bei denen andere Verhältnisse vorliegen, einen gleich hohen Freibetrag zu gewähren (BFH-Urteil vom 26.09.1969 VI R 158/67, BStBl. II 1969, 730).

    Denn dessen Einführung wurde im wesentlichen mit agrarpolitischen Erwägungen wie der Förderung der Investitionsbereitschaft der Betriebe, der Verringerung der Zahl der Betriebsaufgaben, der Erleichterung weiterer Rationalisierungsmaßnahmen und der Eingliederung in die EWG begründet (vgl. BFH-Urteil vom 26.09.1969 VI R 158/67, BStBl. II 1969, 730).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 241/97

    Berücksichtigung des Sparerfreibetrages bei der Besteuerung des Ertragsanteils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97
    Bei entsprechend hohen Geldentwertungsraten droht der Kapitalstamm ausgehöhlt zu werden, wenn zu der fortschreitenden Geldentwertung auch noch die unbeschränkte Besteuerung der Kapitalerträge hinzukommt (vgl. Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 12.02.1998, EFG 1998, 1584).
  • FG Hessen, 07.03.1996 - 11 K 350/95

    Freistellung von der Besteuerung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97
    Denn aufgrund der unter gleichzeitiger Einführung einer 30 prozentigen Zinsabschlagsteuer vorgenommenen Erhöhung des Sparerfreibetrages ist die zahlenmäßig grosse und wegen des Sozialstaatsprinzips besonders schutzbedürftige Gruppe von Sparern mit nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen beschränktem Sparvermögen vom Problem der Geldentwertung nicht mehr betroffen, da nach den Berechnungen der Bundesbank rund 80 % der Bezieher von Kapitalerträgen nunmehr von der Besteuerung ausgenommen sind (BR-Drucksache 246 92 S. 26; Hessisches FG, Urteil vom 07.03.1996, EFG 1996, 812, 814).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97
    Lässt sich hingegen die gesetzliche Differenzierung mit sachgerechten finanzpolitischen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen rechtfertigen, liegt kein Verstoß gegen das Willkürverbot des Artikel 3 Abs. 1 GG vor (BVerfG-Urteil vom 27.06.1991 2 BvR 1493, 89, BStBl. II 1991, 654).
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