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   FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10   

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https://dejure.org/2012,45282
FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10 (https://dejure.org/2012,45282)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2012 - 2 K 13510/10 (https://dejure.org/2012,45282)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2012 - 2 K 13510/10 (https://dejure.org/2012,45282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 1 EStG; § 17 Abs. 4 EStG; § 488 BGB; § 32a Abs. 3 S. 3 GmbHG
    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von den Gesellschaftern zugeführten Finanzmitteln als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung; Einordnung eines Darlehenshingabe als durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 17; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2
    Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von den Gesellschaftern zugeführten Finanzmitteln als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung; Einordnung eines Darlehenshingabe als durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst bei ...

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmissbrauch bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83

    Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    a) Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind auch an die Gesellschaft gewährte Finanzierungshilfen, soweit diese Finanzierungshilfen bis zur Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der Gesellschaft nicht zurück gewährt werden (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984, VIII R 36/83, vom 4. März 2008, IX R 80/06, BStBl. II 2008, 577 und vom 19. August 2008, IX R 63/05, BStBl. II 2009, 5 sowie BFH-Beschluss vom 16. März 2012, IX B 142/11, BFH/NV 2012, 1124; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., Rz. 163 zu § 17).

    Zu diesen Finanzierungshilfen zählen sowohl verdeckte Einlagen (Gewährung von Eigenmitteln über das gezeichnete Kapital hinaus) wie Gesellschafterdarlehen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984, VIII R 36/83, BStBl. II 1985, 320 und o.g. Beschluss vom 16. März 2012; Weber-Grellet, a.a.O., Rz. 170).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    a) Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind auch an die Gesellschaft gewährte Finanzierungshilfen, soweit diese Finanzierungshilfen bis zur Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der Gesellschaft nicht zurück gewährt werden (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984, VIII R 36/83, vom 4. März 2008, IX R 80/06, BStBl. II 2008, 577 und vom 19. August 2008, IX R 63/05, BStBl. II 2009, 5 sowie BFH-Beschluss vom 16. März 2012, IX B 142/11, BFH/NV 2012, 1124; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., Rz. 163 zu § 17).

    Diese Sonderregelung steht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Annahme einer Veranlassung der Darlehenshingabe aus dem Gesellschaftsverhältnis nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008, IX R 63/05, BStBl. II 2009, 5; Weber-Grellet, a.a.O., Rz. 172).

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Der Kläger hat nur zu einem geringen Teil (etwa 5%) obsiegt, so dass es dem Senat angemessen erscheint, ihm die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. zur Frage des "geringen Teils" BFH-Urteil vom 20. April 2005, X R 53/04, BStBl. 2005, 698; Ratschow in Gräber, FGO, Rz. 6 zu § 136).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Diese sind und waren steuerrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung der "Gefahr" eines steuerpflichtigen Gewinns der Gesellschaft durch Forderungsverzicht des Gesellschafters unproblematisch (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2005, IV R 13/04, DStR 2006, 75ff.; BMF-Schreiben vom 8. September 2006, u.a. veröffentlicht in DB 2006, 2037 [Heft 38 vom 22. September 2006], Weber-Grellet, a.a.O., Rz. 550 zu § 5 (sowohl 31. Aufl. 2012 wie schon 25. Aufl. 2006).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Zur Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts hätte es insolvenzrechtlich ausgereicht, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2001, II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 271, vorgeschlagenen Formulierungen zu verwenden (vgl. instruktiv K. Schmidt in Scholz, GmbHG 10. Aufl. 2006, Rz. 105 zu §§ 32a, 32b GmbHG).
  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Vor allem suspendiert der Beginn der Liquidation aufgrund Gesellschafterbeschlusses nicht die strafbewehrte Pflicht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Falle der Überschuldung zu beantragen (§§ 64 Abs. 1, 84 GmbHG a.F, vgl. BGH-Urteil vom 28. Oktober 2008, 5 StR 166/08, BGHSt 53, 24ff.; BayObLG, Beschl. v. 4. Februar 1998, 3 Z BR 462/97, GmbHR 1998, 540; Hess. FG a.a.O., Karsten Schmidt, a.a.O., Rz. 16 § 64 Anh.).
  • BFH, 19.06.1985 - I R 115/82

    Mißbräuchliche Umgehung der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Hingegen ist die erst sehr spät beginnende Liquidation und Rückzahlung der vom Kläger ursprünglich gewährten Geldbeträge nach Neugewähr von Darlehen oder Gesellschaftereinlagen vergleichbar dem kurzfristigen Zurückzahlen eines sodann formell neu gewährten Darlehens zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Bewertung als Dauerschuldverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1985, I R 115/82, BStBl. II 1985, 680; FG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2006, I 47/02, EFG 2006, 1353ff.) ungewöhnlich und unangemessen.
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Mithin hat sich durch die gegenläufigen Zahlungen - was das zentrale Indiz für eine unangemessene Gestaltung ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003, IX R 56/03, BStBl. II 2004, 648; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2010, 6 K 53/06, EFG 2010, 1671ff. und FG Nürnberg, Urteil vom 21. Mai 2010, 4 K 821/2009, juris) - weder die wirtschaftliche Position des Klägers noch der W.-Hotel Betriebsgesellschaft mbH geändert.
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    a) Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind auch an die Gesellschaft gewährte Finanzierungshilfen, soweit diese Finanzierungshilfen bis zur Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der Gesellschaft nicht zurück gewährt werden (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984, VIII R 36/83, vom 4. März 2008, IX R 80/06, BStBl. II 2008, 577 und vom 19. August 2008, IX R 63/05, BStBl. II 2009, 5 sowie BFH-Beschluss vom 16. März 2012, IX B 142/11, BFH/NV 2012, 1124; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., Rz. 163 zu § 17).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10
    Diese im Hinblick auf das sogenannte Halbeinkünfteverfahren (vgl. § 3 Nr. 40 EStG) getroffene Regelung, wonach auch Veräußerungs- und Auflösungsverluste im Sinne des § 17 EStG nur hälftig berücksichtigt werden können, galt bis zur Änderung des § 3c Abs. 2 EStG im JStG 2010 nicht, wenn - wie hier - keine nach dem Halbeinkünfteverfahren nur hälftig steuerpflichtigen Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220 und 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; Heinicke in Schmidt, EStG, 32. Aufl., Rz. 30 zu § 3c).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

  • BFH, 16.03.2012 - IX B 142/11

    Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 53/06

    Gestaltungsmissbrauch bei Aufrechnung einer wertlosen Gesellschafterforderung mit

  • FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02

    Gewerbesteuer: Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

  • FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09

    Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich -

  • FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 7 K 101/18

    Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit

    Gegenläufige Zahlungen, die die wirtschaftliche Position der hieran Beteiligten nicht verändern, stellen indes ein zentrales Indiz für eine unangemessene Gestaltung dar (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl. II 2004, 648 und vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl. II 2008, 502; FG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2012 2 K 13510/10, GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613), weil sie sich in ihrer Wirkung neutralisieren.
  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die

    Das niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 26. September 2012 Az. 2 K 13510/10 (GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613) für einen ähnlich gelagerten Fall einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO angenommen.
  • FG Münster, 14.06.2022 - 2 K 1552/19

    Berücksichtigen von weiteren nachträglichen Anschaffungskosten gewinnmindernd bei

    Die Rückzahlung der von den Klägern ursprünglich gewährten Geldbeträge mittels verschiedener Darlehensverträge nach den taggleichen (verdeckten) Gesellschaftereinlagen ist vergleichbar mit dem kurzfristigen Zurückzahlen eines sodann formell neu gewährten Darlehens zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Bewertung als Dauerschuldverhältnis (BFH, Urteil vom 19.06.1985 I R 115/82, juris; FG Hamburg, Urteil vom 10.02.2006 I 47/02, juris; FG Niedersachen, Urteil vom 26.09.2012, 2 K 13510/10, juris) ungewöhnlich und unangemessen.

    Die GmbH hat die ursprünglich gewährten Darlehen der Kläger nur zurückzahlen können, weil sie taggleich zuvor einen entsprechenden Betrag von den Klägern im durch Abschluss der Aktienkauf- und -übertragungsverträgen (neu) erhalten hatte Mithin hat sich durch die gegenläufigen Verrechnungen, was das zentrale Indiz für eine unangemessene Gestaltung ist (vgl. etwa BFH, Urteil vom 17.12.2003 IX R 56/03, juris; FG Niedersachen, Urteil vom 26.09.2012, 2 K 13510/10, juris), weder die wirtschaftliche Position der Kläger noch der GmbH geändert.

  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3614/13

    Anerkennung eines Verlusts bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten

    Das niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 26. September 2012 Az. 2 K 13510/10 (GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613) für einen ähnlich gelagerten Fall einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO angenommen.
  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die

    Das niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 26. September 2012 Az. 2 K 13510/10 (GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613) für einen ähnlich gelagerten Fall einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO angenommen.
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