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   FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15   

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FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15 (https://dejure.org/2017,48950)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2017 - 15 K 307/15 (https://dejure.org/2017,48950)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2017 - 15 K 307/15 (https://dejure.org/2017,48950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 257 AO; § 316 Abs. 3 AO; § 309 AO; § 314 AO; § 350 AO; § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 5 AO; § 126 Abs. 2 AO; § 102 S. 2 FGO
    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung : Einspruch zulässig vor Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Mit Verfügung des Berichterstatters vom 11. Juli 2017 hat der Senat den Beklagten darauf hingewiesen, dass der Senat im Lichte einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/17, BFH/NV 2017, 777) auch prüfen müsse, ob die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 3. November 2015 dadurch unheilbar rechtswidrig geworden sei, dass sie sich erledigt habe, bevor der Beklagte die ihr zugrundeliegende Ermessensentscheidung der Klägerin gegenüber begründet habe.

    Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich, da die Heilung einen wirksamen Verwaltungsakt voraussetzt (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFH/NV 2017, 777).

    Die Anwendung der Vorschrift ist bei einer nach Erledigung des Verwaltungsakts nur noch in Betracht kommenden Fortsetzungsfeststellungsklage folglich ausgeschlossen ((BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es in solchen Fällen nicht zulässig ist, unmittelbar Fortsetzungsfeststellungsklage zum Finanzgericht zu erheben, falls sich der angefochtene Verwaltungsakt bereits vor der Klageerhebung erledigt (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BStBl. II 2008, 134; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 27. März 1998 4 C 14/96, NVwZ 1998, 1295).

    Hierfür kommt es nicht darauf an, inwieweit das vor Erledigung des Verwaltungsakts anhängig gewordene Klageverfahren bereits konkrete "Früchte" erbracht hat, die die Klägerin im Amtshaftungsprozess verwerten könnte (BVerwG-Urteil vom 27. März 1998 4 C 14/96, NVwZ 1998, 1295).

  • BFH, 02.08.2012 - V B 68/11

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11 (BFH/NV 2013, 243) entschieden, dass auch bei einer Ermessensentscheidung eine Missachtung der örtlichen Zuständigkeit dann nicht gerügt werden könne, wenn im Einzelfall keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden könne.

    Ein solcher Fall lag auch der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 2. August 2012 V B 68/11, BFH/NV 2013, 243) zugrunde.

  • BFH, 19.11.1963 - VII 18/61 U

    Anforderungen an die Bezeichnung der zu vollstreckenden Forderungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Genauso wie der Vollstreckungsschuldner die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung getrennt nach Steuerart und -jahr kennen muss, um zu überprüfen, ob die Finanzbehörde diese Beträge zu Recht ihm gegenüber geltend macht (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 19. November 1963 VII 18/61 U, BStBl III 1964, 22; BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VII R 93/76, BStBl II 1983, 435), muss er die Ermessenserwägungen der Finanzbehörde kennen, um sie auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und über einen Rechtsbehelf gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu entscheiden.
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 24/92

    Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Die Vorschrift ist auch im Verfahren über die Fortsetzungsfeststellungsklage anwendbar (vgl. - dies offenbar voraussetzend - BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 VIII R 24/92, BFH/NV 1994, 763, unter II.2.b)).
  • BFH, 14.01.2003 - V R 93/01

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Dies setzt jedoch voraus, dass ein Schadensersatzprozess, wenn nicht schon anhängig, so doch mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass die Entscheidung nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für den Schadensersatzprozess nicht unerheblich ist und dass der Schadensersatzprozess nicht offenbar aussichtslos ist; die Voraussetzungen für das besondere Feststellungsinteresse müssen substantiiert dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2003 V R 93/01, BFH/NV 2003, 643, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es in solchen Fällen nicht zulässig ist, unmittelbar Fortsetzungsfeststellungsklage zum Finanzgericht zu erheben, falls sich der angefochtene Verwaltungsakt bereits vor der Klageerhebung erledigt (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BStBl. II 2008, 134; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 27. März 1998 4 C 14/96, NVwZ 1998, 1295).
  • BFH, 08.02.1983 - VII R 93/76

    Angabe des Schuldgrundes - Pfändungsverfügung - Zahlungsverpflichtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Genauso wie der Vollstreckungsschuldner die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung getrennt nach Steuerart und -jahr kennen muss, um zu überprüfen, ob die Finanzbehörde diese Beträge zu Recht ihm gegenüber geltend macht (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 19. November 1963 VII 18/61 U, BStBl III 1964, 22; BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VII R 93/76, BStBl II 1983, 435), muss er die Ermessenserwägungen der Finanzbehörde kennen, um sie auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und über einen Rechtsbehelf gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu entscheiden.
  • BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98

    Steuergeheimnis bei Forderungspfändung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Dass § 309 Abs. 2 Satz 2 AO die Mitteilung des Schuldgrundes in einer Summe auch gegenüber dem Drittschuldner anordnet, steht im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 260 AO, nach der in der Pfändungsverfügung der Schuldgrund für die beizutreibenden Beträge anzugeben ist (eingehend BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 101/98, BStBl II 2001, 5).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
    Die Behörde muss aber ihre Maßnahmen in jedem Einzelfall auf das unumgänglich Notwendige beschränken und prüfen, welche der zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeigneten Maßnahmen den Betroffenen am wenigsten belasten (BFH-Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BStBl. II 1992, 57).
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

  • BFH, 02.06.1987 - VIII R 192/83

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Prüfungsanordnungen - Voraussetzungen einer

  • BFH, 13.12.1973 - I R 143/73

    Rechtsbehelf - Anfechtung vor Bekanntgabe - Schriftlicher Bescheid - Wirksame

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

  • BFH, 07.03.2006 - VI B 78/04

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 27.04.1993 - VIII R 27/92

    Die Feststellungsfrist wird hinsichtlich aller Beteiligten bereits dadurch

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

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