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   FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05   

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FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05 (https://dejure.org/2009,10079)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2009 - 1 K 11543/05 (https://dejure.org/2009,10079)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2009 - 1 K 11543/05 (https://dejure.org/2009,10079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht einer Erbengemeinschaft: Keine Einbeziehung der Verluste des Erblassers in die Überschussprognose, nach Fortsetzung einer verlustbringenden Tätigkeit durch Nachlasspfleger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 2 Abs. 1 EStG; § 21 EStG
    Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und Verpachtung bei gemeinschaftliche Beteiligung einer ungeteilten Erbengemeinschaft; Steuerliche Beachtung abweichender Vereinbarungen unter Miterben hinsichtlich der Beteiligung und der Verteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbengemeinschaft: Verluste aus verpachtetem Reithallenbetrieb während Nachlasspflegschaft mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbengemeinschaft: Verluste aus verpachtetem Reithallenbetrieb während Nachlasspflegschaft mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 793
  • EFG 2010, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 - IV R 43/02 - BStBl II 2004, 455, vom 17. November 2004 - X R 62/01 - BStBl II 2005, 336 und vom 11.10.2007 - IV R 15/05 - BStBl II 2008, 465; sog. zweigliedriger Liebhabereibegriff, vgl. dazu Schmidt / Weber-Grellet, EStG, 29 Aufl. 2009, § 2 Tz 22, BVerfG, Beschluss vom 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88-100).

    Vielmehr ist bei der Überschussprognose auf den einzelnen Steuerpflichtigen und auf dessen Betrieb abzustellen (vgl. BFH, Urteile vom 24.08.2000 - IV R 46/99 - BStBl II 2000, 674 und vom 11.10.2007 - IV R 15/05 - BStBl II 2008, 465).

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der BFH in Einzelfällen eine subjektübergreifende Totalgewinnprognose vornimmt (vgl. etwa BFH, Urteile vom 11.10.2007 - IV R 15/05 - BStBl. II 2008, 465 und vom 28.08.2008 - VI R 50/06 - BFH/NV 2009, 261) und dabei die mögliche Nutzung des Vermögensgegenstandes durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger einbezieht.

    Vielmehr weist er immer wieder darauf hin, "dass die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht notwendigerweise auf den einzelnen Steuerpflichtigen und damit primär auch auf dessen Betrieb bezogen ist" (so BFH, Urteil vom 11.10.2007 - IV R 15/05 - BStBl II 2008, 465, m.w.N.).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Die für die Annahme einer Liebhaberei notwendige Feststellung, dass der Betrieb aus persönlichen, nicht wirtschaftlichen Gründen der Lebensführung unterhalten oder fortgeführt wird (vgl. BFH, Urteil vom 15.11.1984 - IV R 139/81 - a.a.O), kann hier also nicht getroffen werden.

    Ein Steuerpflichtiger hatte seinen verlustbringenden Reithallenbetrieb nach mehreren Jahren eingestellt und ihn mangels sofortiger Verkäuflichkeit über mehrere Jahre verpachtet, um die Verluste zu begrenzen (Urteil vom 15.11.1984 - IV R 139/81 - BStBl II 1985, 205).

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73

    Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann der Fall, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.04.1987 - IX R 103/85 - BStBl II 1987, 707 mit weiteren Nachweisen).Als Rechtsgrundlage für die gemeinschaftliche Beteiligung kommt u.a. auch eine ungeteilte Erbengemeinschaft in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.1978 - VIII R 168/73 - BStBl II 1978, 674), auf die die Vorschriften über die Verteilung der Aufwendungen und Erträge in einer Gemeinschaft Anwendung finden (§§ 2038, 743, 748 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -).

    Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich auch steuerrechtlich bei der Zurechnung der Einkünfte zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (BFH-Urteile vom 27.06.1978 - VIII R 168/73 - BStBl II 1978, 674; vom 18.11.1980 - VIII R 194/78 - BStBl II 1981, 510, und vom 07.04.1987 - IX R 103/85 - BStBl II 1987, 707).

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    (vgl. BFH, Urteile vom 25.01.1994 - IX R 139/92 - BFH/NV 1995, 11 und vom 30.09.1997 - IX R 80/94 - BStBl II 1998, 771).

    Steuerfreie Veräußerungsgewinne sind nicht in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 25.01.1994 - IX R 139/92 - BFH/NV 1995, 11).

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85

    Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann der Fall, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.04.1987 - IX R 103/85 - BStBl II 1987, 707 mit weiteren Nachweisen).Als Rechtsgrundlage für die gemeinschaftliche Beteiligung kommt u.a. auch eine ungeteilte Erbengemeinschaft in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 27.06.1978 - VIII R 168/73 - BStBl II 1978, 674), auf die die Vorschriften über die Verteilung der Aufwendungen und Erträge in einer Gemeinschaft Anwendung finden (§§ 2038, 743, 748 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -).

    Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich auch steuerrechtlich bei der Zurechnung der Einkünfte zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (BFH-Urteile vom 27.06.1978 - VIII R 168/73 - BStBl II 1978, 674; vom 18.11.1980 - VIII R 194/78 - BStBl II 1981, 510, und vom 07.04.1987 - IX R 103/85 - BStBl II 1987, 707).

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Der Nachlasspfleger ist Kraft seiner Bestellung nach § 1960 Abs. 2 BGB nur gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben (vgl. BFH, Urteil vom 29.05.2008 - IX R 46/06 - BFH/NV 2008, 1479).

    Für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht kommt es auf das Verhalten des Nachlasspflegers nicht an, weil dieser Kraft seiner Bestellung durch das Nachlassgericht (§ 1960 Abs. 2 BGB) lediglich gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben ist (BFH, Urteil vom 29.05.2008 - IX R 46/06 - BFH/NV 2008, 1479).

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 50/06

    Liebhaberei bei nichtselbständiger Arbeit - Subjektübergreifende Durchführung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der BFH in Einzelfällen eine subjektübergreifende Totalgewinnprognose vornimmt (vgl. etwa BFH, Urteile vom 11.10.2007 - IV R 15/05 - BStBl. II 2008, 465 und vom 28.08.2008 - VI R 50/06 - BFH/NV 2009, 261) und dabei die mögliche Nutzung des Vermögensgegenstandes durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger einbezieht.
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Entsprechende Grundsätze gelten auch für Überschusseinkünfte (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 - GrS 4/82 - unter C IV. 3., 4., BStBl II 1984, 751; für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung BFH, Urteile vom 31.03.1987 - IX R 111/86 - BStBl II 1987, 668 und vom 06.11.2001 - IX R 97/00 - BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht schließlich auch, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 des EStG genannten Wirtschaftsgüter einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (z.B. BFH, Urteil vom 11.03.2003 - IX R 16/99 - BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
    Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich auch steuerrechtlich bei der Zurechnung der Einkünfte zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (BFH-Urteile vom 27.06.1978 - VIII R 168/73 - BStBl II 1978, 674; vom 18.11.1980 - VIII R 194/78 - BStBl II 1981, 510, und vom 07.04.1987 - IX R 103/85 - BStBl II 1987, 707).
  • BFH, 28.04.1992 - VII R 33/91

    Besteuerung von Einkünften des Erblassers nach dessen Tod

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

  • BFH, 05.02.1965 - VI 234/63 U

    Verteilung des Ertrags eines Hauses auf die Miteigentümer nach Anteilen

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

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